ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Rechtslage in D - Salutwaffen

Nein, es geht hier nicht um die Strecke zwischen Salzburg und Kufstein, und wir wollen die Kollegen aus dem Nachbarland auch nicht ins Eck stellen. Hier soll alles deutschspezifisches hinein. Bedürfnis, NWR, gelbe WBK, E-ID, W-ID, P-ID usw. Eben alle die Sachen mit denen wir in AT genau nix anfangen können.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Mi 16. Nov 2022, 17:04

caroli hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 16:58
gewo hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 15:05
caroli hat geschrieben:
Mi 16. Nov 2022, 14:24
Mahlzeit die Runde,bin zwar schon Jahre lang ein Mitleser schreibe aber selten was. Das mit den Salutwaffen in DE und auch bei uns ist seit 2019 so. Auch mit den Schrechschußwaffen PAK, mit der PTB Nummer. Gab es früher nur in DE, da die ohne PTB Nummer keine Sollbruchstellen haben. Das ganze haben wir unseen Nachbarländern zum verdanken,da sie Salutwaffen wieder auf scharf umgebaut haben. Umso niedriger die BKA Nummer unso teurer. Vor der Gestzesänderung 2019 gingen in DE Salutwaffen mit niedriger BKA Nummer bis zu 5000.-Euronen über den Tisch. Genauso bei den PAK,um so niedriger die PTB umso teurer. 9mm PAK sind tauende auf 380 (9mm kurz) in 8mm PAK auf 25 (6,35mm) umgebaut worden. Alleine Europol hat um die 6000 Stück sichergestellt. Bei solchen Umbauten ist die Gefahr für den Schützen größer alls für den Gegner.wenn der Oberteil abhebt. Punkto Dekowaffen das selbe,gibt es in DE sicher zig tausende was wieder aufgeschweßt wurden. Ob ihr das ganze glaubt oder nicht,aber es sind Tatsachen.
ob es wirklich tausende waren die umgebaut wurden weiss ich ned
aber vom prinzip her: ja
genau das ist die situation
2016 hat ein Russe in Berlin knapp 800 Stück Zoraki 917 PAK umgebaut auf G25 380 ACP umbauen lassen,muß ein Glasschleifer reingelasert haben. Und das Stück zwischen 2,6-2800.-Euro verkauft. Alleine was Europol beschlagnahmt hat waren alles umgebaute PAK. Man braucht ja nur die Fotos vergrößern.
Ich glaub dir das durchaus

Die allermeisten verschärfungen haben als ausschlaggebenden hintergrund dass zuvor missbrauch getrieben wurde …
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

caroli
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 67
Registriert: Fr 15. Aug 2014, 23:57
Wohnort: Tirolerland

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von caroli » Mi 16. Nov 2022, 17:29

Kann leider hier keine Fotos einstellen,sonst hätte ich euch gezeigt wie die Zoraki 917 PAK umgetrimmt auf G25 ausgesehen haben,und auch einen Teil was Europol beschlagnahmt hat. Alles umgebaute Schreckschußwaffen. Denke so etwas würde ein Österreicher nie machen,oder Dekos wieder aktivieren. Ich kenne viele Leute in ganz Österreich,aber so etwas habe ich bei uns noch nie gesehen oder gehört.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1367
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von Joewood » Mi 16. Nov 2022, 17:34

Wenn einer, der aus welchen Gründen auch immer keine Waffen haben darf aber unbedingt eine will, bleiben ihm nur genau 2 Möglichkeiten: entweder Schwarzmarkt oder eben diese Umbauten. Meine persönliche Vermutung ist, dass durch die Balkannähe bei uns eher der Schwarzmarkt oder der Eigenimport das Mittel der Wahl sein wird...

BR1
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 317
Registriert: Di 26. Mär 2019, 09:53

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von BR1 » Mi 16. Nov 2022, 23:53

Heißt das jetzt einer ur-alte Schreckschusspistole muss in den Safe?

titan
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1039
Registriert: Do 29. Mär 2012, 21:57

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von titan » Do 17. Nov 2022, 06:06

Steht im WaffG. Bitte lesen.
Bild

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von Promo » Do 17. Nov 2022, 09:48

Ich weiß ohnehin nicht so recht, was der Thread hier soll, er stiftet offenbar einige Verwirrung, obwohl er eher ein Fingerzeig sein sollte, wie verrückt die Deutschen hinsichtlich WaffG sind .. deutsche Salutwaffen waren bei uns nie anerkannt, genausowenig wie Dekoumbauten anderer Länder (diese bleiben also die Kategorie, die sie schon immer waren). Und mit dem neuen WaffG haben wir jetzt klargestellt, dass sie das auch nicht sind. Schreckschusswaffen hat die EU Richtlinien eingeführt, diese haben wir mit dem neuen WaffG auch übernommen. Es steht ausdrücklich so drinnen, dass die Regelungen darin auch nur zukunftsgerichtet gelten, also die alten SSW nicht betroffen sind.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

caroli
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 67
Registriert: Fr 15. Aug 2014, 23:57
Wohnort: Tirolerland

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von caroli » Do 17. Nov 2022, 12:27

