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Waffenlänge Kat B Halbautomat

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Chris Mannix
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Chris Mannix » So 4. Apr 2021, 09:39

angryscientist hat geschrieben:
Sa 3. Apr 2021, 18:45
Hallo,

Ich verstehe das mit den HA Längen leider noch immer nicht.. :(

Was ist nochmal der Unterschied zwischen einem HA >60cm der auf <60cm verkürzt werden kann und einer FFW die auf >60cm verlängert werden kann? Ist es nicht dasselbe? Sind die Waffen unterschiedlich zugelassen?

Beispiel 1: Norlite USG-K, Länge ohne Schaft = 46cm, Länge mit Schaft (ggf) > 60cm. Ist das jetzt Kat A?
Beispiel 2: Kriss Vector - ist das ein Kat B langer HA? Ich dachte die Dinger können auch ohne Schaft verwendet werden. Also A?
Beispiel 3: Hera Arms Triarii für Glock - das ist zwar eine Pistole in einem Anschlagschaft, aber ist das nicht auch ein HA der gleichzeitig >60cm und <60cm ohne Funktioneinbuße verwendet werden kann? Es stand hier im Thread irgendwo, dass das nicht darunter fällt, aber warum nicht?

Es ist echt zum Haare raufen. Es tut mir Leid, ich blicke da nicht mehr durch.. Kann mir bitte jemand helfen? :angelic-innocent:

Danke & LG,
Raoul


FFW die auf >60cm verlängert wird ...bleibt ne legale katB FFW .... egal ob duch Anschlagschaft od was auch immer

LW (egal ob katB oder C ) die auf weniger als 60cm gekürzt wird egal ob durch säge, schub oder klappschaft) .....wird zur KatA ..somit illegal

der hersteller der Grand Power Stribog hat die klappschäfte mit ner schraube deaktiviert , und deshalb wurden die modelle mit <8zoll als LW eingestuft (die stribog mit 4" lauf wird als KW verkauft da ausgeklappt <60cm)
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Red6 » So 4. Apr 2021, 11:35

Chris Mannix hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 09:39
FFW die auf >60cm verlängert wird ...bleibt ne legale katB FFW .... egal ob duch Anschlagschaft od was auch immer

LW (egal ob katB oder C ) die auf weniger als 60cm gekürzt wird egal ob durch säge, schub oder klappschaft) .....wird zur KatA ..somit illegal
Ich bin diesbezüglich anderer Ansicht, und auch der Meinung, dass es bei diesem Thema erst Rechtssicherheit geben wird, wenn es auf den entsprechenden Ebenen ausjudiziert wurde. Gesetzlich sind glaube ich insbesondere folgende Passagen wichtig:
§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;
11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
soweit nicht die Regelungen des § 18 anzuwenden sind.

Der einfache Teil ist der Verweis auf § 18, also wenn es sich um Kriegsmaterial handelt, ist das alles nicht relevant.


Schwierig wird es in meinem Augen dann schon am Anfang von Z 11:
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
Wie man aus Z 7 entnehmen kann, sind hier umfasst:
halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
Hier stellt sich für mich schon die erste Frage:
Was ist, wenn die halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung aber keinem eingebauten Magazin hat, und auch gerade kein Magazin das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann eingesetzt ist? (z.B. weil man auf einer Schießstätte ist, die keine behördlich genehmigten Schießstätte gem §14 WaffG ist und gerade nachlädt)
Das ist ein Thema des §17 (1)(7) WaffG, welches jedoch auch auf §17 (1)(11) WaffG eine Auswirkung hat. (Bei §17 (1)(8) WaffG stellt sich in meinen Augen eine ähnliche Frage, aber das hat keinen Einfluss auf das hier diskutierte.)


Das nächste Thema in Z 11 ist aus meiner Sicht dann die Bedeutung von
ohne Funktionseinbuße
Aus der BMI Antwort zu meiner Anfrage betreffend dem Law Tactical Folding Stock würde ich schließen, dass das BMI unter "Funktionseinbuße" versteht, dass es technisch nicht möglich ist einen Schuss abzugeben (z.B. weil der Abzug blockiert wird, wenn man den Schaft abklappt; wie das z.B. bei Saiga Modellen der Fall ist, wo die Sicherung aktiviert wird, sobald man den Schaft abklappt).
Aber ob der Gesetzgeber das darunter verstanden hat kann natürlich nur ein Gericht klären.


