Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??
Verfasst: Di 5. Okt 2021, 10:25
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Absolut richtig !!!
Wäre m.M.n. auch z.B. dann sinnvoll, wenn man einen Freund ohne WBK auf den Schießstand mitnehmen will, ihm aber vorher die Sicherheitsregeln sowie die grundlegende Handhabung beibringen will, in Ruhe, ohne Mickey Mouse Ohren aufhaben zu müssen und ohne dass es rundherum kracht. Darf man aber nicht. Trottelhaft.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 5. Okt 2021, 12:04Früher gab's kein Handy, und da haben Freunde oder Bekannte die Waffen in Händen gehalten. Wurde danach auch wieder versperrt. War nie ein Thema, weil nichts öffentlich wurde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo ist die gute alte Zeit geblieben mit Hausverstand.
Da hast du vollkommen recht.trenck hat geschrieben: ↑Mi 6. Okt 2021, 19:55Wäre m.M.n. auch z.B. dann sinnvoll, wenn man einen Freund ohne WBK auf den Schießstand mitnehmen will, ihm aber vorher die Sicherheitsregeln sowie die grundlegende Handhabung beibringen will, in Ruhe, ohne Mickey Mouse Ohren aufhaben zu müssen und ohne dass es rundherum kracht. Darf man aber nicht. Trottelhaft.AUG-andy hat geschrieben: ↑Di 5. Okt 2021, 12:04Früher gab's kein Handy, und da haben Freunde oder Bekannte die Waffen in Händen gehalten. Wurde danach auch wieder versperrt. War nie ein Thema, weil nichts öffentlich wurde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo ist die gute alte Zeit geblieben mit Hausverstand.
trenck
Also ich hab damals, als es noch kein Handy gab, keine Waffe irgendwem zum halten gegeben Dass hat natürlich nichts damit zu tun, dass es Handys schon länger gibt als michAUG-andy hat geschrieben: ↑Di 5. Okt 2021, 12:04Absolut richtig !!!
Früher gab's kein Handy, und da haben Freunde oder Bekannte die Waffen in Händen gehalten. Wurde danach auch wieder versperrt. War nie ein Thema, weil nichts öffentlich wurde. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wo ist die gute alte Zeit geblieben mit Hausverstand.
Wenn mir jetzt jemand noch einreden will,dass er so etwas noch nie gemacht hat, glaube ich das nicht im geringsten. Wasser predigen, und Wein saufen, ist scheinheilig.
Das Profilbild scheint 640x640 zu erlauben, zumindest hab ich mir 2 am Rechner (WhatsApp Web) angeschaut und die Auflösung vorgefunden.GixxsaW hat geschrieben: ↑Mo 27. Sep 2021, 20:35Also wenn jenes Foto wirklich nur ein Statusfoto war, wird es auf welche Auflösung genau verkleinert ?
Nun soll man tatsächlich glauben, dass man darauf noch erkennen kann, DASS (-->Verstoß samt Strafe) ... nicht ob
diese eine echte Waffe wäre
Mir fehlt das detailliertere IT-KnowHow, doch eventuell kann hierzu jemand mehr beitragen.
Ich kann's mir aktuell nicht vorstellen, sorry.