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Waffenlänge Kat B Halbautomat

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » So 27. Dez 2020, 14:47

Salem hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 13:20
Armata hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 11:49
Wenn die Voraussetzungen des §17 Z11 d WaffG zutreffen, wird es dann eine Kat A -> Klappschaft, Teleskopschaft oder OHNE WERKZEUG abnehmbarer Schaft:

11.
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

Klingt skuril, ist aber so formuliert. Also bleibst du mit Schaft entweder verlässlichunter 60cm (B&T Pistole) oder hast eine Ausnahme gem §17 Z11 auf deinem waffenrechtlichen Dokument. Der Gesetzgeber hat nirgends formuliert „eine Waffe die kürzer war fällt raus usw.“ Es geht nur um den status quo.
Interessante Rechtsansicht. Demnach hätte jeder G17 Besitzer mit frei erhältlichem Anschlagschaft der eine Länge von über 60 cm hat ein massives Problem mit dem Waffengesetz. Hmm. Vielleicht aber auch nicht, denn:
Eventüll gibt ja der blau markierte Text einen Hinweis auf den tatsächlichen (FFW!) Sachverhalt...
Zu Deutsch: Ist die besessene Waffe eine FFW ändert der Anschlagschaft - auch wenn er über diese ominösen 60 cm lang ist - nix an der Kategorie.
Das bmi hat schon mal eindeutig beantwortet dass ein anschlagschaft in keinster weise relevant ist
Rechtsauskunft kam damals ueber die ARGE soweit ich weiss
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Salem » So 27. Dez 2020, 15:02

AlexTribe hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 10:34
Wie ist das denn anders herum, wenn ich z.B. eines der B&T Modelle hab, die vom Hersteller ohne Hinterschaft ausgeliefert werden, ich nachträglich einen Schaft montiere und die Waffe dadurch über 60 cm wird, spricht das Gesetz hier von einer Verkürzbarkeit (obwohl die Waffe ja sogar ursprünglich noch kürzer war) oder von einer Verlängerbarkeit und somit für die Gesetzesänderung irrelevant?
Ist diese Waffe als FFW der Kat. B eingestuft? Oder ist der Schaft essentiell, aber nur noch nicht montiert wodurch es eine HA-LW wird und damit zu A (wenn auf unter 60 cm verkürzbar)?
Zuletzt geändert von Salem am So 27. Dez 2020, 15:34, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Armata » So 27. Dez 2020, 15:15

Salem hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 14:45
Armata hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 13:38
Ja und nein. Ziffer 7 spricht nicht von stinknormalen FFW sondern von denen die über 20 Schuss fassen, also High Cap. Anschlagschaft halte ich persönlich für unproblematisch da der Anschlagschaft keine Verbindung mit der Schusswaffe an sich eingeht. Von einem Umbau kann hier sowieso nicht gesprochen werden.

Meine vorige Antwort hatte keinerlei Bezug zu einem Anschlagschaft. Dennoch Danke für den Verweis darauf. Leider bleibt viel Interpretationsspielraum.

LG
Da ein wie auch immer gearteter (Anschlag-) Schaft grundsätzlich eine kraftschlüssige Verbindung mit der Schußwaffe aufweisen muß um den Schützen beim Abfeuern derselben nicht zu gefährden kann man technisch gesehen immer von einem "Umbau" sprechen. Der Hinweis auf Z.7 bezieht sich auf die eigenständige Existenz der Kat.B, unabhängig ob mit 20+ Mag oder nicht. Da die "Intention des Gesetzgebers" im WaffG. und in der Praxis der Judikatur eine ständige Rolle spielt wird das Verbergen einer als besonders gefährlich eingestuften Waffe wohl sicher der Grund für diese Formulierung sein, FFW die mit welchem Schaftsystem auch immer ausgestattet werden, dürfen ohne dieses ohnehin unter 60 cm aufweisen. Soll Heißen: Eine als Pistole eingestufte und besessene B&T (= FFW, Kat. B) samt nachträglich angebrachten Schaft ist weiterhin Kat B wenn das Mag max 10 Schuß fasst.


