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von DesertEagleCal50 » Mo 4. Jul 2016, 08:55
Hallo
...ausreichend um den Gesetzgeber zu befriedigen...
Ich habe das akt. österr. Waffenrecht Buch und finde folgendes zur Verwahrung der Kat.B Waffe im Haus:
WG §16a verlässlich...sorgfältig...
1.WG_DV §3 Sichere Verwahrung
.. gibts da noch mehr ?
Es gibt, zumindest lese ich nichts davon, keine Bestimmungen für die Art der Verwahrung (welcher Tresor, Tasche, usw.)
Deutschland hat ja andere Bestimmungen, diese würde ich mal vermuten werden über kurz oder lang auch bei uns Einzug halten.
Sind solche Gun-Safes wie der GunVault, Hornardy (nicht ortsfest, von keine Sicherheitsstufe zu lesen) überhaupt zulässig für die dauerhafte Aufbewahrung einer geladenen Schußwaffe im Privathaus. Was ist wenn eine Kontrolle kommt??
Als Sportschütze gibt man für die WBK an - Selbstverteidigung. Wie ist es nun zulässig eine geladene Waffe zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden dauerhaft (auch wenn man nicht im Haus ist) zu verwahren... ?
Grüsse