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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 21:55
von Simon80
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:46
rupi hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:41
"Verkürzung"...."werkzeuglos"...."unter 60cm"...."ohne Funktionseinbußen"
Eben § 17 (1) Z 11 redet nur von verkürzen ohne Funktionseinbuße durch:
- Klapp oder Teleskop Schaft
- Werkzeuglos abnehmbarer Schaft

Von Mündungsbremse ist da keine Rede.
Es geht um Waffen die z.B. durch einen Umbau auf Klappschaft zu kurz werden.
Schweiße ich nun eine Mündungsbremse an die die Waffe mit Klappschaft auf über 60cm verlängert habe ich keine Kat. A Waffe da sich das nicht werkzeuglos entfernen lässt.

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:03
von Davomon1979
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:55
Es geht um Waffen die z.B. durch einen Umbau auf Klappschaft zu kurz werden.
Schweiße ich nun eine Mündungsbremse an die die Waffe mit Klappschaft auf über 60cm verlängert habe ich keine Kat. A Waffe da sich das nicht werkzeuglos entfernen lässt.
Ist mir klar, aber warum reicht verkleben nicht?

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:05
von rupi
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:03
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:55
Es geht um Waffen die z.B. durch einen Umbau auf Klappschaft zu kurz werden.
Schweiße ich nun eine Mündungsbremse an die die Waffe mit Klappschaft auf über 60cm verlängert habe ich keine Kat. A Waffe da sich das nicht werkzeuglos entfernen lässt.
Ist mir klar, aber warum reicht verkleben nicht?
würds eh

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:13
von Simon80
Schweißen war nur ein Beispiel, im endeffekt reicht vermutlich alles was nicht "handfest" ist :D

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:18
von bino71
Da liegts aber schön falsch.
Wenn die Waffe Kat A ist, kannst da dranschweissen oder kleben was Du willst. Die Waffe bleibt Kat A.
Aber ich laß Euch Euren Glauben.

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:27
von rupi
bino71 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:18
Da liegts aber schön falsch.
Wenn die Waffe Kat A ist, kannst da dranschweissen oder kleben was Du willst. Die Waffe bleibt Kat A.
Aber ich laß Euch Euren Glauben.
§ 17 Z 7/8/11 sind "fliegende" Plätze die genauso auch wieder Kat B werden können

Halbautomaten die aus § 18 Waffen entstanden sind sind nun Kat A und bleiben das auch auf ewig

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:28
von Davomon1979
bino71 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:18
Da liegts aber schön falsch.
Wenn die Waffe Kat A ist, kannst da dranschweissen oder kleben was Du willst. Die Waffe bleibt Kat A.
Aber ich laß Euch Euren Glauben.
Die Frage ist wie zu messen ist, von der Laufmündung (wie bei den Schrotflinten dh ohne Mündungsbremse) oder inkl. Mündungsbremse?

Die Regel ist einfach ein Schmarrn. - Am einfachsten ist es aber das Objekt der Begierde mit fixem Schaft (nicht werkzeuglos abnehmbar) zu erwerben. Eben diesen Schaft abzumontieren und nur am behördlichen Schießstand den Klappschaft anzubringen. - Was des für an Sinn hat kann ma kana erklären. Ist a Art Bastlerregelung. :tipphead:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:31
von Simon80
Davomon1979 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:28
bino71 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:18
Da liegts aber schön falsch.
Wenn die Waffe Kat A ist, kannst da dranschweissen oder kleben was Du willst. Die Waffe bleibt Kat A.
Aber ich laß Euch Euren Glauben.
Die Frage ist wie zu messen ist, von der Laufmündung (wie bei den Schrotflinten dh ohne Mündungsbremse) oder inkl. Mündungsbremse?

Die Regel ist einfach ein Schmarrn. - Am einfachsten ist es aber das Objekt der Begierde mit fixem Schaft (nicht werkzeuglos abnehmbar) zu erwerben. Eben diesen Schaft abzumontieren und nur am behördlichen Schießstand den Klappschaft anzubringen. - Was des für an Sinn hat kann ma kana erklären. Ist a Art Bastlerregelung. :tipphead:
Naja bei den Flinten steht ja Lauflänge oder und nicht (nur) Gesamtlänge.

Wie gesagt die Waffe wird gar nie Z11 wenn man sie schon vor dem Umbau verlängert.

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:36
von gewo
rider650 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 20:08
DOUBLEACTION hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 18:04
das ist aeusserst zweifelhaft

eine technische aenderung an einer waffe kann sie von einer niederen (C oder B) in eine hoehere (B oder A) bringen
aber niemals umgekehrt
Was ist zweifelhaft? Dass sie von B zu §17 Z11 werden, wenn ich einen Klappschaft anbaue und sie dann zu kurz sind, oder dass sie B bleiben, oder wenn ich beim Umbau drauf achte, dass sie nicht zu kurz werden?
eine waffe die im eingeklapptem zustand zu kurz ist ( unter 60cm) und daher § 17/1/11 kannst du nicht durch verlaengern mit was auch immer zu einer ueblichen § 17/1/8 machen

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:38
von gewo
rupi hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:41
"Verkürzung"...."werkzeuglos"...."unter 60cm"...."ohne Funktionseinbußen"
ja eh
andersrum von mir aus
aber hier geht es doch um

„verlaengerung“ ..... „ ueber 60cm“

ganz andere baustelle

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:44
von Simon80
gewo hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:38
rupi hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:41
"Verkürzung"...."werkzeuglos"...."unter 60cm"...."ohne Funktionseinbußen"
ja eh
andersrum von mir aus
aber hier geht es doch um

„verlaengerung“ ..... „ ueber 60cm“

ganz andere baustelle
Naja was ist wenn man verlängert bevor die Waffe zu kurz wird? Wäre sie von Werk aus zu kurz dürfte man sie ja ohnehin nicht mehr einfach kaufen.

