ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Rechtslage in D - Salutwaffen

Nein, es geht hier nicht um die Strecke zwischen Salzburg und Kufstein, und wir wollen die Kollegen aus dem Nachbarland auch nicht ins Eck stellen. Hier soll alles deutschspezifisches hinein. Bedürfnis, NWR, gelbe WBK, E-ID, W-ID, P-ID usw. Eben alle die Sachen mit denen wir in AT genau nix anfangen können.
Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von rhodium » Mi 16. Nov 2022, 09:15

Das gibt mal einen Eindruck davon, wie sowas ausarten kann. Es geht hier wohlgemerkt um Salutwaffen wie sie in D jahrelang frei erwerbbar waren und auch gerne gesammelt wurden.

https://www.vdb-waffen.de/d/t390u809.pdf

.. Aufgrund der Bedürfnispflicht sollte man sich zuvor mit der Behörde austauschen, bevor man einen Kauf plant ...

Unfassbare Gesetzeslage inklusive Ressourcenverschwendung.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 09:58

rhodium hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 09:15
Das gibt mal einen Eindruck davon, wie sowas ausarten kann. Es geht hier wohlgemerkt um Salutwaffen wie sie in D jahrelang frei erwerbbar waren und auch gerne gesammelt wurden.

https://www.vdb-waffen.de/d/t390u809.pdf

.. Aufgrund der Bedürfnispflicht sollte man sich zuvor mit der Behörde austauschen, bevor man einen Kauf plant ...

Unfassbare Gesetzeslage inklusive Ressourcenverschwendung.
vergleichbare bestimmungen gibt es in AT auch fuer den bereich film- bzw theaterwaffen.
allerdings gibt es dazu keine oeffentlichen regelungen, das passiert im innenverhaeltnis waffengewerbe-behoerde, meist im weg eines bescheids
eine film- oder theaterwaffe kann aus kuenstlerischen gruenden meist keine dekowaffe sein, es kann mit ihr aber auch kein scharfer schuss abgegeben werden. da sie keine "echten", gestempelten dekos sind wuerden fuer so eine waffe die bestimmungen fuer scharfe waffen (WBK, WP, ueberlassung usw) gelten.
was nicht praxisgerecht ist
daher gibt es hier individuelle sonderregelungen
gibt auch firmen die sich auf das spezialisiert haben

und im sonstigen:
auch die normalen schreckschusswaffen werden seit der novelle 2019 in jene kategorie eingeordnet in welche deren scharfes original einzuordnen waere, WENN die schreckschusswaffe keinen PTB stempel hat....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4535
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von rhodium » Mi 16. Nov 2022, 10:16

PtB ist doch ein rein germanischen Thema?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 10:26

rhodium hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 10:16
PtB ist doch ein rein germanischen Thema?
seit der novelle 2019 nicht mehr
ich habs aber nur am rand mitbekommen
weiss ned zu 100% was sache ist

weil wir selber machen praxisch NULL schreckschuss
daher fuer uns kein thema
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von Joewood » Mi 16. Nov 2022, 10:49

gewo hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 10:26
rhodium hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 10:16
PtB ist doch ein rein germanischen Thema?
seit der novelle 2019 nicht mehr
ich habs aber nur am rand mitbekommen
weiss ned zu 100% was sache ist

weil wir selber machen praxisch NULL schreckschuss
daher fuer uns kein thema
Welcher Paragraph wäre denn das?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 11:22

Joewood hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 10:49
gewo hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 10:26
rhodium hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 10:16
PtB ist doch ein rein germanischen Thema?
seit der novelle 2019 nicht mehr
ich habs aber nur am rand mitbekommen
weiss ned zu 100% was sache ist

weil wir selber machen praxisch NULL schreckschuss
daher fuer uns kein thema
Welcher Paragraph wäre denn das?
WaffG 1996
§ 3b. Schreckschusswaffen
(1) Schreckschusswaffen sind Waffen, die zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen oder Flüssigkeiten erzeugt wurden.
(2) Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L 256 vom 13.09.1991 S. 51, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 22, entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von Joewood » Mi 16. Nov 2022, 13:26

Das heißt, eine zur Salutwaffe umgebaute Glock wäre somit ein kat B Platz? Korrekt?
Die grundlegende Frage ist. inwiefern ist das relevant in der Praxis? Die Salutwaffen sind doch eh nur langwaffen, oder? Und wenn... gibt es irgendwelche (ehemals) halbautomatischen Salutwaffen? Das wäre dann natürlich ein Problem mit der Platzbeschränkung...

