Das Forum ist ab sofort wieder in Betrieb. Es wurde heute Dienstag auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server umgesetzt. Solltet Ihr auf Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
Ein Problem dem wir noch auf der Spur sind ist eine Meldung mit "Ungültiges Formular" welche manchmal beim ersten Login an den Server auftritt. Hier hilft es die Cockies zu löschen bzw. den Browser neu zu starten.

ATN x sight

Nein, es geht hier nicht um die Strecke zwischen Salzburg und Kufstein, und wir wollen die Kollegen aus dem Nachbarland auch nicht ins Eck stellen. Hier soll alles deutschspezifisches hinein. Bedürfnis, NWR, gelbe WBK, E-ID, W-ID, P-ID usw. Eben alle die Sachen mit denen wir in AT genau nix anfangen können.
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michl18
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ATN x sight

Beitrag von michl18 » Do 22. Apr 2021, 11:50

Hallo liebe Gemeinde,

ich hätte eine ganz spezielle Deutschland Frage.
Ich bin gerade dabei mein ATN x sight 4k zu verkaufen und hab einen Interessenten aus D.
Jetzt hab ich schon herausgefunden, dass das Atn in einigen/allen BL nicht erlaubt ist.
Meine Frage dreht sich nur darum, wies rechtlich aussieht wenn ich es nach D versende ?
Wer ist quasi Schuld wenn der Zoll sagt, nö....dass darf hier nicht weiter.

lg und Danke
Michael

Poirot
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Re: ATN x sight

Beitrag von Poirot » Do 22. Apr 2021, 13:56

Die Verbringung von Waffenzielgeräten mit elektronischer Bildverarbeitung ist genehmigungspflichtig.
Genemigungen bekommt man hier: https://www.bmdw.gv.at/

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