Ich meinte „Umbau“ iSd WaffG §2/4. Im Grunde stimme ich dir in deinen Ausführungen ja zu. Du hast nun deutlicher bzw präziser formuliert -> sofern Mag max 10 Schuss fasst. Das hat in deinen vorigen Ausführungen gefehlt und hätte missverstanden werden können. Es bleibt eine Kat B sofern sie sich den neuen „Spielregeln“ anpasst - auf keinen Fall mit einem >10 Schuss Magazin. So lege ich das WaffG zumindest nach derzeitiger Sicht aus.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Salem » So 27. Dez 2020, 15:32

Armata hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 15:15
Salem hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 14:45
Armata hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 13:38
Ja und nein. Ziffer 7 spricht nicht von stinknormalen FFW sondern von denen die über 20 Schuss fassen, also High Cap. Anschlagschaft halte ich persönlich für unproblematisch da der Anschlagschaft keine Verbindung mit der Schusswaffe an sich eingeht. Von einem Umbau kann hier sowieso nicht gesprochen werden.

Meine vorige Antwort hatte keinerlei Bezug zu einem Anschlagschaft. Dennoch Danke für den Verweis darauf. Leider bleibt viel Interpretationsspielraum.

LG
Da ein wie auch immer gearteter (Anschlag-) Schaft grundsätzlich eine kraftschlüssige Verbindung mit der Schußwaffe aufweisen muß um den Schützen beim Abfeuern derselben nicht zu gefährden kann man technisch gesehen immer von einem "Umbau" sprechen. Der Hinweis auf Z.7 bezieht sich auf die eigenständige Existenz der Kat.B, unabhängig ob mit 20+ Mag oder nicht. Da die "Intention des Gesetzgebers" im WaffG. und in der Praxis der Judikatur eine ständige Rolle spielt wird das Verbergen einer als besonders gefährlich eingestuften Waffe wohl sicher der Grund für diese Formulierung sein, FFW die mit welchem Schaftsystem auch immer ausgestattet werden, dürfen ohne dieses ohnehin unter 60 cm aufweisen. Soll Heißen: Eine als Pistole eingestufte und besessene B&T (= FFW, Kat. B) samt nachträglich angebrachten Schaft ist weiterhin Kat B wenn das Mag max 10 Schuß fasst.


Ich meinte „Umbau“ iSd WaffG §2/4. Im Grunde stimme ich dir in deinen Ausführungen ja zu. Du hast nun deutlicher bzw präziser formuliert -> sofern Mag max 10 Schuss fasst. Das hat in deinen vorigen Ausführungen gefehlt und hätte missverstanden werden können. Es bleibt eine Kat B sofern sie sich den neuen „Spielregeln“ anpasst - auf keinen Fall mit einem >10 Schuss Magazin. So lege ich das WaffG zumindest nach derzeitiger Sicht aus.
Jo mei, lange Texte sind nix so meins, daß dann was mißverstanden wird kann vorkommen. Kollege AlexTribe hat aber noch nicht präzisiert um was für eine Waffe es sich genau handelt die er erwerben will: Wenn das Ding ohnehin eine HA-LW ist bei der nur der Schaft fehlt und er den Schaft nachträglich und dauerhaft montiert ist eh alles in Butter (Außer der Schaft lässt sich auf unter 60 cm Gesamtlänge einschieben / verkürzen)...
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von AlexTribe » So 27. Dez 2020, 17:12

Salem hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 15:02
AlexTribe hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 10:34
Wie ist das denn anders herum, wenn ich z.B. eines der B&T Modelle hab, die vom Hersteller ohne Hinterschaft ausgeliefert werden, ich nachträglich einen Schaft montiere und die Waffe dadurch über 60 cm wird, spricht das Gesetz hier von einer Verkürzbarkeit (obwohl die Waffe ja sogar ursprünglich noch kürzer war) oder von einer Verlängerbarkeit und somit für die Gesetzesänderung irrelevant?
Ist diese Waffe als FFW der Kat. B eingestuft? Oder ist der Schaft essentiell, aber nur noch nicht montiert wodurch es eine HA-LW wird und damit zu A (wenn auf unter 60 cm verkürzbar)?
Ist eine FFW nach Kat B mit gesamtlänge unter 60 cm. Sie schießt ohne Schaft.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Armata » So 27. Dez 2020, 17:40

Und welche Art Schaft? Du kannst im Zweifel auch eine Einstufung bzw rechtliche Beurteilung ersuchen. Kann dauern aber dann hast du, in deinem Einzelfall, Gewissheit.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » So 27. Dez 2020, 21:22

