haunclesam hat geschrieben:Man wird sicher keinen GESETZEStext dazu finden, jedoch heißt das noch lange nicht, dass man es haben darf - also riskieren würd ich's halt ned wollen
wenn es wirklich keinen gesetztestext, keinen erlass, kein wie auch immer geartetes offizielles schriftliches dokument gibt, dann würde ich es geradezu drauf ankommen lassen das mal auszujudizieren. spätestens vor gericht zählt das geschriebene gesetz und nicht das gerücht. vielleicht wäre auch eine anfrage and as BMI bzgl. offizieller stellungnahme (die man dann ja mal hier veröffentlichen könnte) ein vorsichtiger anfang?
lg
Martin