Weitere meines Wissens noch nicht final geklärte Fragen sind
  • Was ist alles unter dem Begriff "Werkzeug" subsummiert? (Wäre z.B. die Spitze einer Patrone ein Werkzeug?)
  • Wie sind die 60cm zu messen? (Z.B. muss das unbedingt 100% parallel zum Lauf sein?; wie sind Mündungskomponenten zu berücksichtigen?)
  • Was ist mit halbautomatischen Schrotflinten? (Zusammenspiel zwischen §17 (1)(3)&(4) mit dem Rest?)

Wenn man ganz genau ist, müsste man auch noch die entsprechende EU Richtlinie in allen Sprachen durchsehen, weil in einem potentiellen Verfahren könnte mit einer nicht RL-konformen Umsetzung durch Österreich argumentiert werden und daraus versucht werden ein direktes Wirken des EU-RL-Texts abzuleiten.

Ist man ganz motiviert, könnte man sich vielleicht auch noch die Frage der generellen Gültigkeit des §17 WaffG stellen, weil es bei manchen Waffen nicht klar ist unter welchen Unterpunkt sie fallen, wo man versuchen könnte verfassungsrechtlich zu argumentieren. (Das wäre dann aber wirklich ein long shot, aber wenn eine Behörde ein Verfahren gegen jemanden einleitet wird man sicher jede erdenktliche Argumentation benutzen um kein mehr oder weniger permanentes Waffenverbot zu kassieren.)


Praktisch gesehen ist aus meiner Sicht der beste Weg mit der zuständigen Behörde zu reden, was die unter dem Gesetzestext verstehen.


Wo ich mit meinem Vorredner nicht übereinstimme ist, dass Sägen in diesem Zusammenhang gleich gesetzt ist mit Klapp- oder Teleskopschäften. (Durch Absägen des Schaftes kann man imho aus einer Kat C eine Kat B machen, aber imho nicht unbedingt eine Kat A gem. §17 (1)(11); also Säge würde ich als Werkzeug ansehen.)

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » So 4. Apr 2021, 13:44

Chris Mannix hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 09:39
der hersteller der Grand Power Stribog hat die klappschäfte mit ner schraube deaktiviert , und deshalb wurden die modelle mit <8zoll als LW eingestuft (die stribog mit 4" lauf wird als KW verkauft da ausgeklappt <60cm)
Einmal noch und dann loesche ich solche postings

Es gibt nach meinem wissensstand KEINE derartige einstufung.

Das sind definitiv fake news.

Und so lange mir nicht jemand eine schriftliche aussage des herstellers / generalimporteurs dazu mail oder postet ( die ich in so einem fall postwendend ans BMI mit der bitte um formlose rueckbestaetigung weitersende, mit der geaenderten rechtslage zur veroeffentlichung geht das jetzt) oder gleich die aktenzahl zur einstufung, bleibe ich bei dieser ueberzeugung.
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von the_law » So 4. Apr 2021, 13:51

So, und jetzt bitte nochmal langsam für mich... 8-) , beim Händler steht eine H&K MP5k mit Klappschaft (originaler Auslieferungszustand), die darf ich mit 20iger Magazinen offiziell betreiben weil auch aufgeklappt unter 60cm,...die danebenstehnde MP5 mit Festschaft darf ich nicht mit 20iger Magazinen betreiben weil über 60cm und einen Schubschaft darf ich auch nicht anbringen weil im ursprünglichen Zustand das Ding ja über 60cm lang ist/war und mit eingeschobenen Schaft unter 60cm.

Ein ebenfalls im selben Regal stehendes (ziviles) G3 darf ich nur mit 10er betreiben aber auch einen Schubschaft anbringen weil ursprünglich über 60cm und auch mit eingeschobenenm Schaft auch über 60cm Gesamtlänge.

A stückerl weiter im Regal steht a Tavor x95, die ist unter 60cm, kann weder verlängert noch weiter verkürzt werden und die dürfte ich auch mit 20iger Magazinen betreiben...?

Eine Saiga Mk33 ist aufgeklappt 830mm lang, eingeklappt sinds 580mm , darf ich so kaufen, aber nur mit 10er Magazin betreiben...

Ist das bis hierhin so richtig?

Die .22iger wären von der Magazinsbeschränkung ausgenommen, aber auch hier darf ich keinen Schaft montieren welcher die ursprüngliche Gesamtlänge von über 60 auf unter 60cm bringt, ausser das Teil war vorher schon unter 60cm... :think:

Zählt eine abnehmbare Mündungsbremse/Kompensator zur Waffen Gesamtlänge oder wird hier von Schaftkappe bis Mündung gerechnet?

