Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Varminter

Varminter hat geschrieben:
Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Varminter
halloVarminter hat geschrieben: Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Völlig richtig, und ich will halt nicht, daß meine Eisen einfach so in der Gegend rumliegen, wenn ich nicht da bin...gewo hat geschrieben:naja, da gibts doch einen kollegen der immer vom recht davon spricht mit seinem eigentum tun und lassen zu duerfen was er will.Varminter hat geschrieben: Mir geht der Gedanke, eine Waffe gegen Zugriff ungesichert herumhängen/herumliegen zu haben, absolut gegen den Strich.
Also nicht übertreiben mit dem bereithalten.VwGH 95/20/0426 hat geschrieben:Der Umstand, daß der an Verfolgungswahn leidende Beschwerdeführer (hier: drei) geladene und schußbereite Waffen zum Schutz vor nicht objektivierbaren, bloß in seiner Einbildung existierenden Gefahren frei herumliegen hat, rechtfertigt Befürchtung einer mißbräuchlichen Verwendung von Waffen.
Des sagt er dir dann eh nach der letzten Berufungwolf hat geschrieben:VwGH can kiss my eh' scho wissen
wieso eigentlich nicht? Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut. Das Quasi-"Einmauern" seiner Verteidigungswerkzeuge scheint mir eine Art Wohlstandsverwahrlosung zweiter Ordnung zu sein. Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken. Kinder sind natürlich ein ernstes, ganz anderes Thema, das ist mir schon klar.Expat hat geschrieben:Heutzutage wird alles gestohlen was du dir nicht auf die Haut stechen lässt - schon allein deswegen würde ich NIE Waffen ungesichert daheim liegen lassen wenn ich nicht da bin.
Na ob diese Vollkaskomentalität so viel besser ist als die "Wohlstandsverwahrlosung", seinen Kram vor Diebstahl schützen zu wollen...?zela hat geschrieben:Wenn ich nicht da bin, ists doch sowieso wurscht. Da werden dann eh nicht nur die Waffen gestohlen werden. Hausratsversicherung machts wieder gut.
Spezialfrage: welchen Verteidigungszweck erfüllt Deine Waffe - meinetwegen voll geladen und entsichert und freiliegend auf Deinem Küchentisch - wenn Du grad im Kino hockst? Des mußt mir erklären...zela hat geschrieben:Ich bin kein "Sammler" oder "Anschauer", sondern hab die zu Verteidigungszwecken.