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Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 13:47
von combatmiles
wie schauts mit dem Klappschaft von ZIB aus, auf einer Norinco?

https://shop.strato.de/epages/61431412. ... cts/120001

So sieht der Schaftanschluß der Norinco aus..
Sorry für da schlechte Bild, hab grad kein besseres da..

Bild

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 15:01
von Pat_at_work
combatmiles hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 13:47
wie schauts mit dem Klappschaft von ZIB aus, auf einer Norinco?

https://shop.strato.de/epages/61431412. ... cts/120001

So sieht der Schaftanschluß der Norinco aus..
Sorry für da schlechte Bild, hab grad kein besseres da..

Bild
Das Rear Trunnion für den Festschaft sollte überall gleich sein 😁

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 17:38
von combatmiles
ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?

BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags… ;)

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Mi 8. Apr 2020, 20:06
von Hauptsacheesknallt
combatmiles hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 17:38
ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?

BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags… ;)
Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellen ;)

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Do 9. Apr 2020, 05:28
von Tirol01
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 20:06
combatmiles hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 17:38
ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?

BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags… ;)
Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellen ;)
Auch nicht für die R94?

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Do 9. Apr 2020, 10:10
von bino71
Zib schickt ja nichts "böses" mehr nach AT, nur über Umwege, die möglich, aber halt illegal sind.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Do 9. Apr 2020, 10:25
von Hauptsacheesknallt
Tirol01 hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 05:28
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 20:06
combatmiles hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 17:38
ok dann versuch ich den mal.. oder hat jemand noch andere Alternativen?

BTW: ZIB hat wieder 30iger Blechmags… ;)
Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellen ;)
Auch nicht für die R94?
Das Gesetz stellt nicht auf die Waffe, sondern auf das Magazin ab.

Dazu aus der Rechtsansicht des BMI, ergangen an alle LPDs Anfang März 2020"

"Magazine für Repetiergewehre (insb. Jagdgewehre) fallen grundsätzlich nicht unter die Verbote des § 17 WaffG. Dies gilt auch dann, wenn diese Magazine über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen aufweisen. Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt. Beispielshaft darf auf das Repetiergewehr Interordnance R94 verwiesen werden. Dieses Repetiergewehr gehört zur Produktfamilie der AK 47 und wird mit dem gleichen Magazin verwendet, wie die Original AK 47 und deren Derivate. Dies bedeutet, dass die Schusswaffe allein unter Kat. C fällt, das Magazin jedoch unter § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG."

Sofern du vor dem 14.12. schon Magazine besessen hast, ist der Besitz weiterhin legal. Nach dem 14.12. brauchst du eine Berechtigung für den weiteren Erwerb.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Do 9. Apr 2020, 11:40
von combatmiles
na gottseidank hab ich schon sehr früh "gebuunkert" für etwaige Waffen die ich mir mal zulegen will... ,)

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Do 9. Apr 2020, 12:59
von gunlove
combatmiles hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 11:40
na gottseidank hab ich schon sehr früh "gebuunkert" für etwaige Waffen die ich mir mal zulegen will... ,)
Bunkern kann man nie genug! Trotzdem stellt man dann meistens fest, dass entgegen aller Erwartungen viel zu wenig gebunkert wurde. Viel zu wenig! Mir geht es zumindest so.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 11:41
von HS911
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 10:25
Tirol01 hat geschrieben:
Do 9. Apr 2020, 05:28
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mi 8. Apr 2020, 20:06


Die würde ich ohne Genehmigung aber nicht bestellen ;)
Auch nicht für die R94?
Das Gesetz stellt nicht auf die Waffe, sondern auf das Magazin ab.