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1039
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von titan » Mi 16. Nov 2022, 13:44

In DE wurden früher viele ehemals scharfe Waffen zu Salutwaffen umgebaut. Gemäß der EU Vorgabe sind diese in DE nun wie im Dokument beschrieben zu behandeln. Österreich hat die Vorgabe ebenfalls ins Waffengesetz aufgenommen. Die umgebauten Waffen wären zu melden gewesen.

Bei uns wurden solche Umbauten mWn im Handel nicht vertrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine gibt.

Im Linzer Theater wurde uns vor langer Zeit im Zuge eines Schulbesuchs eine Knallpatronen verschießende UZI-MP in Dauerfeuer auf der Bühne vorgeführt. Möglich, dass es sich damals um einen Umbau gehandelt hat. Diese war ohrenbetäubend laut.

Auf W-Gebr. wurden vor einigen Jahren mal eine größere Anzahl an zu Salutwaffen umgebaute Karabinern einer tiroler Schützengilde als Konvolut verkauft. Solche Maßnahmen findet man bei Ehrengarden immer wieder.

Diese Umbauten müssen in AT nicht zwangläufig einem Standard entsprochen haben (von einer deutschen ptb-Abnahme (Physikalisch Technische Bundesanstalt), welche in AT keine Rechtskraft hatte, ganz zu schweigen. Meiner Meinung nach waren solche Umbauten in Österreich immer schon als das anzusehen was sie zuvor waren, weswegen es auch kaum Umbauten in diese Richtung gab und diese Umbauten im WaffG auch keine Erwähnung wert waren.
Bild

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 13:52

Joewood hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 13:26
Das heißt, eine zur Salutwaffe umgebaute Glock wäre somit ein kat B Platz? Korrekt?
Die grundlegende Frage ist. inwiefern ist das relevant in der Praxis? Die Salutwaffen sind doch eh nur langwaffen, oder? Und wenn... gibt es irgendwelche (ehemals) halbautomatischen Salutwaffen? Das wäre dann natürlich ein Problem mit der Platzbeschränkung...
bei kat B ist es die platzproblematik
bei kat C ist es die problematik der ueblicherweise nicht vorgenommenen meldung gem §33 (ZWR meldung kat C)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 13:53

titan hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 13:44
Meiner Meinung nach waren solche Umbauten in Österreich immer schon als das anzusehen was sie zuvor waren, weswegen es auch kaum Umbauten in diese Richtung gab und diese Umbauten im WaffG auch keine Erwähnung wert waren.
ja
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

caroli
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 67
Registriert: Fr 15. Aug 2014, 23:57
Wohnort: Tirolerland

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von caroli » Mi 16. Nov 2022, 14:24

Mahlzeit die Runde,bin zwar schon Jahre lang ein Mitleser schreibe aber selten was. Das mit den Salutwaffen in DE und auch bei uns ist seit 2019 so. Auch mit den Schrechschußwaffen PAK, mit der PTB Nummer. Gab es früher nur in DE, da die ohne PTB Nummer keine Sollbruchstellen haben. Das ganze haben wir unseen Nachbarländern zum verdanken,da sie Salutwaffen wieder auf scharf umgebaut haben. Umso niedriger die BKA Nummer unso teurer. Vor der Gestzesänderung 2019 gingen in DE Salutwaffen mit niedriger BKA Nummer bis zu 5000.-Euronen über den Tisch. Genauso bei den PAK,um so niedriger die PTB umso teurer. 9mm PAK sind tauende auf 380 (9mm kurz) in 8mm PAK auf 25 (6,35mm) umgebaut worden. Alleine Europol hat um die 6000 Stück sichergestellt. Bei solchen Umbauten ist die Gefahr für den Schützen größer alls für den Gegner.wenn der Oberteil abhebt. Punkto Dekowaffen das selbe,gibt es in DE sicher zig tausende was wieder aufgeschweßt wurden. Ob ihr das ganze glaubt oder nicht,aber es sind Tatsachen.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 15:05

