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von gewo » Di 18. Jan 2022, 00:07
AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 17. Jan 2022, 22:59
gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Jan 2022, 22:22
AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 17. Jan 2022, 21:09
gewo hat geschrieben: ↑Mo 17. Jan 2022, 20:47
beschriftet nicht erst beim ausfolgen sondern sobald er beim haendler eintrifft.
das bereithalten des waffenteils in den lagerraeumlichkeiten des haendlers gilt als in verkehr bringen
gemeldet im ZWR nur dann
wennn der kaeufer ihn meldet
es is dazu innerhalb von 6 wochen nach der uebernahme verpflichtet
Den neuen Lothar Walter Lauf für meinen 10/22er hast doch du beim Kauf gemeldet?
Ist da ein Unterschied zwischen Kat. B und C ?
Ja klar
Bei Kat B ist der haendler zur meldung verpflichtet
Bei Kat C immer nur der Käufer
Ich kann einen C Lauf ohne Meldung bei dir kaufen?
Auch bei Erstkauf des Kat. C Laufes?
Eine C Waffe wird ja auch bei Neukauf von dir gemeldet? Oder gilt das nur von Privat zu Privat?
eine kat C waffe wird IMMER UND IN ALLEN FÄLLEN (nur) vom kaeufer gemeldet.
wenn du bei mir eine kat C waffe kaufst dann frag ich dich ob du sie melden willst.
wenn du nicht bei mir melden willst dann mach ich dich drauf aufmerksam dass du verpflichtet bist die waffe innerhalb von sechs wochen melden zu lassen ( schreib ich dir sogar auf die rechnung, wenn ich es ned vergesse)
feddich
steht eh fast woertlich irgendwo im WaffG
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