Vintageologist hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Vintageologist hat geschrieben:Grundsätzlich ist wichtig die Unterscheidung zwischen Schießstätte und behördlich genehmigter Schießstätte...
hi
richtig, der ist wichtig
er besteht aber nur aus dem schriftzug "Schiessstand" in einem bei der baubehoerde eingereichten bauplan
das ist bereist ausreichend damit auch der nachwuchs und leute ohne WNK schiessen koennen da
DAS bezweifel ich.
Soweit ich weiß braucht man da jemand von der Behörde, der da auch kommt und das entsprechend beurteilt etc. Soll für einen Normalo unerschwinglich bzw. außerhalb des Sinnvollen sein.
gut
bezweifele es halt
ich such den erlass jetzt ned raus
oder halt die verordnung
es steht aber jedenfalls in einem von beiden