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Hatte heute mein psychologisches Gutachten bestanden und will nun Morgen meinen Antrag für die WBK Morgen bei der Polizei einbringen.
Habe noch eine Frage an Euch, bei dem Formular muss man ja einen Rechtfertigungsgrund angeben, hab nun schon öfter gelesen das es reicht man gibt "Bereithaltung zur Selbstverteidigung gemäß §22 (1) WaffG" an, reicht dies wirklich aus? Ich hab nämlich vorher bei der Aufhebung meines Waffenverbots als ehemaliger Zivi immer gesagt, Grund der Aufhebung = Sportschütze.
Würde ich nun Sportschütze noch dazu eintragen, könnte mir das in Zukunft Probleme machen?
Zudem Austellung für Katergorie B (Stückzahl) hier gleich zwei reinschreiben oder?
Danke und liebe Grüße, Eric
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