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » So 4. Apr 2021, 14:10

the_law hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 13:51
So, und jetzt bitte nochmal langsam für mich... 8-) , beim Händler steht eine H&K MP5k mit Klappschaft (originaler Auslieferungszustand), die darf ich mit 20iger Magazinen offiziell betreiben weil auch aufgeklappt unter 60cm,...
Den rest hab ich garnicht mehr gelesen aber die mp5k ist aufgeklappt 61,5cm ....

Bitte miss nach
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von the_law » So 4. Apr 2021, 14:20

gewo hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 14:10
the_law hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 13:51
So, und jetzt bitte nochmal langsam für mich... 8-) , beim Händler steht eine H&K MP5k mit Klappschaft (originaler Auslieferungszustand), die darf ich mit 20iger Magazinen offiziell betreiben weil auch aufgeklappt unter 60cm,...
Den rest hab ich garnicht mehr gelesen aber die mp5k ist aufgeklappt 61,5cm ....

Bitte miss nach
Länger als 60, na dann paßts eh. Hab keine hier das ich das nachmessen könnt, nur mal kurz in der Hand gehabt und der Verkäufer murmelte da nebenbei was von unter 60 cm und 20 Schuss Magazinen.
Gut möglich das ich da durcheinander gekommen bin... :roll:

Polaris
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Polaris » So 4. Apr 2021, 14:21

the_law hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 13:51
Eine Saiga Mk33 ist aufgeklappt 830mm lang, eingeklappt sinds 580mm , darf ich so kaufen, aber nur mit 10er Magazin betreiben..
Nicht ganz.
Es wird nicht von Mündung bis Ende Systemkasten gemessen, sondern bis zum verlängerten "äußersten Punkt", siehe Skizze. Auf 10er Magazine ist sie in ihrer Eigenschaft als Langwaffe aber ungeachtet eines allfälligen Z11 beschränkt
Bild


Zudem:
von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können
Die Saiga MK Serie wird bei eingeklapptem Schaft physisch blockiert und kann so definitiv nicht abgefeuert werden

Incite
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Incite » So 4. Apr 2021, 15:13

gewo hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 14:10
the_law hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 13:51
So, und jetzt bitte nochmal langsam für mich... 8-) , beim Händler steht eine H&K MP5k mit Klappschaft (originaler Auslieferungszustand), die darf ich mit 20iger Magazinen offiziell betreiben weil auch aufgeklappt unter 60cm,...
Den rest hab ich garnicht mehr gelesen aber die mp5k ist aufgeklappt 61,5cm ....

Bitte miss nach
ist die Mp5k die Sp5k?

meine hier sieht so aus wie die eines Users hier im Forum. viewtopic.php?t=41360

Ich weiß jetzt nicht wie ein Profi oder der SV einer Behörde das misst aber ich habe meine aufgeklappt nachgemessen und komme da deutlich unter 60 cm.

Sp5K hat mit hk klappschaft 61,5

Es seie denn sie ist vorne an der kunststoffhuelse abgeschnitten oder abgeschliffen oder die gummischaftkappe hinten ist entfernt oder gekuerzt
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Mr. Danger » So 4. Apr 2021, 17:10

gewo hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 14:10
the_law hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 13:51
So, und jetzt bitte nochmal langsam für mich... 8-) , beim Händler steht eine H&K MP5k mit Klappschaft (originaler Auslieferungszustand), die darf ich mit 20iger Magazinen offiziell betreiben weil auch aufgeklappt unter 60cm,...
Den rest hab ich garnicht mehr gelesen aber die mp5k ist aufgeklappt 61,5cm ....

Bitte miss nach
Habe bei meiner BT96k gerade nachgemessen. Ausgeklappt 57,5cm.
Man muss halt den "richtigen" B&T Klappschaft verwenden.

LG, Hans

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » So 4. Apr 2021, 17:47

Mr. Danger hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 17:10
gewo hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 14:10
the_law hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 13:51
So, und jetzt bitte nochmal langsam für mich... 8-) , beim Händler steht eine H&K MP5k mit Klappschaft (originaler Auslieferungszustand), die darf ich mit 20iger Magazinen offiziell betreiben weil auch aufgeklappt unter 60cm,...
Den rest hab ich garnicht mehr gelesen aber die mp5k ist aufgeklappt 61,5cm ....

