Allergenverordnung hat geschrieben:Und: Wie kann ich denn dem Verkäufer zeigen, dass ich kein Waffenverbot habe? Das einzige was ich dem Verkäufer zeigen könnte, ist ein ZWR-Eintrag, der belegt, dass ich ein Gewehr Ende April 2018 registrieren habe lassen. Ich denke, der ZWR-Eintrag wäre nicht möglich gewesen, wenn ein Waffenverbot hätte.
Hm, wenn man einen "alten" ZWR Auszug (hier als Beispiel Ende April) bringt und Mitte Mai eine Waffe kauft, könnte ja zwischenzeitlich ein Waffenverbot verhängt worden sein.
Mit einer zum Zeitpunkt des Kaufes vorgelegten WBK kann man sich sicher sein, dass kein Verbot besteht.
Würde ich meinen.
Was passiert eigentlich bei einem Waffenverbot?
Die Waffen werden abgenommen, klar.
Werden die dann beim Besitzer aus dem ZWR gestrichen, und wenn ja, auf wen werden die dann registriert?
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