caroli hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:24
Mahlzeit die Runde,bin zwar schon Jahre lang ein Mitleser schreibe aber selten was. Das mit den Salutwaffen in DE und auch bei uns ist seit 2019 so. Auch mit den Schrechschußwaffen PAK, mit der PTB Nummer. Gab es früher nur in DE, da die ohne PTB Nummer keine Sollbruchstellen haben. Das ganze haben wir unseen Nachbarländern zum verdanken,da sie Salutwaffen wieder auf scharf umgebaut haben. Umso niedriger die BKA Nummer unso teurer. Vor der Gestzesänderung 2019 gingen in DE Salutwaffen mit niedriger BKA Nummer bis zu 5000.-Euronen über den Tisch. Genauso bei den PAK,um so niedriger die PTB umso teurer. 9mm PAK sind tauende auf 380 (9mm kurz) in 8mm PAK auf 25 (6,35mm) umgebaut worden. Alleine Europol hat um die 6000 Stück sichergestellt. Bei solchen Umbauten ist die Gefahr für den Schützen größer alls für den Gegner.wenn der Oberteil abhebt. Punkto Dekowaffen das selbe,gibt es in DE sicher zig tausende was wieder aufgeschweßt wurden. Ob ihr das ganze glaubt oder nicht,aber es sind Tatsachen.
ob es wirklich tausende waren die umgebaut wurden weiss ich ned
aber vom prinzip her: ja
genau das ist die situation
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von Joewood » Mi 16. Nov 2022, 15:31

gewo hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 13:52
Joewood hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 13:26
Das heißt, eine zur Salutwaffe umgebaute Glock wäre somit ein kat B Platz? Korrekt?
Die grundlegende Frage ist. inwiefern ist das relevant in der Praxis? Die Salutwaffen sind doch eh nur langwaffen, oder? Und wenn... gibt es irgendwelche (ehemals) halbautomatischen Salutwaffen? Das wäre dann natürlich ein Problem mit der Platzbeschränkung...
bei kat B ist es die platzproblematik
bei kat C ist es die problematik der ueblicherweise nicht vorgenommenen meldung gem §33 (ZWR meldung kat C)
Gut, bei C isses wurscht, wenn das vor 2018 passiert ist. das gilt ja nur für die nach dem 14.9.2018? Oder seh ich das falsch?

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 15:42

Joewood hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 15:31
gewo hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 13:52
Joewood hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 13:26
Das heißt, eine zur Salutwaffe umgebaute Glock wäre somit ein kat B Platz? Korrekt?
Die grundlegende Frage ist. inwiefern ist das relevant in der Praxis? Die Salutwaffen sind doch eh nur langwaffen, oder? Und wenn... gibt es irgendwelche (ehemals) halbautomatischen Salutwaffen? Das wäre dann natürlich ein Problem mit der Platzbeschränkung...
bei kat B ist es die platzproblematik
bei kat C ist es die problematik der ueblicherweise nicht vorgenommenen meldung gem §33 (ZWR meldung kat C)
Gut, bei C isses wurscht, wenn das vor 2018 passiert ist. das gilt ja nur für die nach dem 14.9.2018? Oder seh ich das falsch?
es gilt fuer waffen die nach dem 14.9.2018 erzeugt oder in den gemeinschaftsraum verbracht wurden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

caroli
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 67
Registriert: Fr 15. Aug 2014, 23:57
Wohnort: Tirolerland

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von caroli » Mi 16. Nov 2022, 16:58

gewo hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 15:05
caroli hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:24
Mahlzeit die Runde,bin zwar schon Jahre lang ein Mitleser schreibe aber selten was. Das mit den Salutwaffen in DE und auch bei uns ist seit 2019 so. Auch mit den Schrechschußwaffen PAK, mit der PTB Nummer. Gab es früher nur in DE, da die ohne PTB Nummer keine Sollbruchstellen haben. Das ganze haben wir unseen Nachbarländern zum verdanken,da sie Salutwaffen wieder auf scharf umgebaut haben. Umso niedriger die BKA Nummer unso teurer. Vor der Gestzesänderung 2019 gingen in DE Salutwaffen mit niedriger BKA Nummer bis zu 5000.-Euronen über den Tisch. Genauso bei den PAK,um so niedriger die PTB umso teurer. 9mm PAK sind tauende auf 380 (9mm kurz) in 8mm PAK auf 25 (6,35mm) umgebaut worden. Alleine Europol hat um die 6000 Stück sichergestellt. Bei solchen Umbauten ist die Gefahr für den Schützen größer alls für den Gegner.wenn der Oberteil abhebt. Punkto Dekowaffen das selbe,gibt es in DE sicher zig tausende was wieder aufgeschweßt wurden. Ob ihr das ganze glaubt oder nicht,aber es sind Tatsachen.
ob es wirklich tausende waren die umgebaut wurden weiss ich ned
aber vom prinzip her: ja
genau das ist die situation
2016 hat ein Russe in Berlin knapp 800 Stück Zoraki 917 PAK umgebaut auf G25 380 ACP umbauen lassen,muß ein Glasschleifer reingelasert haben. Und das Stück zwischen 2,6-2800.-Euro verkauft. Alleine was Europol beschlagnahmt hat waren alles umgebaute PAK. Man braucht ja nur die Fotos vergrößern.

Antworten