ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Waffenlänge Kat B Halbautomat

Rund um den Schiesssport: Technik, Erfahrungen, Tipps und Tricks
Antworten
Viper
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 371
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 08:21

Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Viper » Sa 2. Mär 2019, 11:55

Hey Leute,

helft mir mal, Google Suche hat mir nicht weitergeholfen.

Wie lange muss ein Halbautomat (zb 22lr) - KAT B - mindestens sein - hinblickend auf das neue Waffengesetz?
Habe im alten nur folgendes gefunden:
Bild

Also Halbautomat muss länger als 60cm sein?

DANKE!!!

Trijikon
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1099
Registriert: Mo 24. Jul 2017, 13:55
Wohnort: Riederberg

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Trijikon » Sa 2. Mär 2019, 13:51

Ich würde sagen das ist irrelevant.
Kategorie B ist es ohnedies und ob jetzt Pistole (Halbautomat) als Faustfeuerwaffe oder Langwaffe als Halbautomat ist Jacke wie Hose.

LG Wolfgang
22 lr,5,7x28,32 S&W long,320 kurz,9mmk,9mm Para,38/357,357 Sig, 10mmAuto,40S&W,44 Remington Magnum,45ACP,454Casull,500 S&W,
31,36,44VL,12/70
6,5x55SE,223 Remington,308 Win,Palma;243 Win, 6mm PPC, .264 Win Mag
reload-smile

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Balistix » Sa 2. Mär 2019, 14:01

Trijikon hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 13:51
Ich würde sagen das ist irrelevant.
Kategorie B ist es ohnedies und ob jetzt Pistole (Halbautomat) als Faustfeuerwaffe oder Langwaffe als Halbautomat ist Jacke wie Hose.

LG Wolfgang
Bei Großkaliber leider nicht egal, da Langwaffen in Zukunft nur 10er Mags und Kurzwaffen hingegen 20er Mags verwenden dürfen - es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von JPS1 » Sa 2. Mär 2019, 14:04

Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.
§17 (1) Z11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 [GK FFW mit Magazin >20] fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Ob dann eine einmal mit Klappschaft versehene Ruger Charger bspw. dauerhaft Kat A wäre - don't know - lese es aber so.
§2 (4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.“

Viper
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 371
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 08:21

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Viper » Sa 2. Mär 2019, 14:35

JPS1 hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:04
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.

MILLE GRAZIE!
Wusste jetzt nicht ob 60cm oder 90cm.
Meine Ruger hat mit Klappschaft immer noch 62cm.

Danke!!

ps. Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole, von daher denke ich wär die Gesamtlänge egal. Ist wie eine Glock im Anschlagschaft.
Außer der Waffenhändler tragt es als Selbstladegewehr ein...
Zuletzt geändert von Viper am Fr 22. Mär 2019, 13:40, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » Sa 2. Mär 2019, 15:58

Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

mir waere nirgendwo in der dzt rechtlage irgendeine unterscheidung in unter und ueber 60cm bekannt die auf die militaerische einstufung von halbautomaten anwendbar waere

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Viper
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 371
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 08:21

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von Viper » Sa 2. Mär 2019, 16:05

gewo hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 15:58
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
Naja ich dachte weil Rohof die Charger als Pistole im Programm hat....
https://shop.rohofwaffen.at/kurzwaffen/ ... r-pistolen

Bild

Wusste nicht dass der Händler die Waffe von sich aus ohne rechtlichen Grund eintragen kann wie es ihm gerade beliebt..

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » Sa 2. Mär 2019, 16:10

Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 16:05
gewo hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 15:58
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
Naja ich dachte weil Rohof die Charger als Pistole im Programm hat....
https://shop.rohofwaffen.at/kurzwaffen/ ... r-pistolen

Bild

Wusste nicht dass der Händler die Waffe von sich aus ohne rechtlichen Grund eintragen kann wie es ihm gerade beliebt..
fuer den charger wuerde es - wenn es wesentlich waere - wahrscheinlich eh auf pistole rauslaufen
mich stoesst nur diese definitionsfrage immer wieder auf weil es die in der form definitiv nicht gibt und sie trotzdem so oft zitiert wird
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

JPS1
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2003
Registriert: Do 10. Mär 2011, 20:06
Wohnort: KO

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von JPS1 » Sa 2. Mär 2019, 16:28

für z11 ist es dann eh egal, es wird ja auf "schusswaffen" abgestellt (s. Zitat BGBl.), die aus-/eingeklappt über/unter 60cm lang sind.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5740
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von yoda » Sa 2. Mär 2019, 17:34

gewo hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 15:58
Viper hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:35
Ruger Charger ist lt. Österreich eine Pistole ...
???

gibt es eigentlich irgendwo irgendeine quelle fuer dieses "ist ja eine pistole" ding welches von ein paar risikofreudigen marktteilnehmern als argument vorgeschoben wird um fragwuerdige waffen nicht einstufen zu lassen ...?

mir waere nirgendwo in der dzt rechtlage irgendeine unterscheidung in unter und ueber 60cm bekannt die auf die militaerische einstufung von halbautomaten anwendbar waere

und was im ZWR dabeisteht ist komplett blunzn
ich kann dir da jederzeit auch ein Stg77 als pistole eintragen wenn mir grad fad ist
Ist dir ein einziger Fall bekannt wo irgendjemand wegen einer Pistole angezeigt worden wäre, die gemäß BMI oder BMLVS eigentlich ein Gewehr sein soll und somit einzustufen wäre ? Ich habe kein einziges Urteil gefunden und mir hat auch noch niemand von einem Fall erzählen können, du hast da natürlich die meisten Quellen.