Nun merkt er aber mit dem anderen Schaft würde die Waffe unter Z11 fallen, deshalb montiert er eine fixe Mündungsbremse und wechselt dann erst den Schaft- Waffe bleibt über 60cm und alles ist gut.

Oder wo liegt hier das problem?

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:46
von gewo
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:44
gewo hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:38
rupi hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 21:41
"Verkürzung"...."werkzeuglos"...."unter 60cm"...."ohne Funktionseinbußen"
ja eh
andersrum von mir aus
aber hier geht es doch um

„verlaengerung“ ..... „ ueber 60cm“

ganz andere baustelle
Naja was ist wenn man verlängert bevor die Waffe zu kurz wird? Wäre sie von Werk aus zu kurz dürfte man sie ja ohnehin nicht mehr einfach kaufen.

Nun merkt er aber mit dem anderen Schaft würde die Waffe unter Z11 fallen, deshalb montiert er eine fixe Mündungsbremse und wechselt dann erst den Schaft- Waffe bleibt über 60cm und alles ist gut.

Oder wo liegt hier das problem?
ich verstehe was du meinst
das waere ein sonderfall
kein plan wie das zu betrachten ist

aber wenn die muendungsbremse zur laenge dazu zaehlt
und du sie vorher fix verbindest
klingt es ned uebel

mach doch einfach a anfrage bei deiner behoerde ob die muendungsbremse dazu zaehlt
dann hast was in der hand

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:49
von Simon80
gewo hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:46
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:44
gewo hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:38


ja eh
andersrum von mir aus
aber hier geht es doch um

„verlaengerung“ ..... „ ueber 60cm“

ganz andere baustelle
Naja was ist wenn man verlängert bevor die Waffe zu kurz wird? Wäre sie von Werk aus zu kurz dürfte man sie ja ohnehin nicht mehr einfach kaufen.

Nun merkt er aber mit dem anderen Schaft würde die Waffe unter Z11 fallen, deshalb montiert er eine fixe Mündungsbremse und wechselt dann erst den Schaft- Waffe bleibt über 60cm und alles ist gut.

Oder wo liegt hier das problem?
ich verstehe was du meinst
das waere ein sonderfall
kein plan wie das zu betrachten ist

aber wenn die muendungsbremse zur laenge dazu zaehlt
und du sie vorher fix verbindest
klingt es ned uebel

mach doch einfach a anfrage bei deiner behoerde ob die muendungsbremse dazu zaehlt
dann hast was in der hand
Betrifft eh den Ersteller und nicht mich :D

Aber wie ich meine Behörde kenne wüssten die wieder weder was von der 60cm Regelung noch was überhaupt eine Mündungsbremse ist. :roll:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 22:50
von gewo
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:49
gewo hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:46
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:44


Naja was ist wenn man verlängert bevor die Waffe zu kurz wird? Wäre sie von Werk aus zu kurz dürfte man sie ja ohnehin nicht mehr einfach kaufen.

Nun merkt er aber mit dem anderen Schaft würde die Waffe unter Z11 fallen, deshalb montiert er eine fixe Mündungsbremse und wechselt dann erst den Schaft- Waffe bleibt über 60cm und alles ist gut.

Oder wo liegt hier das problem?
ich verstehe was du meinst
das waere ein sonderfall
kein plan wie das zu betrachten ist

aber wenn die muendungsbremse zur laenge dazu zaehlt
und du sie vorher fix verbindest
klingt es ned uebel

mach doch einfach a anfrage bei deiner behoerde ob die muendungsbremse dazu zaehlt
dann hast was in der hand
Betrifft eh den Ersteller und nicht mich :D

Aber wie ich meine Behörde kenne wüssten die wieder weder was von der 60cm Regelung noch was überhaupt eine Mündungsbremse ist. :roll:
ja
das ist gut moeglich

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Di 30. Jun 2020, 23:00
von bino71
Simon80 hat geschrieben:
Di 30. Jun 2020, 22:44
Naja was ist wenn man verlängert bevor die Waffe zu kurz wird? Wäre sie von Werk aus zu kurz dürfte man sie ja ohnehin nicht mehr einfach kaufen.

Nun merkt er aber mit dem anderen Schaft würde die Waffe unter Z11 fallen, deshalb montiert er eine fixe Mündungsbremse und wechselt dann erst den Schaft- Waffe bleibt über 60cm und alles ist gut.

Oder wo liegt hier das problem?
Das Problem liegt daran, daß Du diese Waffe nicht kaufen kannst, weil seit 14.12.2019 verbotene Waffe.
Meinetwegen kauft ein Büma oder Händler (weil er darf) baut längeren Schaft. Und eben dann grift wieder die Regel: eine verbotene Waffe, bleibt eine verbotene Waffe.

Weil nach dem Gedankengang, könnt ich mir eine Fullauto kaufen lassen, umbauen und dann besitzen.

@rupi: es geht nicht Kat A High Cap Magazine, sondern Kat A verbotene Waffe.