combatmiles hat geschrieben: ↑Mi 7. Okt 2020, 14:25
Die brauch ich so auch nicht meint er weil ich ja den EU FWP hab...für die Bewegung innerhalb DE...
du ..... es kann eh jeder machen wie er will
ich will da ned die leut belehren
aber dein EUFWP gilt eben NICHT wenn es nur eine durchfuhr ist
der wuerde nur dann gelten wenn es ein bewerb oder eine jagd in DE ist
da in AT keine erlaubnisse fuer die durchfuhr vorgesehen sind reicht in oesterreich ein EUFWP fuer zB einen deutschen um zb nach italien durchzufahren
in DE sind erlaubnisse zur durchfuhr im gesetz geregelt
dein EUFWP ist - zumindestens laut den rechtsabteilungen der grossen LPDs - keine solche erlaubnis
er erlaubt NICHT die aus- oder einreise mit waffe zum zweck der durchfahrt durch das ausland
das derartige fahrten einer erlaubniss (und nicht nur einer genehmigung = WBK/WP) beduerfen steht eindeutig auch im §37 WaffG (oesterreich)
wenn du fuer die aus- und einreise anlaesslich einer durchfahrt durch fremdes hoheitsgebiet also
- weder ein oesterreichischen aus- und einfuhrgenehmigung gem §37,
- noch eine deutsche durchfuhrgenehmigung gem §30
hast .......