Dass es seitens der Behörden dubiose Auslegungen gibt, ist zwar schön und gut, entschieden werden würde das aber am Ende nur vor Gericht und dazu müsste erstmal irgendjemand angezeigt werden. Wie soll dann ein gerichtlich beeideter Sachverständiger vor Gericht eine Schusswaffe ohne Schaft definieren, überhaupt wenn diese werksmäßig schon ohne Befestigungsmöglichkeit für den Schaft gebaut wurde. Sowas wird in sämtlichen Quellen lupenrein als Faustfeuerwaffe bzw. Kurzwaffe und nicht als Gewehr definiert.

Bei der Chargerpistole muss man dann aber aufgrund der kurzen Lauflänge schon aufpassen, da kann man mit Klappschaft durchaus ein Gewehr erzeugen, welches ausgeklappt >60cm und eingeklappt <60cm hat, das fällt dann unter den neuen §17.

Benutzeravatar
daHawk
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 186
Registriert: Di 16. Jan 2018, 20:57

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von daHawk » Sa 2. Mär 2019, 20:37

yoda hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 17:34


Bei der Chargerpistole muss man dann aber aufgrund der kurzen Lauflänge schon aufpassen, da kann man mit Klappschaft durchaus ein Gewehr erzeugen, welches ausgeklappt >60cm und eingeklappt <60cm hat, das fällt dann unter den neuen §17.
Ist das dann nicht auch egal weil das Ding eh KK ist ?

Benutzeravatar
HowlingWolf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 571
Registriert: Mo 7. Nov 2016, 20:20
Wohnort: Bucklige Welt

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von HowlingWolf » Sa 2. Mär 2019, 21:22

daHawk hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 20:37
Ist das dann nicht auch egal weil das Ding eh KK ist ?
Nein. Der § umfasst explizit auch Randfeuer. Ein paar Posts weiter oben:
JPS1 hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:04
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.
§17 (1) Z11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 [GK FFW mit Magazin >20] fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;

Benutzeravatar
daHawk
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 186
Registriert: Di 16. Jan 2018, 20:57

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von daHawk » Sa 2. Mär 2019, 21:30

HowlingWolf hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 21:22
daHawk hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 20:37
Ist das dann nicht auch egal weil das Ding eh KK ist ?
Nein. Der § umfasst explizit auch Randfeuer. Ein paar Posts weiter oben:
JPS1 hat geschrieben:
Sa 2. Mär 2019, 14:04
Relevant wirds dann ab Dezember für Langwaffen (>60cm) mit Klapp/Teleskopschaft/abnehmbaren Schaft, der zu einer Länge unter 60cm führt.
§17 (1) Z11. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 [GK FFW mit Magazin >20] fallen, sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge unter 60 cm gekürzt werden können;
Danke, hab den Text nur überflogen :headslap:

Benutzeravatar
impact
#IamTheGunLobby
#IamTheGunLobby
Beiträge: 3458
Registriert: So 11. Jul 2010, 20:35
Wohnort: in the zone
Kontaktdaten:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von impact » Do 21. Nov 2019, 11:02

Wenn ich also ein AR15 Wechselsystem besitze, das mit carbine lower unter 60cm gesamtlänge, und mit Rifle Lower über 60cm gesamtlänge hat gehe ich davon aus es ist als "kurzes Halbautomatisches Gewehr" zu definieren, was aktuell noch unbedenklich ist und mit 14.12. zur Liste der verbotenen Waffen kommt, für die bei Altbestand aber eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen ist. So richtig? Gibs da irgendwas zu beachten, hat das schon jemand durchgedacht?
Bild
A year from now you will wish you had started TODAY!
Verband Mitglied - Verein Mitglied - Firearms United Supporter

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Waffenlänge Kat B Halbautomat

Beitrag von gewo » Do 21. Nov 2019, 11:09

impact hat geschrieben:
Do 21. Nov 2019, 11:02
Wenn ich also ein AR15 Wechselsystem besitze, das mit carbine lower unter 60cm gesamtlänge, und mit Rifle Lower über 60cm gesamtlänge hat gehe ich davon aus es ist als "kurzes Halbautomatisches Gewehr" zu definieren, was aktuell noch unbedenklich ist und mit 14.12. zur Liste der verbotenen Waffen kommt, für die bei Altbestand aber eine Ausnahmegenehmigung zu erstellen ist. So richtig? Gibs da irgendwas zu beachten, hat das schon jemand durchgedacht?
dass
- du es bis spätestens 13.12.2021 melden musst mit ganzem pi-pa-po neue WBK usw
- es Probleme mit dem EUFWP geben kann weil 17/1/11
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten