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Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Guten Abend!
Ich wollte kurz mal etwas fragen. Darf man einem Freund ein oder zwei Tage lang (auch österr. Staatsbürger), der mind. 18 Jahre alt ist und kein WAffenverbot besitzt, Kat. D/C Waffen borgen um z.B.: zu einem Schießplatz damit zu gehen?
mit freundlichen Grüßen,
Florian
Ich wollte kurz mal etwas fragen. Darf man einem Freund ein oder zwei Tage lang (auch österr. Staatsbürger), der mind. 18 Jahre alt ist und kein WAffenverbot besitzt, Kat. D/C Waffen borgen um z.B.: zu einem Schießplatz damit zu gehen?
mit freundlichen Grüßen,
Florian
- Steppenwolf
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Würde dir dringend raten, abstand von diesen Gedanken zu nehmen.
Du hast keine Ahnung was er alles in diesen 2 Tagen mit deiner auf dich registrierten Waffen anstellen kann/ könnte.
Fahrt gemeinsam zum Schiessstand dort kann er sich ja ausleben.
Du hast keine Ahnung was er alles in diesen 2 Tagen mit deiner auf dich registrierten Waffen anstellen kann/ könnte.
Fahrt gemeinsam zum Schiessstand dort kann er sich ja ausleben.
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
- Glock1768
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
ohne deinen Freund zu kennen und ihm auch nur irgendetwas unterstellen zu wollen kann ich mich hier nur anschliessenSteppenwolf hat geschrieben: ↑Mo 4. Feb 2019, 20:22Würde dir dringend raten, abstand von diesen Gedanken zu nehmen.
Du hast keine Ahnung was er alles in diesen 2 Tagen mit deiner auf dich registrierten Waffen anstellen kann/ könnte.
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.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
naja
habts eh recht
die richtige antwort ist halt trotzdem:
ja, er darf
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Yes Sir! aber ich würde mir trotzdem die Übernahme schriftlich bestätigen lassen.
lg
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- Glock1768
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
prinzipiell, also gemäß Gesetz, JA ... trotzdem
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Abgesehen davon, ist der Freund auch dazu verpflichtet, die Waffe und Munition sicher zu verwahren....
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
ist es echt so schwierig Google zu verwenden?cal22 hat geschrieben: ↑Mo 4. Feb 2019, 20:33Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
...das denk ich mir auch,oftPaddy91 hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 01:07ist es echt so schwierig Google zu verwenden?cal22 hat geschrieben: ↑Mo 4. Feb 2019, 20:33Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
viewtopic.php?t=36814#p593692
...ob es ist so schwierig Google zu verwenden...bei manchen fragen
Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Der letzte Beitrag in deinen verlinken Thread ist von Do 4. Mai 2017, 20:30, da könnte das Waffengesetz sich schon geändert haben. Deswegen finde ich den Einwand zwar Richtig, Google zu Verwenden, aber fast 2 Jahre alte Informationen sind mit Vorsicht zu behandeln.Paddy91 hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 01:07ist es echt so schwierig Google zu verwenden?cal22 hat geschrieben: ↑Mo 4. Feb 2019, 20:33Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
wenn du sie mehr als sechs wochen innehast musst du sie auf dich ins ZWR meldencal22 hat geschrieben: ↑Mo 4. Feb 2019, 20:33Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
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Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
und dann schreibt man drunter "ist das noch so" und lässt nicht Leute die Antwort neufomulieren.kurtk hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 09:39Der letzte Beitrag in deinen verlinken Thread ist von Do 4. Mai 2017, 20:30, da könnte das Waffengesetz sich schon geändert haben. Deswegen finde ich den Einwand zwar Richtig, Google zu Verwenden, aber fast 2 Jahre alte Informationen sind mit Vorsicht zu behandeln.Paddy91 hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 01:07ist es echt so schwierig Google zu verwenden?
viewtopic.php?t=36814#p593692
Eigentum gibts seit dem dem römischen Recht jahrtausende lang defacto unverändert. Soll jetzt alle 2 Tage wer einen Thread starten "ist das noch so?", könnte sich ja geändert haben...
Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Danke. Kommt nicht vor dann passt das so.gewo hat geschrieben: ↑Di 5. Feb 2019, 09:42wenn du sie mehr als sechs wochen innehast musst du sie auf dich ins ZWR meldencal22 hat geschrieben: ↑Mo 4. Feb 2019, 20:33Würde mich hier kurz anhängen. Folgendes: Kat. C Büchse gehört mir ist aber auf meinen Vater registriert (haben wir damals beim Kauf so gemacht damit wir sie gleich mitnehmen können da ich kein Waffenrechtliches Dokument besitze). Muss ich wenn ich die Waffe für ein paar Stunden auf den Stand mitnehmen will irgendwas ausfüllen? Mein Vater führt die Waffe gelegentlich Jagdlich darum möchte ich sie nicht unbedingt ummelden.
Re: Darf man für 1-2 Tage KAt C oder D Waffen herborgen?
Blöder Zwischenruf, wie bitte weist du, dass gegen den dem du die Waffe verleihst, kein Waffenverbot besteht?
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).
Ich habe eine Waffe veräußert und bei der BH des Käufers angerufen, dort wurde mir sofort mitgeteilt, das kein Waffenverbot besteht (war allerdings Kat B und ich hatte die WBK Daten des Käufers).