Ich hab nun abermals versucht meine WBK zu erweitern.
Heute kam folgendes Schreiben seitens meiner zuständigen Bezirkshauptmannschaft:
Sehr geehrter Herr xxxxx!
Bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Erweiterung der Waffenbesitzkarte auf weitere 4 Stück genehmigungspflichtige Schusswaffen werden Sie gebeten, Ihren Mitgliedsausweis des Schützenvereines vorzulegen.
Gleichzeitig wird mitgeteilt, dass nur dann, wenn auch die Verwendung der (benötigten) weiteren Waffen zur Ausübung spezieller Disziplinen bescheinigt wird, der vom Gesetz für die Erweiterung des Berechtigungsumfanges der Waffenbesitzkarte geforderte Rechtfertigungsgrund als gegeben angenommen werden kann, eine solche Bescheinigung vorzulegen.
Sie Dame teilt mir in diesem Schreiben mit, dass ich nur dann eine Erweiterung bekommen könne, wenn ich Mitglied in einem Schützenverein bein
![Kopf antippen :tipphead:](./images/smilies/vogel.gif)
Was meint ihr, wie sollte ich in dieser Causa weiter vorgehen?
Viele Grüße
Styrian_42