ohmygodhotsprings hat geschrieben:...Die öst. Gewerbeordnung stellt zumindest ein Mindestmaß an Sicherheit her, dass der Kunde einem Partner gegenübersteht der irgendwann mal seine Qualifikation vor einem Fachgremium hat nachweisen müssen. Und nicht nur einen Glock armourer Kurs beim Humboldt in Desert Hole County gemacht hat. Daneben verhindert sie auch sinnvolle Konkurrenz, das stimmt schon.
Das ist der noble Gedanke, dass man Kunden vor Pfuschern schützen möchte, funktionieren tut das aber zum größten Teil nicht. Schau dir die vielen dubiosen Baufirmen an, die sperren auf, treiben zig Familien in den Ruin, gehen in Konkurs und haben parallel schon die nächste Firma laufen. Wobei die Leute natürlich auch selber schuld sind, eine Firma zu nehmen die vor 3 Monaten aufgesperrt hat, 0 Referenzen hat und den halben Preis von einer seriösen österreichischen Firma verlangt.
Der gewerberechtliche Geschäftsführer, sofern er ein einfacher Angestellter ist, auch nur für die Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wenn das Haus zusammenfällt kann man den gewerberechtlichen Geschäftsführer der Baufirma vielleicht belangen (bei einer großen Firma vermutlich auch schon schwierig, weil man da gut argumentieren kann dass man nicht absolut alles überwachen kann in den vorgeschriebenen 20 Std. pro Woche), wenn der handelsrechtliche Geschäftsführer aber der Reihe nach die Leute bescheisst und in Konkurs geht, kann man nur diesen belangen. Bei den ganzen Betrügern ist das dann irgendein EU-Ausländern der sowieso nicht auffindbar ist.