Das mit dem "Geschoß verlässt mein Grundstück nicht", lässt sich regeln aber was ist mit dem Lärm? Gibt es dafür definierte Grenzen? Ich mein... wenn ich mit der Flex unterwegs bin oder mit der Heckenschere (beides verwende ich mit Gehörschutz), dann ist das meistens dauerhafter und ohne jeglichen Lärmschutz (sinnigerweise; in meinem Keller wachsen keine Hecken, die ich regelmäßig schneiden muss). Kinder sind auch nicht gerade leise...DonPapa hat geschrieben: ↑Di 13. Jul 2021, 20:45Wie schon geschrieben wurde : Keine Lärmbelästigung oder Gefährdung sollte von deinen Schießübungen im Keller oder Haus ausgehen. Und es muss , wie Gewo schrieb, sichergestellt sein, dass kein Geschoss dein Grundstück verläßt ! Aber der Lärmschutz wird wohl das größere Problem sein.
Kurz: gelten beim schießen da andere Lautstärkeregeln als beim Alltag? Weil durch ein geschlossenes Fenster mit dicht schießenden Jalousien davor (z.B.) sollt das "Bumm" nimmer allzu laut sein, wenn man nicht grad mit einer 44er+ Zimmerflak unterwegs ist