ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Verwahrung von B-Kat Waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Verwahrung von B-Kat Waffen
Hallo!
Ich besitze zwei Pistolen, die ich in meinem Safe aufbewahre und habe mich daher bisher wenig mit dem Thema Verwahrung im Detail auseinander gesetzt.
Nun überlege ich mich von einer Waffe zu trennen und auf ein OA-15 M4 zu wechseln. Problem, das Ding passt nicht in meinen Safe und für einen
richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.
Erfüllt nun eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien?
Ich besitze zwei Pistolen, die ich in meinem Safe aufbewahre und habe mich daher bisher wenig mit dem Thema Verwahrung im Detail auseinander gesetzt.
Nun überlege ich mich von einer Waffe zu trennen und auf ein OA-15 M4 zu wechseln. Problem, das Ding passt nicht in meinen Safe und für einen
richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.
Erfüllt nun eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien?
- Warnschuss
- .50 BMG
- Beiträge: 1612
- Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
- Wohnort: Niederösterreich
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Es muss nicht unbedingt ein Tresor sein, sondern es soll gewährleistet werden, dass die Waffe vor unberechtigtem Zugriff geschützt ist.
Hier aus der Zweiten Waffengesetz-Durchführungsverordnung 1998
Hier aus der Zweiten Waffengesetz-Durchführungsverordnung 1998
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1. Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
2. Schutz vor fremdem Zugriff durch Gewalt gegen Sachen, insbesondere eine der Anzahl und der Gefährlichkeit von Waffen und Munition entsprechende Ein- oder Aufbruchsicherheit des Behältnisses oder der Räumlichkeit;
3. Schutz von Waffen und Munition vor dem Zugriff von Mitbewohnern, die zu deren Verwendung nicht befugt sind;
4. Schutz von Waffen und Munition vor Zufallszugriffen rechtmäßig Anwesender.
(3) Verwahrt der Besitzer einer genehmigungspflichtigen Schußwaffe diese entsprechend der Information jenes Gewerbetreibenden, bei dem er die Waffe erworben hat, so ist ihm dies gegebenenfalls nur dann als seine Verläßlichkeit beeinträchtigend anzulasten, wenn die Mangelhaftigkeit für einen um die sichere Verwahrung besorgten Waffenbesitzer deutlich erkennbar ist.
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Lichtgestalt hat geschrieben:
und für einen richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.
Öbau hat Gewehr-Safes in Programm die 35 x 35 cm und die Höhe ist ca.160 cm mit Nummerschloss um 200.-Euro.Der passt in jeden Kleiderschrank und ist eine sichere Verwahrung........
So einen habe ich, und kann ihn uneingeschränkt Empfehlen.
lg
„All right, they're on our left, they're on our right, they're in front of us, they're behind us...they can't get away this time.“
Lewis B. Puller
Lewis B. Puller
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Vom gesetzlichen Standpunkt aus muss nur sicher gestellt sein, dass kein Unbefugter Zugriff hat. Wohnst Du in einer WG, oder hast Kinder (unter 21, ohne WBK), dann sind die Anforderungen natürlich anders, als wenn Du alleine wohnst und niemand in die Wohnung kommt.
Wenn Du einen versperrbaren Schrank/Kasten etc hast, dessen Schloss nicht schon nach dem ersten mal Handauflegen aufspringt und dessen Schlüssel einzig Du selber bei Dir trägst, dann ist dem Gesetze genüge getan. ZB wurde ein Metallkasten aus dem Büroversand noch nie beanstandet.
So einer zB:
Aber auch ein ganz normaler, massiver Kasten mit einem etwas besserem Schloss sollte reichen.
Grüße
Sandman
Wenn Du einen versperrbaren Schrank/Kasten etc hast, dessen Schloss nicht schon nach dem ersten mal Handauflegen aufspringt und dessen Schlüssel einzig Du selber bei Dir trägst, dann ist dem Gesetze genüge getan. ZB wurde ein Metallkasten aus dem Büroversand noch nie beanstandet.
So einer zB:
Aber auch ein ganz normaler, massiver Kasten mit einem etwas besserem Schloss sollte reichen.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Nun, das Juristendeutsch kennt man(n) ja und ist wieder mal äußerst dehnbar was für wen "zumutbar" ist.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.
Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.
Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Lichtgestalt hat geschrieben:Nun, das Juristendeutsch kennt man(n) ja und ist wieder mal äußerst dehnbar was für wen "zumutbar" ist.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.
Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.
hi
jaein
wennst sie mit einer kette an die wand schraubst dann sicher
wenn sie nur so dastehet ...
kommt drauf an
wenn die aussensicherung ueberdurchscnittlich ist dann ist das sicher auch ok
in einer gartenhuette mit pressspantuere ist es vermutlich ned ok ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Lichtgestalt hat geschrieben:Hallo!
Ich besitze zwei Pistolen, die ich in meinem Safe aufbewahre und habe mich daher bisher wenig mit dem Thema Verwahrung im Detail auseinander gesetzt.
Nun überlege ich mich von einer Waffe zu trennen und auf ein OA-15 M4 zu wechseln. Problem, das Ding passt nicht in meinen Safe und für einen
richtigen Gewehrschrank fehlt mit der Platz.
Erfüllt nun eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien?
Ja
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Lichtgestalt hat geschrieben:Nun, das Juristendeutsch kennt man(n) ja und ist wieder mal äußerst dehnbar was für wen "zumutbar" ist.
Schrank scheidet wegen Platz aus, auch der Ö-Bausafe (leider). Wenn ihr meinen Schrank kennen würdet dann würdet ihr es verstehen.
Deshalb die Frage ob eine Metallkiste mit ordentlichen Schloß die gesetzlichen Kriterien erfüllen würde.
Wenn sie solide wirkt, dann ja. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn sie mit dem Schrnak oder Wand verschraubt ist.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
sandman hat geschrieben:
Wenn sie solide wirkt, dann ja. Auf Nummer sicher gehst Du, wenn sie mit dem Schrnak oder Wand verschraubt ist.
Grüße
Sandman
Auch wenn es irgendwie mit dem Safe
verschraubt ist?
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Lichtgestalt hat geschrieben:Auch wenn es irgendwie mit dem Safe
verschraubt ist?
Verstehe ich nicht, welcher Safe?
Ich meinte, dass Du auf Nummer sicher gehst, wenn die Metallkiste mit dem Schrank oder der dahinter liegenden Wand verschraubt ist, so dass man sie nicht so leicht davon schleppen kann.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Mit den Safe wo die neue Waffe nicht reinpasst.
Re: Verwahrung von B-Kat Waffen
Lichtgestalt hat geschrieben:Mit den Safe wo die neue Waffe nicht reinpasst.
hi
ist egal WO du das teil anschraubst
die kiste frei rumstehen lassen ist nur in wenigen faellen ausreichend ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.