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Magazinböden für IPSC Production
Magazinböden für IPSC Production
Welche Magazinböden darf ich bei IPSC Production verwenden? Bzw. darf man überhaupt "Nachbau" Böden und Nachbau Magazine verwenden?
Re: Magazinböden für IPSC Production
Ja. Solange du dich an die 15 Murmeln Regel hältst.
Handgun Rules, Appendix D4, Regel 17.1
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Zuletzt geändert von hmg382 am Sa 2. Dez 2017, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Magazinböden für IPSC Production
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Re: Magazinböden für IPSC Production
hmg382 hat geschrieben:Ja. Solange du dich an die 15 Murmeln Regel hältst.
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wenn ich eh nur 15 murmeln reintue ... warum nehm ich dazu ned die normalen CZ75 oder CZ75B magazine ohne boden um 27- oder 28,- so (fuer das ganze magazin ....)
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Magazinböden für IPSC Production
mercury hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:Handgun Rules, Appendix D4, Regel 17.1
richtig, aber dabei den 16.2 nicht vergessen
bzw auf deutsch
16.2 [...] Kennzeichen und Kleber, interne Kapazitätsbeschränkungen,
Puffer sowie zusätzliche Prüflöcher sind erlaubt, sofern sie das Gewicht
nur unwesentlich verändern.
Das heißt Alu Magazinböden sind tabu in der Production richtig?!
Re: Magazinböden für IPSC Production
@mercury:
Der TO hat nach Aftermarketteilen gefragt. Für die ist 16.x nicht zutreffend.
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Der TO hat nach Aftermarketteilen gefragt. Für die ist 16.x nicht zutreffend.
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Re: Magazinböden für IPSC Production
Flex8045 hat geschrieben:Das heißt Alu Magazinböden sind tabu in der Production richtig?!
Kann ich so nicht beantworten. Ist wahrscheinlich Auslegungssache, da Nachbaumagazine jedenfalls erlaubt sind.
Wenn Aluböden vom Originalhersteller im Produktsortiment sind, sind sie jedenfalls nach Regel 16 erlaubt.
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Re: Magazinböden für IPSC Production
hmg382 hat geschrieben:Flex8045 hat geschrieben:Das heißt Alu Magazinböden sind tabu in der Production richtig?!
Kann ich so nicht beantworten. Ist wahrscheinlich Auslegungssache, da Nachbaumagazine jedenfalls erlaubt sind.
Wenn Aluböden vom Originalhersteller im Produktsortiment sind, sind sie jedenfalls nach Regel 16 erlaubt.
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Wird so sein ja.
Kann mich an die STM heuer erinnern, wo ein Schütze wegen anderer Magazinböden auf den Glock Magazinen in die Open gesteckt wurde.
Re: Magazinböden für IPSC Production
Nicht zwingend. Aftermarket eher schon, siehe Vorposting. Wenn's OFM ist, dann ist es prinzipiell erlaubt, wenn es keine Regel verletzt.mercury hat geschrieben:hmg382 hat geschrieben:@mercury:
Der TO hat nach Aftermarketteilen gefragt. Für die ist 16.x nicht zutreffend.
Doch:
17.1 Aftermarket magazines are permitted, subject to 16.2 above
Also heißt das im Umkehrschluss, dass Aluböden - egal ob vom OEM oder einem Drittanbieter - die einen signifikanten Gewichtsunterschied aufweisen, nicht erlaubt sind.
Identifying marks or decals, internal capacity limiters, bumper pads and additional witness holes, which add or remove negligible weight to/from magazines, are permitted.
Hier lese ich nichts von Magazinböden.
Abgesehen davon: Wieviel Gramm sind "vernachlässigbar", wenn ich mit einer 1,3kg Kanone hantiere?
Was sagen die IPSC Regelexperten?
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Re: Magazinböden für IPSC Production
Du kannst in Production Holzböden, Aluböden oder Plastikböden und das Ganze natürlich auch von Fremdherstellern nehmen. Verboten sind nur Messingböden (und ähnliche Böden mit hohem Gewicht. Also Gold, Blei,...). Der Grund ist, dass die Mags nicht schneller als Fabriksmags aus dem Griffstück gleiten sollen.
Nichts macht Sinn! Aber vieles ist sinnvoll!
https://tinyurl.com/make-nonsense
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Re: Magazinböden für IPSC Production
Wo genau steht, dass Magazinböden aus Messing verboten sind?
16.2 enthält ja eine abgeschloßene Liste, die besagt was erlaubt ist solange das Gewicht nur unwesentlich verändert wird. Diese Liste enthält keine Erwähnung von Magazinböden.
16.2 enthält ja eine abgeschloßene Liste, die besagt was erlaubt ist solange das Gewicht nur unwesentlich verändert wird. Diese Liste enthält keine Erwähnung von Magazinböden.