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Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Hallo erstmal.
Ich habe genau diese Frage auch schon vor einigen Wochen im Verband Forum gepostet.
Nur leider hat der Moderator plötzlich und unerwartet das geschrieben:
"Ich glaube wir beginnen uns im Kreis zu drehen. Deshalb ist hier jetzt zu. Klick."
Der Moderator hat den Thread einfach so geschlossen.
Weder ich noch die anderen Forumsteildehmer haben innerhalb dieses Threads gegen irgenwelche Forumsregeln verstoßen.
Es war ledeglich eine erörterung komplizierter Gesetzestexte. Auch doppelposts oder das "im Kreis drehen" war nicht über das übliche Maß in einem Forum.
Deshalb hoffe ich hier um einen Neuanfang dieser Erörterung.
Ergebnis der alten Beiträge:
Im Kern beschränkt es sich glaube ich aus gesetzlicher Sicht auf:
* Versammlungen
* Gericht
* Wahllokal ("Bannmeile")
*private Hausverbote (z.B. Wiener Linien) haben waffenrechtlich keine relevanz.
Ich habe genau diese Frage auch schon vor einigen Wochen im Verband Forum gepostet.
Nur leider hat der Moderator plötzlich und unerwartet das geschrieben:
"Ich glaube wir beginnen uns im Kreis zu drehen. Deshalb ist hier jetzt zu. Klick."
Der Moderator hat den Thread einfach so geschlossen.
Weder ich noch die anderen Forumsteildehmer haben innerhalb dieses Threads gegen irgenwelche Forumsregeln verstoßen.
Es war ledeglich eine erörterung komplizierter Gesetzestexte. Auch doppelposts oder das "im Kreis drehen" war nicht über das übliche Maß in einem Forum.
Deshalb hoffe ich hier um einen Neuanfang dieser Erörterung.
Ergebnis der alten Beiträge:
Im Kern beschränkt es sich glaube ich aus gesetzlicher Sicht auf:
* Versammlungen
* Gericht
* Wahllokal ("Bannmeile")
*private Hausverbote (z.B. Wiener Linien) haben waffenrechtlich keine relevanz.
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
...verstehe das im Verband voll und ganz, da du dort bereits mit vielen Fragen in diese richtung aufgefallen bist - und teilweise nicht gerade die Reife für einen WP (nach deinen Fragen und Antworten) mitbringst!
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
alfacorse hat geschrieben:...verstehe das im Verband voll und ganz, da du dort bereits mit vielen Fragen in diese richtung aufgefallen bist - und teilweise nicht gerade die Reife für einen WP (nach deinen Fragen und Antworten) mitbringst!
erstamls danke für diene Vorurteile.
"Viele Fragen in diese Richtung" -
Bitte lies meine letzen posts auf der Verband Seite dann beurteile.
teilweise nicht gerade die Reife für einen WP (nach deinen Fragen und Antworten) mitbringst-
Willst du dir diese Beurteilung wirklich anmaßen - nach ein paar posts?
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Mögl. spricht da eher der Neid, eines nicht-wp-inhabers.
"Versammlungen" lol. Wer sagt denn dass ich da teilnehmen will?
Ich bin ein Spaziergänger in einem freien Land.
"Versammlungen" lol. Wer sagt denn dass ich da teilnehmen will?
Ich bin ein Spaziergänger in einem freien Land.
"Gefällt Euch der Euro , Ihr schafft das!"
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Du hast das schon alles richtig erläutert. Mehr fällt mir spontan auch nicht ein. Mit dem WP hast du eben die Möglichkeit eine Waffe im öffentlichen Raum (und da auf Grundstücken die nicht eingefriedet sind, mit Erlaubnis des Besitzers) legal zu führen.
