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Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 09:24
von Spiky
gewo hat geschrieben:
So 26. Sep 2021, 18:22
impact hat geschrieben:
So 26. Sep 2021, 17:11
Bei uns wärst du selbst dran, weil du ihr eine Waffe überlassen hast, für die Sie keine Berechtigung hat. In Deutschland... keine Ahnung. Wundern tut mich da gar nichts mehr...
Startposting:

...Sie war Mal bei mir zu Besuch und hat ein Foto mit meiner Schmeisser gemacht...
Daraus eine Überlassung zu konstruieren ist mehr als gewagt.
Berührungsverbot gibt's mAn nicht...

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 09:41
von gewo
Spiky hat geschrieben:
Mo 27. Sep 2021, 09:24
gewo hat geschrieben:
So 26. Sep 2021, 18:22
impact hat geschrieben:
So 26. Sep 2021, 17:11
Bei uns wärst du selbst dran, weil du ihr eine Waffe überlassen hast, für die Sie keine Berechtigung hat. In Deutschland... keine Ahnung. Wundern tut mich da gar nichts mehr...
Startposting:

...Sie war Mal bei mir zu Besuch und hat ein Foto mit meiner Schmeisser gemacht...
Daraus eine Überlassung zu konstruieren ist mehr als gewagt.
Berührungsverbot gibt's mAn nicht...
selbstverstandlich gibts das in AT

WaffG 1996 § 6.
(1) Als Besitz von Waffen und Munition gilt auch deren Innehabung.
(2) Nicht als Besitz gilt die Innehabung von Waffen anlässlich eines Verkaufsgesprächs im Geschäftslokal eines Gewerbetreibenden gemäß § 47 Abs. 2.


in verbindung mit

Verlässlichkeit
§ 8.
(1) Ein Mensch ist verlässlich, wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemäß umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er
1....
2.....-
3. Waffen Menschen überlassen wird, die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind.


und genau deshalb weils die zwei da oben gibt gibts dann auch noch das hier:

Schießstätten
§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.


wie gesagt ist das die rechtlage in OESTERREICH
und die ist kein totes recht
wird regelmaessig angewendet
vor allem nach scheidungen ...

ich glaube in DE ist das nicht so streng, oder?

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 09:50
von Trijikon
Recht unglaubwürdig die Geschichte.
Abgesehen von den Übertreibungen (6Uhr, 20 Polizisten) wäre doch der erste der eine Strafe bekommen würde der Besitzer der Schmeisser.
Ob seine Schwester als nicht Waffenkundige überhaupt wissen musste das dies eine echte Waffe ist und sie nicht dazu berechtigt sei mit ihr für ein Foto zu posen steht im Raum.
Er hingegen ist eindeutig schuldig und zu bestrafen (allein schon wegen der Dummheit).

LG Wolfgang

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 09:55
von kuni
Die Frage ist halt: war es echt nur ein Benutzerfoto - oder vielleicht eine Statusmeldung - noch mit Text dazu.

Oder hat jemand in der Schule erzählt: ich besorg mir eine Waffe und dann mach ich xyz - und 5 Tage später dann das Foto eingestellt - das wäre auch so ein Grund für eine kleine Hausdurchsuchung

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 10:05
von gewo
Trijikon hat geschrieben:
Mo 27. Sep 2021, 09:50
Recht unglaubwürdig die Geschichte.
Abgesehen von den Übertreibungen (6Uhr, 20 Polizisten) wäre doch der erste der eine Strafe bekommen würde der Besitzer der Schmeisser.
aufpassen
in DE gibts die bestimmung mit der innehabung nicht in der form wie in oesterreich

ich bin nicht voellig sicher dass es in DE ein verstoss des waffenbesitzers waere

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 10:07
von Da_Mani
So unglaubwürdig klingt diese Geschichte gar nicht.
Was man so aus diversen Foren oder FB Gruppen liest, gabs schon mehr solcher Strafen.

Die dürften anscheinend auch auf Messer ein Auge geworfen haben...