Bitte miss nach
Habe bei meiner BT96k gerade nachgemessen. Ausgeklappt 57,5cm.
Man muss halt den "richtigen" B&T Klappschaft verwenden.

LG, Hans
ich wuesste nicht dass es unterschiedliche gaebe

ich bin jetzt rueber gegangen ins lager
SP5k mit original H&K umklappbarer Schulterstütze für HK SP5K
hat 604mm gesamtlänge
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Mr. Danger » So 4. Apr 2021, 18:35

Ja, weil H&K den UMP Schaft mit 29,2cm montiert und nicht den MP5k Schaft mit 25,7cm.
Mit dem Choate Schaft bleibt man auch unter 60cm.

Nachtrag: Das Thema hatten wir schon einmal: viewtopic.php?t=50500
Man sieht auf den Bildern den Unterschied recht deutlich.
Leider wird die SP5k anscheinend mit dem UMP Schaft ausgeliefert.
Lauflänge SP5k und die PDW Versionen scheinen die selbe Lauflänge zu haben.

LG, Hans
Zuletzt geändert von Mr. Danger am So 4. Apr 2021, 22:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Incite » So 4. Apr 2021, 20:22

gewo hat geschrieben:
So 4. Apr 2021, 17:47


ich wuesste nicht dass es unterschiedliche gaebe

ich bin jetzt rueber gegangen ins lager
SP5k mit original H&K umklappbarer Schulterstütze für HK SP5K
hat 604mm gesamtlänge
@gewo

Wenn man einen anderen Handschutz montiert entfällt dann vorne die Plastikhülse vor dem Lauf.

Wäre das dann ein Problem? :think: Mit der Plastikhülse vorne könnte sie über 60 cm sein aber dann wäre sie eine Z11? Wer kann denn diesen Sachverhalt klären? Das wird ja mehr Leute betreffen :think:
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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Nordi » Do 8. Apr 2021, 15:07

Das bringt mich jetzt zu einer Frage : Ich hab jetzt hier und dort die IWI TAVOR X95 gesehen die ganz knapp unter den 60cm ist...angeblich so 59cm lang und wird mit 20er Magazinen verkauft...

Ist das Teil jetzt eine KAT A oder KAT B Waffe? Und falls sie KAT B ist...darf ich WIRKLICH 20er Mags dort anstecken? Weil eine klare Antwort was jetzt hier gespielt wird hab ich nicht bekommen...der eine sagt KAT A....der nächste KAT B aber nur mit 10er...dann wieder KAT B mit 20er...GEWO!!! Hilfe! :P

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von bemo » So 13. Jun 2021, 01:30

Heho!
Was is denn mit der SIG Rattler in 300 blk?
die ist ja ein- und ausgeklappt unter 60cm. also kat. B Pistole. oder ist da das Kaliber auch entscheidend?

und wenn sie eine Kat B. Pistole ist wird sie dann kat. A wenn ich mir einen QD Blast deflector oder Schalldämpder drauf tu und sie dann über 60 cm ist?
weil der ja im endeffekt nichts ist was die waffe "länger" macht. (theoretisch schon aber irgendwie auch nicht.)

und wenn die jetzt zb bei wem schon als Kat A waffe eingetragen ist aus welchem grund auch immer. und ich sie mir kaufe und die im Auslieferungszustand bekomme. kann ich die mir dann bei mir als Kat B Pistole eintragen lassen? oder bleibt die dann für immer eine Kat. A Waffe?

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Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von phips243 » Mo 27. Sep 2021, 05:15

Weiß jemand, ob es rechtlich geht, ein Wechselsystem zu einer Kurzwaffe zu besitzen, welches sie zur Langwaffe macht? Sprich, man hat einen PCC - wie die 4.5" Stribog - der mit ausgeklappter Schulterstütze unter 60cm bleibt, möchte aber noch einen Upper mit z.B. 10" Lauf. Mögliches Problem abseits des Wechsels der Waffenkategorie: Eingeklappt läge die 10"-Variante unter 60cm...wobei es auch Adapterplatten für AR-15-Schäfte gibt...

Es geht dabei übrigens nicht um die Umgehung der Magazinbegrenzung. Mir ist schon klar, dass, falls diese Konstellation überhaupt geht, der 10"-Upper wohl nur mit 10er-Magazinen verwendet werden dürfte.

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