Promo hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 09:48
Ich weiß ohnehin nicht so recht, was der Thread hier soll, er stiftet offenbar einige Verwirrung, obwohl er eher ein Fingerzeig sein sollte, wie verrückt die Deutschen hinsichtlich WaffG sind .. deutsche Salutwaffen waren bei uns nie anerkannt, genausowenig wie Dekoumbauten anderer Länder (diese bleiben also die Kategorie, die sie schon immer waren). Und mit dem neuen WaffG haben wir jetzt klargestellt, dass sie das auch nicht sind. Schreckschusswaffen hat die EU Richtlinien eingeführt, diese haben wir mit dem neuen WaffG auch übernommen. Es steht ausdrücklich so drinnen, dass die Regelungen darin auch nur zukunftsgerichtet gelten, also die alten SSW nicht betroffen sind.
Brüssel will die EU-Bürger entwaffnen,es wird genauso kommen wie 1994 mit den Pump Guns, da bekam man 300.-ÖS wenn man sie abgab,oder auf WBK meldete,oder sie einfach nie hatte. So wird es auch mit den ganzen Halbautomaten die 2019 freigeben wurden,in den anderen EU Länden zittern sie schon. Dann bekommst 300.-Euro für das Teil, Zubehör kannst du dir behalten,braucht aber keiner mehr. Da wird immer von EU WaffG. gesprochen es gibt nur 4 oder 5 EU Länder die da mitmachen, die restlichen haben alle ein eigenes WaffG. Jeder kocht sein Süppchen selber. [Voll den Vogel abgeschossen haben sie mit den Magazinen. ZUORDNUNG VON MAGAZINEN: Magazine für Kriegsmaterial nach § 5 WaffG. insb. für vollautomatische Schusswaffen dürfen grundsätzlich frei erworben werden. Dies gilt aber nur für solche Kriegsmaterial Magazine,deren Verwendung ausschlieslich in vollautomatischen Schusswaffen vorgesehen ist und auch nur dorten verwendet werden können. Finden solche........usw. dann §17......Das ganze hat mir bis jetzt noch keiner geglaubt. Allso muß man jetzt einiges besorgen an Magazinen,was es nicht alls Halbautomaten gibt, und aucg bei uns nicht zugelassen sind. :at1: Weiß nicht ob das nur bei uns so ist,oder dürfen sie in andeen Ländern auch nur Magazine für reine Kriegswaffen frei kaufen.

caroli
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 67
Registriert: Fr 15. Aug 2014, 23:57
Wohnort: Tirolerland

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von caroli » Do 17. Nov 2022, 12:31

caroli hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 12:27
Promo hat geschrieben:
Do 17. Nov 2022, 09:48
Ich weiß ohnehin nicht so recht, was der Thread hier soll, er stiftet offenbar einige Verwirrung, obwohl er eher ein Fingerzeig sein sollte, wie verrückt die Deutschen hinsichtlich WaffG sind .. deutsche Salutwaffen waren bei uns nie anerkannt, genausowenig wie Dekoumbauten anderer Länder (diese bleiben also die Kategorie, die sie schon immer waren). Und mit dem neuen WaffG haben wir jetzt klargestellt, dass sie das auch nicht sind. Schreckschusswaffen hat die EU Richtlinien eingeführt, diese haben wir mit dem neuen WaffG auch übernommen. Es steht ausdrücklich so drinnen, dass die Regelungen darin auch nur zukunftsgerichtet gelten, also die alten SSW nicht betroffen sind.
Brüssel will die EU-Bürger entwaffnen,es wird genauso kommen wie 1994 mit den Pump Guns, da bekam man 300.-ÖS wenn man sie abgab,oder auf WBK meldete,oder sie einfach nie hatte. So wird es auch mit den ganzen Halbautomaten die 2019 freigeben wurden,in den anderen EU Länden zittern sie schon. Dann bekommst 300.-Euro für das Teil, Zubehör kannst du dir behalten,braucht aber keiner mehr. Da wird immer von EU WaffG. gesprochen es gibt nur 4 oder 5 EU Länder die da mitmachen, die restlichen haben alle ein eigenes WaffG. Jeder kocht sein Süppchen selber. [Voll den Vogel abgeschossen haben sie mit den Magazinen. ZUORDNUNG VON MAGAZINEN: Magazine für Kriegsmaterial nach § 5 WaffG. insb. für vollautomatische Schusswaffen dürfen grundsätzlich frei erworben werden. Dies gilt aber nur für solche Kriegsmaterial Magazine,deren Verwendung ausschlieslich in vollautomatischen Schusswaffen vorgesehen ist und auch nur dorten verwendet werden können. Finden solche........usw. dann §17......Das ganze hat mir bis jetzt noch keiner geglaubt. Allso muß man jetzt einiges besorgen an Magazinen,was es nicht alls Halbautomaten gibt, und aucg bei uns nicht zugelassen sind. :at1: Weiß nicht ob das nur bei uns so ist,oder dürfen sie in andeen Ländern auch nur Magazine für reine Kriegswaffen frei kaufen.

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von Promo » Do 17. Nov 2022, 16:22

Und was willst mit deinem Kaffeehausgesprächsinhalt im Waffenrechtsbereich in einer Diskussion zu deutschen Salutwaffen sagen? Ich könnte dir da ohnehin nicht widersprechen (außer, dass Magazine, die für VA gefertigt wurden, unabhängig davon, ob es einen passenden HA gibt, nicht verboten sind), aber mach das doch in dem dafür vorgesehenen Bereich.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Rechtslage in D - Salutwaffen

Beitrag von gewo » Do 17. Nov 2022, 16:50

thread nach DE verschoben
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Antworten