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Meine Frage wäre folgende, da ich schon mehrere Waffen Kat. C/D besitze und mich schon auf meine WBK freue da ich im Februar 21 werde wollte ich schon einmal das Psychologische Gutachten und den Waffenführerschein machen.
Nun habe ich aber schon oft gelesen von benötigten Bestätigungen bezüglich geleisteten Grundwehrdienst welchen ich noch nicht geleistet habe.
Nun stellt sich für mich die Frage ob ich die WBK erst nach dem GWD beantragen kann bzw. warum, denn so wie ich das sehe besteht die 15 Jährige Sperre erst mit der Unterzeichnung zur ablehnung von Waffengewalt worauf der Zivildienst folgt.
Btw habe ich vor den GWD zu machen und habe auch einen Tauglichkeitsbescheid (reicht der Behörde vielleicht sogar dieser
![Question :?:](./images/smilies/icon/question.gif)
Würde mich über Hilfe sehr freuen
![Think :think:](./images/smilies/eusa/think.gif)
LG
Masterchief