Wieviel davon stimmt darf sich jeder selber aussuchen, ein bisschen Wahrheit wird wohl überall dabei sein

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 14:36
von Nordi
Es gibt auch Fälle wo Leute Daheim mit ihrer AR posieren und ein 30er Magazin angesteckt hatten...das auf FB posten in einer Waffengruppe und sich dann wundern wenn sie Probleme kriegen... :(

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 14:46
von spareribs
Schlechtes Wetter und jemanden ist fad....

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 14:51
von Nordi
spareribs hat geschrieben:
Mo 27. Sep 2021, 14:46
Schlechtes Wetter und jemanden ist fad....
Und das beste....man sagt dieser Person noch " ich würde das löschen...." verweist auf die Gesetzlage und was passieren könnte...wir beschimpft...das man keine Ahnung hätte....und dann ließt man paar Wochen später das eben jede Person jetzt Hilfe braucht weil er Post bekommen hat.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 19:24
von Der Fuchs
Schon interessant, man wird hier von Menschen die man nie gesehen hat und nie mit denen was zu tun hatte als ein Lügner hingestellt...
Naja.
Und ob es 10 Polizisten und 5 Hunde waren und ob es um 6 Uhr oder um 6:30 gewesen sein soll, was spielt das für eine Rolle ???


Meine Schwester hat mir eben das Schreiben zugeschickt.

Anzeige wegen unerlaubtem Waffenbesitz..

Ihr wird vorgeworfen am besagten Tag BEI SICH ZU HAUSE eine Schmeisser im Besitz gehabt zu haben.
Und die Straffe beläuft sich sogar auf 900€.

Beides stimmt nicht. Es war bei mir zu Hause und die Waffe hat sie keinesfalls besessen, sondern durfte sie kurz "anfassen".

Sie wird da morgen anrufen und die Sache richtig stellen. Mal sehen was daraus wird. Falls Interesse besteht, kann ich ja berichten.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 19:31
von gewo
Der Fuchs hat geschrieben:
Mo 27. Sep 2021, 19:24
Es war bei mir zu Hause und die Waffe hat sie keinesfalls besessen, sondern durfte sie kurz "anfassen".
wie gesagt
ich kenne die gesetzeslage in DE nicht was die weitergabe von schusswaffen betrifft
evt solltest du dich in deutschen waffengesetz schlau machen bevor ihr eine replik schreibt

in oesterreich waere der fall leider klar
personen ohne waffendokument ist die innehabung von schusswaffen nur im schauraum des waffenhaendlers gestattet, sowie aufgrund des schiessstaettenprivilegs am behoerdlich genehmigten schiesstand
sonst nirgendst

edit:
deutsches waffenrecht
https://dejure.org/gesetze/WaffG/34.html
§34 (1)
1 Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. ....


editedit:
ist bei euch in DE sehr schwer weil die ganzen urteile nicht frei lesbar im internet stehen
aber auf die schnelle hab ich mal einen leitsatz gefunden der die hausdurchsuchung betrifft:
die duerfte nach der rechtssprechung in ordnung gegangen sein

Amtlicher Leitsatz
Die bereits erfolgte Weitergabe von Waffen an Nichtberechtigte rechtfertigt den Erlass einer Durchsuchungsanordnung gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Var. 2, Satz 2 WaffG zum Zweck der sofortigen Sicherstellung von Waffen und eventuell vorhandener Munition nach Widerruf der Waffenbesitzkarte, wenn unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls die Gefahr besteht, der Betroffene werde einer ihm noch bekanntzugebenden Sicherstellungsanordnung nicht Folge leisten und erneut Waffen sowie eventuell vorhandene Munition an Nichtberechtigte weitergeben, um diese dem Zugriff der Behörde zu entziehen.

quelle:
https://research.wolterskluwer-online.d ... 369c484713

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 19:45
von Der Fuchs
Die Hausdurchsuchung an sich ist ja ok.

Die Polizisten waren nett, haben nicht alles auf dem Kopf gestellt, eher einfach umgeschaut.
Nach kurzen Gespräch konnte die Sache schnell geklärt werden.
Die haben noch vor Ort nachgeschaut ob ich wirklich die Schmeisser besitze und waren dann weg.
Soweit ist ja ok.