Dazu aus der Rechtsansicht des BMI, ergangen an alle LPDs Anfang März 2020"

"Magazine für Repetiergewehre (insb. Jagdgewehre) fallen grundsätzlich nicht unter die Verbote des § 17 WaffG. Dies gilt auch dann, wenn diese Magazine über eine Kapazität von mehr als 10 Patronen aufweisen. Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt. Beispielshaft darf auf das Repetiergewehr Interordnance R94 verwiesen werden. Dieses Repetiergewehr gehört zur Produktfamilie der AK 47 und wird mit dem gleichen Magazin verwendet, wie die Original AK 47 und deren Derivate. Dies bedeutet, dass die Schusswaffe allein unter Kat. C fällt, das Magazin jedoch unter § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG."

Sofern du vor dem 14.12. schon Magazine besessen hast, ist der Besitz weiterhin legal. Nach dem 14.12. brauchst du eine Berechtigung für den weiteren Erwerb.
Ein Original AK47 ist eindeutig keine halbautomatische Waffe. Somit fällt das Magazin nicht unter Z10.

Es wirkt so, als ob das BMI mit dem neuen Gesetz auf Kriegsfuß wäre.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 11:53
von Revierler_old
Da steht

Zu beachten ist aber, dass ein Magazin für mehr als 10 Patronen eines Repetiergewehres, das auch für die Verwendung in einer halbautomatischen Schusswaffe, oder in einem halbautomatischen Derivat einer vollautomatischen Schusswaffe vorgesehen ist, unter die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z. 10 WaffG fällt.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 11:53
von Hauptsacheesknallt
HS911 hat geschrieben:
Fr 10. Apr 2020, 11:41
Ein Original AK47 ist eindeutig keine halbautomatische Waffe. Somit fällt das Magazin nicht unter Z10.

Es wirkt so, als ob das BMI mit dem neuen Gesetz auf Kriegsfuß wäre.

"...wie die Original AK 47 und deren Derivate..."

Es ist irrelevant, ob das Magazin ursprünglich für die militärische Version entwickelt wurde, wenn es eins zu eins in Halbautomaten verwendet werden kann. Deshalb sind AK Magazine auch Magazine für halbautomatische Schusswaffen.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:00
von HS911
WaffG hat geschrieben:§ 17.
(1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, das Überlassen und das Führen [...]
10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
Hier steht eindeutig von Magazinen FÜR halbautomatische Schusswaffen.
Hier steht nicht "Magazine, die auch in halbautomatische Schusswaffen passen".
Hier steht auch nichts von Derivaten etc.

Das BMI hat argumentiert, dass ein Magazin für einen R94 Repetierer eigentlich ein Magazin für eine AK47 ist. Ok, soll so sein. Diese Art der Argumentation kommt ja öfter vor. Diese Magazine wurden aber ganz eindeutig für einen Vollautomaten entworfen und gefertigt. Das trifft natürlich insbesondere dann zu, wenn die gegenständlichen Magazine Surplus sind.

Die Magazine passen zufällig in Halbautomaten auch; das ändert aber trotzdem nichts daran, dass es sich um Magazine für Vollautomaten handelt.

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 15:03
von combatmiles
Prinzipiell versteh i deine Denkweise...

Aber verlässlich sagt dir dann der OGH oder wer auch immer da letzt instanzlich zuständig is...

Re: Der Russische Sperrholz und Stahlblech Tread

Verfasst: Fr 10. Apr 2020, 16:22
von HS911
Nachdem ich keinen R94 hab, ist's für mich praktisch wurscht. Auch wenn ich einen R94 hätte und einen Halbautomaten, bei dem die selben Magazine passen, dann würde ich diesen Sachverhalt melden.

Wenn ich einen R94 hätte und die entsprechenden Magazine dazu, aber keinen HA, dann würde ich persönlich nichts melden. Das ist aber meine persönliche Einschätzung und definitiv keine Empfehlung. Muss jeder selbst wissen was er tut - alles eigenverantwortliche Erwachsene.

Mir geht's halt aufn Zeiger, dass hier deutsche Sitten einreißen, wo die Schützen & Verbände nix lieber tun als im vorauseilenden Gehorsam alles für verboten zu erklären.