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Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 11:55
von Viper
Hey Leute,

helft mir mal, Google Suche hat mir nicht weitergeholfen.

Wie lange muss ein Halbautomat (zb 22lr) - KAT B - mindestens sein - hinblickend auf das neue Waffengesetz?
Habe im alten nur folgendes gefunden:
Bild

Also Halbautomat muss länger als 60cm sein?

DANKE!!!

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 13:51
von Trijikon
Ich würde sagen das ist irrelevant.
Kategorie B ist es ohnedies und ob jetzt Pistole (Halbautomat) als Faustfeuerwaffe oder Langwaffe als Halbautomat ist Jacke wie Hose.

LG Wolfgang

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 14:01
von Balistix
Trijikon hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 13:51
Ich würde sagen das ist irrelevant.
Kategorie B ist es ohnedies und ob jetzt Pistole (Halbautomat) als Faustfeuerwaffe oder Langwaffe als Halbautomat ist Jacke wie Hose.

LG Wolfgang
Bei Großkaliber leider nicht egal, da Langwaffen in Zukunft nur 10er Mags und Kurzwaffen hingegen 20er Mags verwenden dürfen - es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung.

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 14:04
von JPS1
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.
§17 (1) Z11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 [GK FFW mit Magazin >20] fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Ob dann eine einmal mit Klappschaft versehene Ruger Charger bspw. dauerhaft Kat A wäre - don't know - lese es aber so.
§2 (4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.“

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 14:35
von Viper
JPS1 hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:04
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.

MILLE GRAZIE!
Wusste jetzt nicht ob 60cm oder 90cm.
Meine Ruger hat mit Klappschaft immer noch 62cm.

Danke!!

ps. Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole, von daher denke ich wär die Gesamtlänge egal. Ist wie eine Glock im Anschlagschaft.
Außer der Waffenhändler tragt es als Selbstladegewehr ein...

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 15:58
von gewo
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

mir waere nirgendwo in der dzt rechtlage irgendeine unterscheidung in unter und ueber 60cm bekannt die auf die militaerische einstufung von halbautomaten anwendbar waere

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 16:05
von Viper
gewo hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 15:58
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
Naja ich dachte weil Rohof die Charger als Pistole im Programm hat....
https://shop.rohofwaffen.at/kurzwaffen/ ... r-pistolen

Bild

Wusste nicht dass der Händler die Waffe von sich aus ohne rechtlichen Grund eintragen kann wie es ihm gerade beliebt..

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 16:10
von gewo
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 16:05
gewo hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 15:58
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
Naja ich dachte weil Rohof die Charger als Pistole im Programm hat....
https://shop.rohofwaffen.at/kurzwaffen/ ... r-pistolen

Bild

Wusste nicht dass der Händler die Waffe von sich aus ohne rechtlichen Grund eintragen kann wie es ihm gerade beliebt..
fuer den charger wuerde es - wenn es wesentlich waere - wahrscheinlich eh auf pistole rauslaufen
mich stoesst nur diese definitionsfrage immer wieder auf weil es die in der form definitiv nicht gibt und sie trotzdem so oft zitiert wird

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 16:28
von JPS1
für z11 ist es dann eh egal, es wird ja auf "schusswaffen" abgestellt (s. Zitat BGBl.), die aus-/eingeklappt über/unter 60cm lang sind.

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 17:34
von yoda
gewo hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 15:58
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

mir waere nirgendwo in der dzt rechtlage irgendeine unterscheidung in unter und ueber 60cm bekannt die auf die militaerische einstufung von halbautomaten anwendbar waere

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
Ist dir ein einziger Fall bekannt wo irgendjemand wegen einer Pistole angezeigt worden wäre, die gemäß BMI oder BMLVS eigentlich ein Gewehr sein soll und somit einzustufen wäre ? Ich habe kein einziges Urteil gefunden und mir hat auch noch niemand von einem Fall erzählen können, du hast da natürlich die meisten Quellen.

Dass es seitens der Behörden dubiose Auslegungen gibt, ist zwar schön und gut, entschieden werden würde das aber am Ende nur vor Gericht und dazu müsste erstmal irgendjemand angezeigt werden. Wie soll dann ein gerichtlich beeideter Sachverständiger vor Gericht eine Schusswaffe ohne Schaft definieren, überhaupt wenn diese werksmäßig schon ohne Befestigungsmöglichkeit für den Schaft gebaut wurde. Sowas wird in sämtlichen Quellen lupenrein als Faustfeuerwaffe bzw. Kurzwaffe und nicht als Gewehr definiert.

Bei der Chargerpistole muss man dann aber aufgrund der kurzen Lauflänge schon aufpassen, da kann man mit Klappschaft durchaus ein Gewehr erzeugen, welches ausgeklappt >60cm und eingeklappt <60cm hat, das fällt dann unter den neuen §17.

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 20:37
von daHawk
yoda hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 17:34


Bei der Chargerpistole muss man dann aber aufgrund der kurzen Lauflänge schon aufpassen, da kann man mit Klappschaft durchaus ein Gewehr erzeugen, welches ausgeklappt >60cm und eingeklappt <60cm hat, das fällt dann unter den neuen §17.
Ist das dann nicht auch egal weil das Ding eh KK ist ?

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 21:22
von HowlingWolf
daHawk hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 20:37
Ist das dann nicht auch egal weil das Ding eh KK ist ?
Nein. Der § umfasst explizit auch Randfeuer. Ein paar Posts weiter oben:
JPS1 hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:04
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.
§17 (1) Z11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 [GK FFW mit Magazin >20] fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 21:30
von daHawk
HowlingWolf hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 21:22
daHawk hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 20:37
Ist das dann nicht auch egal weil das Ding eh KK ist ?
Nein. Der § umfasst explizit auch Randfeuer. Ein paar Posts weiter oben:
JPS1 hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:04
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.
§17 (1) Z11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 [GK FFW mit Magazin >20] fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Danke, hab den Text nur überflogen :headslap:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 11:02
von impact
Wenn ich also ein AR15 Wechselsystem besitze, das mit carbine lower unter 60cm gesamtlänge, und mit Rifle Lower über 60cm gesamtlänge hat gehe ich davon aus es ist als "kurzes Halbautomatisches Gewehr" zu definieren, was aktuell noch unbedenklich ist und mit 14.12. zur Liste der verbotenen Waffen kommt, für die bei Altbestand aber eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen ist. So richtig? Gibs da irgendwas zu beachten, hat das schon jemand durchgedacht?

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Verfasst: Do 21. Nov 2019, 11:09
von gewo
impact hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 11:02
Wenn ich also ein AR15 Wechselsystem besitze, das mit carbine lower unter 60cm gesamtlänge, und mit Rifle Lower über 60cm gesamtlänge hat gehe ich davon aus es ist als "kurzes Halbautomatisches Gewehr" zu definieren, was aktuell noch unbedenklich ist und mit 14.12. zur Liste der verbotenen Waffen kommt, für die bei Altbestand aber eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen ist. So richtig? Gibs da irgendwas zu beachten, hat das schon jemand durchgedacht?
dass
- du es bis spätestens 13.12.2021 melden musst mit ganzem pi-pa-po neue WBK usw
- es Probleme mit dem EUFWP geben kann weil 17/1/11