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WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
anbei ein oeffentlich abrufbarer infofolder der ARGE zivile sicherheit zum thema schalldaemper, umbau von langwaffen auf schalldaempferbetrieb, praezisionsaenderungen usw
da der link oeffentlich ist und jeder der sich einen schalldaempfer kauft vermutlich eh dieses infoblatt unterschreiben muss spricht wohl nichts gegen eine veroeffentlichung an dieser stelle
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... H_2019.pdf
da der link oeffentlich ist und jeder der sich einen schalldaempfer kauft vermutlich eh dieses infoblatt unterschreiben muss spricht wohl nichts gegen eine veroeffentlichung an dieser stelle
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Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
bin mal gespannt ob das mit mehr als 10 schusswaffen kat b so zutreffen wird wie im infofolder
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Und ich brauch jetzt nur noch die Jagdkarte...
LG
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
chris01 hat geschrieben:Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).
Das ist aber irgendwie logisch - das braucht ein Jäger sowieso zum Jagen.
Und wenn du keine Karte mehr löst hast du 6 Monate Zeit deine SD zu verkaufen
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
kuni hat geschrieben:chris01 hat geschrieben:Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).
Das ist aber irgendwie logisch - das braucht ein Jäger sowieso zum Jagen.
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wer ganz fleissig ist koennte jetzt noch nachsehen was der text im gesetz dazu sagt wemnn jemand eine jagdkarte hat die noch NICHT sechs monate abgelaufen ist sondern weniger ... darf der dann noch einen SD kaufen?
muesste sich aus dem gesetzestext ergeben .... ob da das gueltige auch beim erwerb schon dabei steht oder nicht
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Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
gewo hat geschrieben:kuni hat geschrieben:chris01 hat geschrieben:Ich möchte hier darauf hinweisen, dass von einer GÜLTIGEN Jagdkarte die Rede ist.
D.h. damit ist nicht nur das einmal gelöste Dokument (Voraussetzungen jagdliche Reife, Unbescholtenheit, Alter) gemeint, sondern auch die Mitgliedschaft bei einem Landesjagdverband, die jährlich zu verlängern und zu dokumentieren ist (Erlagscheinabschnitt mitzuführen).
Das ist aber irgendwie logisch - das braucht ein Jäger sowieso zum Jagen.
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wer ganz fleissig ist koennte jetzt noch nachsehen was der text im gesetz dazu sagt wemnn jemand eine jagdkarte hat die noch NICHT sechs monate abgelaufen ist sondern weniger ... darf der dann noch einen SD kaufen?
muesste sich aus dem gesetzestext ergeben .... ob da das gueltige auch beim erwerb schon dabei steht oder nicht
§ 17 3b neu hat geschrieben:Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.“
Nur die gültige JK ermöglicht den Erwerb. In den 6 Monaten ist so wie ich das lese nur der Besitz und die Weitergabe erlaubt.
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Markus_H hat geschrieben:Nur die gültige JK ermöglicht den Erwerb. In den 6 Monaten ist so wie ich das lese nur der Besitz und die Weitergabe erlaubt.
danke fuers nachsehen
alles andere waere seltsam gewesen aber man weiss man ja nie
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Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Was aus dem Infofolder jedoch nicht hervorgeht ist ob denn nun ein Jäger mit gültiger Jagdkarte den Schalldämpfer auch nur während der Jagd verwenden darf, oder auch z.B. am Schießstand? Schließlich müsste dies ja allein schon zum Einschießen, aufgrund der wohl zu erwartenden Veränderung der Trefferpunktlage, gedeckt sein?
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Inhaber einer gültigen Jagdkarte können den Schalldämpfer verwenden wo und worauf sie wollen
member the old PD design ? oh I member
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Das wäre sehr kriminell 🦹
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
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Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
????
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Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Kannst du das bitte präzisieren?
Danke
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
War ein dummer Scherz
Habe die Aussage sehr wörtlich genommen
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
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Re: WaffG per 2019, Infofolder Schalldaempfer
Bist du dir sicher?
Auch auf Waffen welche offensichtlich nicht zur Jagd tauglich sind?
Laut Jagdgesetz sind zum Beispiel nur Halbautomaten mit 2 Schuss Magazine "jagdlich".
Hat sich da schon was geändert?
Ich hoffe es wird so exekutiert wie du hier beschreibst aber ich habe irgendwie den Verdacht sobald die Ersten mit schallgedämpften AR15, AUG, usw. gesichtet werden es zu Problemen kommen könnte ein "jagdliches" Interesse nach zu weisen. Vorallem weil diese "bösen" Halbautomaten explizit für den Schießsport eingestuft wurden.
Ich weiß ja nicht wie das bei dir in OÖ ist aber bei uns in Tirol ist die Jägerschaft ein sehr konservativer Haufen wo man bereits schief angeschaut wird wenn man mit einen synthetik Schaft daher kommt.
Hoffen wir mal um das Beste