AlexTribe hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 17:12
Ist eine FFW nach Kat B mit gesamtlänge unter 60 cm.
und das weisst du woher?
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von AlexTribe » Mo 28. Dez 2020, 00:05

gewo hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 21:22
AlexTribe hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 17:12
Ist eine FFW nach Kat B mit gesamtlänge unter 60 cm.
und das weisst du woher?
https://seidler-waffen.at/fileadmin/con ... _Final.pdf

Wird explizit als Pistole benannt. Der Schaft ist nicht für die Funktionalität der Waffe relevant.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » Mo 28. Dez 2020, 00:58

AlexTribe hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 00:05
gewo hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 21:22
AlexTribe hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 17:12
Ist eine FFW nach Kat B mit gesamtlänge unter 60 cm.
und das weisst du woher?
https://seidler-waffen.at/fileadmin/con ... _Final.pdf

Wird explizit als Pistole benannt. Der Schaft ist nicht für die Funktionalität der Waffe relevant.
Von mir aus
Der Hersteller bezeichnet sie anders ....
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von AlexTribe » Mo 28. Dez 2020, 10:00

Hm, da kenne ich mich leider nicht aus. Hat der Seidler da die Vertriebsrechte oder kommst du an die Dinger auch ran gewo?
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von AlexTribe » Mo 28. Dez 2020, 10:00

Hm, da kenne ich mich leider nicht aus. Hat der Seidler da die Vertriebsrechte oder kommst du an die Dinger auch ran gewo?
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » Mo 28. Dez 2020, 10:09

AlexTribe hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 10:00
Hm, da kenne ich mich leider nicht aus. Hat der Seidler da die Vertriebsrechte oder kommst du an die Dinger auch ran gewo?
Ja ich komme da schon ran
Aber ich bin da aufgrund seiner „speziellen“ preisgestaltung fuer zwischenhaendler am selben preis bzw nur minimal billiger

Da ist es gescheiter du kaufst es direkt beim seidler
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von AlexTribe » Mo 28. Dez 2020, 11:33

gewo hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 10:09
AlexTribe hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 10:00
Hm, da kenne ich mich leider nicht aus. Hat der Seidler da die Vertriebsrechte oder kommst du an die Dinger auch ran gewo?
Ja ich komme da schon ran
Aber ich bin da aufgrund seiner „speziellen“ preisgestaltung fuer zwischenhaendler am selben preis bzw nur minimal billiger

Da ist es gescheiter du kaufst es direkt beim seidler
Sehr ehrliche Antwort, finde ich gut!
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von AlexTribe » Mi 17. Mär 2021, 13:51

gewo hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 00:58
AlexTribe hat geschrieben:
Mo 28. Dez 2020, 00:05
gewo hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 21:22
AlexTribe hat geschrieben:
So 27. Dez 2020, 17:12
Ist eine FFW nach Kat B mit gesamtlänge unter 60 cm.
und das weisst du woher?
https://seidler-waffen.at/fileadmin/con ... _Final.pdf

Wird explizit als Pistole benannt. Der Schaft ist nicht für die Funktionalität der Waffe relevant.
Von mir aus
Der Hersteller bezeichnet sie anders ....
Dazu noch: das PDF kommt direkt vom Hersteller.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von angryscientist » Sa 3. Apr 2021, 18:45

Hallo,

Ich verstehe das mit den HA Längen leider noch immer nicht.. :(

Was ist nochmal der Unterschied zwischen einem HA >60cm der auf <60cm verkürzt werden kann und einer FFW die auf >60cm verlängert werden kann? Ist es nicht dasselbe? Sind die Waffen unterschiedlich zugelassen?

Beispiel 1: Norlite USG-K, Länge ohne Schaft = 46cm, Länge mit Schaft (ggf) > 60cm. Ist das jetzt Kat A?
Beispiel 2: Kriss Vector - ist das ein Kat B langer HA? Ich dachte die Dinger können auch ohne Schaft verwendet werden. Also A?
Beispiel 3: Hera Arms Triarii für Glock - das ist zwar eine Pistole in einem Anschlagschaft, aber ist das nicht auch ein HA der gleichzeitig >60cm und <60cm ohne Funktioneinbuße verwendet werden kann? Es stand hier im Thread irgendwo, dass das nicht darunter fällt, aber warum nicht?

Es ist echt zum Haare raufen. Es tut mir Leid, ich blicke da nicht mehr durch.. Kann mir bitte jemand helfen? :angelic-innocent:

Danke & LG,
Raoul

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