Was im Schreiben nicht stimmt, es steht dass ich ihr die Waffe gegeben haben soll und sie sie zu Hause hatte.

Weder das eine noch das andere stimmt.

Wir werden das morgen versuchen zu klären.

Ich würde den Teufel tun und die Waffe jemandem ohne WBK überlassen.
Aber dass man die niemandem zum Anfassen geben darf, das ist übertrieben, bzw. hätte ich nicht gedacht.
Ich hoffe es wird gut ausgehen..

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 20:03
von trenck
Trijikon hat geschrieben:
Mo 27. Sep 2021, 09:50
Ob seine Schwester als nicht Waffenkundige überhaupt wissen musste das dies eine echte Waffe ist und sie nicht dazu berechtigt sei mit ihr für ein Foto zu posen steht im Raum.
Er hingegen ist eindeutig schuldig und zu bestrafen (allein schon wegen der Dummheit).
Sollte ich falsch liegen, bitte um Korrektur, aber: m.W. war das in Österreich bis vor wenigen Jahren vollkommen legal. Das Verbot wurde in der letzten Waffenrechtsnovelle quasi als trojanisches Pferd mitgeliefert.

trenck

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 20:35
von GixxsaW
Das "kurz Anfassen" alias Überlassen wird in D bestimmt ebenso nicht erlaubt sein,
sofern die Person keine Erlaubnis dafür hätte;
doch
warum zum Teufel plaudert die Schwester und gibt "ganz einfach" relevante Informationen weiter :headslap:
Die Polizei hätte sich an den Haaren etwas herbeiziehen können, dann bekäme der Bruder einen Kontrollbesuch... who cares
(ausgehend davon, dass sonst im Prinzip alles rechtens abläuft)

Also wenn jenes Foto wirklich nur ein Statusfoto war, wird es auf welche Auflösung genau verkleinert ?
Nun soll man tatsächlich glauben, dass man darauf noch erkennen kann, DASS (-->Verstoß samt Strafe) ... nicht ob
diese eine echte Waffe wäre :think:
Mir fehlt das detailliertere IT-KnowHow, doch eventuell kann hierzu jemand mehr beitragen.
Ich kann's mir aktuell nicht vorstellen, sorry.

Re: Strafe wegen Foto mit einer Waffe??

Verfasst: Mo 27. Sep 2021, 21:17
von ebner33
Der Fuchs hat geschrieben:
Mo 27. Sep 2021, 19:45
Die Hausdurchsuchung an sich ist ja ok.

Die Polizisten waren nett, haben nicht alles auf dem Kopf gestellt, eher einfach umgeschaut.
Nach kurzen Gespräch konnte die Sache schnell geklärt werden.
Die haben noch vor Ort nachgeschaut ob ich wirklich die Schmeisser besitze und waren dann weg.
Soweit ist ja ok.

Was im Schreiben nicht stimmt, es steht dass ich ihr die Waffe gegeben haben soll und sie sie zu Hause hatte.

Weder das eine noch das andere stimmt.

Wir werden das morgen versuchen zu klären.

Ich würde den Teufel tun und die Waffe jemandem ohne WBK überlassen.
Aber dass man die niemandem zum Anfassen geben darf, das ist übertrieben, bzw. hätte ich nicht gedacht.
Ich hoffe es wird gut ausgehen..
Also das ist jetzt wiedersprüchlich...vorher schreibst sie haben deine Schwester rausgeklingelt,und dann "Die haben noch vor Ort nachgeschaut ob ich wirklich die Schmeisser besitze und waren dann weg"...
Oder wohnts im selben Haus?

Was hat deine Schwester gegenüber den Beamten denn nun konkret angegeben?

Ich hätte beinhart gesagt,des is ne 0,5er Airsoft aka Spielzeug,oder des is ne Fotomontage.
Wie will man den sowas von nem winzigen Statusbildchen aus erkennen wollen...