Entschuldige praha170, aber ich hab mir auch schon ein paar mal Gedanken über deine Fragen gemacht. Mir kommt es oft vor, als wolltest du das Gesetz irgendwie umgehen. Das ist nicht böse gemeint, aber es macht bei mir diesen Eindruck.
alfacorse hat geschrieben:...verstehe das im Verband voll und ganz, da du dort bereits mit vielen Fragen in diese richtung aufgefallen bist - und teilweise nicht gerade die Reife für einen WP (nach deinen Fragen und Antworten) mitbringst!
Entschuldige praha170, aber ich hab mir auch schon ein paar mal Gedanken über deine Fragen gemacht. Mir kommt es oft vor, als wolltest du das Gesetz irgendwie umgehen. Das ist nicht böse gemeint, aber es macht bei mir diesen Eindruck.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Stickhead hat geschrieben:alfacorse hat geschrieben:...verstehe das im Verband voll und ganz, da du dort bereits mit vielen Fragen in diese richtung aufgefallen bist - und teilweise nicht gerade die Reife für einen WP (nach deinen Fragen und Antworten) mitbringst!
Entschuldige praha170, aber ich hab mir auch schon ein paar mal Gedanken über deine Fragen gemacht. Mir kommt es oft vor, als wolltest du das Gesetz irgendwie umgehen. Das ist nicht böse gemeint, aber es macht bei mir diesen Eindruck.
...danke für die Zustimmung!
@praha - ich habs ws. etwas harsch geschrieben, aber es fällt auf!!!
@BigM - warte nur noch auf die Ausstellung - Rechtsgrundlage, Begründung usw. ist bereits alles da und iO! Jedoch kein Grund das Trumm immer mitzuschleppen, bin jetzt viele Jahre auch ohne Waffe sehr gut ausgekommen!
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Nur weil man nen WP hat, ist man NICHT verplichtet, ein Teil immer bei sich zu tragen @ alfa.
Aber man die Möglichkeit dazu!
Aber man die Möglichkeit dazu!
"Gefällt Euch der Euro , Ihr schafft das!"
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Stickhead hat geschrieben:Entschuldige praha170, aber ich hab mir auch schon ein paar mal Gedanken über deine Fragen gemacht. Mir kommt es oft vor, als wolltest du das Gesetz irgendwie umgehen. Das ist nicht böse gemeint, aber es macht bei mir diesen Eindruck.
Ich weis das ich leider irgendwie diesen Ruf ausgefasst habe.
Jedoch zu unrecht!
Mich interessieren Gesetze um sicher keinen Fehler zu machen. Es reicht ja heutzutage einen halben millimeter daneben zu sein um riesige Konsequenzen ertragen zu müssen..... habe da schon so einiges gehört.
Und gerade beim WaffG denke ich das es nicht zu umgehen ist. Denke wenn das so einfach gehen würde würden das ja viele Leute machen.....
Und gerade bei dieser Frage ist es ja so:
Entweder es ist erlaubt zu Führen oder es ist nicht erlaubt. Dazwischen gibts nichts.
Es gibt nur leider keine offizielle Liste wo bzw. wo nicht deshalb wollti ich hier posten um aufgeklärt darüber zu werden.
- cobaltbomb
- .50 BMG
- Beiträge: 2564
- Registriert: So 9. Mai 2010, 13:34
- Wohnort: in your base
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
ich finde nichts unanständiges an fragen und den versuchen das gesetz zu umschiffen bzw günstig auszulegen solange man sich im legalen bereich aufhält
das waffengesetz hat siene tücken, undist keineswegs logisch
das waffengesetz hat siene tücken, undist keineswegs logisch
Of course they wont take away your hunting rifle, they will call it a sniper rifle first
Re: Führen von Waffe mit WP wo Nicht erlaubt?
Fragen ist gut, vor allem wenn es neue Fragen sind. praha170 hat recht, wenn er meint, man dürfe sich keinen halben Millimeter neben dem Gesetz befinden. Es ist bei uns leider so, dass das WaffG meistens so streng wie möglich ausgelegt wird.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz