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Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Nein, es geht hier nicht um die Strecke zwischen Salzburg und Kufstein, und wir wollen die Kollegen aus dem Nachbarland auch nicht ins Eck stellen. Hier soll alles deutschspezifisches hinein. Bedürfnis, NWR, gelbe WBK, E-ID, W-ID, P-ID usw. Eben alle die Sachen mit denen wir in AT genau nix anfangen können.
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Mo 5. Okt 2020, 13:16

Norander hat geschrieben:
Mo 5. Okt 2020, 13:11
Tritium ist übrigens auch ganz pöse in Teutschland. Fast wie Uran.
hmmmm
hattest du schon mal problem damit?

weil licht + laser sind in DE pfui
das stimmt

beim tritium gehts soweit mir bekannt um die verkaufs, dokumentations, ueberpruefungs und lagermodalitaeten
die sind so umfangreich dass kein grosshaendler und auch kein haendler sich das antut

aber ob das beim durchreisenden endkunden ein thema ist ?
weiss ned ...
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von Norander » Di 6. Okt 2020, 12:42

Der Besitz von Tritiumgaslichtquellen mit einer Gesamtaktivität von über 1 GBq ist in Deutschland genehmigungspflichtig.[7] Der Besitz ohne eine entsprechende Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit[8][9] und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Quelle: Wikipedia

Da in Deutschland keine Tritiumvisiere verkauft werden, gehe ich davon aus, dass dies auch einen gesetzlichen Hintergrund hat. Die Leuchtpunkte in den Visieren sind jedenfalls heller als die in den Uhren (zumindest die, die ich habe).
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Di 6. Okt 2020, 12:55

Norander hat geschrieben:
Di 6. Okt 2020, 12:42
Der Besitz von Tritiumgaslichtquellen mit einer Gesamtaktivität von über 1 GBq ist in Deutschland genehmigungspflichtig.[7] Der Besitz ohne eine entsprechende Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit[8][9] und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Quelle: Wikipedia

Da in Deutschland keine Tritiumvisiere verkauft werden, gehe ich davon aus, dass dies auch einen gesetzlichen Hintergrund hat. Die Leuchtpunkte in den Visieren sind jedenfalls heller als die in den Uhren (zumindest die, die ich habe).
na dann hast du wohl recht
wird da dann auch eine thematik mit einfuhr sein und eben halt mit besitz
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 11:52

so schaut die durchfuhrerlaubnis aus

Bild
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von combatmiles » Mi 7. Okt 2020, 11:54

Danke GEwo! ;)

Preis beim LAndratsamt? 30ig Euro für Deppen wie mich de des immer von einem Tag auf den anderen vergessen...
suche günstige KK .22lr Repetierer... Westösterreich (SBG, angrenzendes OÖ und Tirol)

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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 12:45

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 11:54
Danke GEwo! ;)

Preis beim LAndratsamt? 30ig Euro für Deppen wie mich de des immer von einem Tag auf den anderen vergessen...
fragst du:

Landratsamt Rosenheim
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Tel.: +49 (0)8031 392 01
Fax: +49 (0)8031 392 9001
poststelle@lra-rosenheim.de

edit:
zuletzt im juni 2020 hat sie 25,- gekostet
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von combatmiles » Mi 7. Okt 2020, 14:10

nochmal ausgiebig mit meinem Referenten telefoniert.

Er meint dass der §37/Abs3 die privaten GAR nicht betrifft..

Weil: erstmaliger Import trifft bei 99% nicht zu da sie die Waffe im Inland kaufen und dann mit dem EU FWP ins Ausland fahren und dann mit den EIGENEN WAFFENRECHTLICHEN Bewilligungen (WP/WBK) ja wieder reinkommen...

Wenn ich als Privater im Ausland eine Waffe kaufe, dann muss ich natürlich das mit dem 3er vorher machen.. aber ansonsten eben nicht..
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 14:15

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 14:10
nochmal ausgiebig mit meinem Referenten telefoniert.

Er meint dass der §37/Abs3 die privaten GAR nicht betrifft..

Weil: erstmaliger Import trifft bei 99% nicht zu da sie die Waffe im Inland kaufen und dann mit dem EU FWP ins Ausland fahren und dann mit den EIGENEN WAFFENRECHTLICHEN Bewilligungen (WP/WBK) ja wieder reinkommen...

Wenn ich als Privater im Ausland eine Waffe kaufe, dann muss ich natürlich das mit dem 3er vorher machen.. aber ansonsten eben nicht..
wos?
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 14:19

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 14:10
....mit dem EU FWP ins Ausland fahren und dann mit den EIGENEN WAFFENRECHTLICHEN Bewilligungen (WP/WBK) ja wieder reinkommen...
in AT brauchst du eh keine §37
wozu auch ?

du hast dann eh eine gueltige §30 (deutschland)
die muss AT akzeptieren
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von combatmiles » Mi 7. Okt 2020, 14:25

Die brauch ich so auch nicht meint er weil ich ja den EU FWP hab...für die Bewegung innerhalb DE...
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 14:34

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 14:25
Die brauch ich so auch nicht meint er weil ich ja den EU FWP hab...für die Bewegung innerhalb DE...
du ..... es kann eh jeder machen wie er will
ich will da ned die leut belehren

aber dein EUFWP gilt eben NICHT wenn es nur eine durchfuhr ist
der wuerde nur dann gelten wenn es ein bewerb oder eine jagd in DE ist

da in AT keine erlaubnisse fuer die durchfuhr vorgesehen sind reicht in oesterreich ein EUFWP fuer zB einen deutschen um zb nach italien durchzufahren

in DE sind erlaubnisse zur durchfuhr im gesetz geregelt
dein EUFWP ist - zumindestens laut den rechtsabteilungen der grossen LPDs - keine solche erlaubnis
er erlaubt NICHT die aus- oder einreise mit waffe zum zweck der durchfahrt durch das ausland

das derartige fahrten einer erlaubniss (und nicht nur einer genehmigung = WBK/WP) beduerfen steht eindeutig auch im §37 WaffG (oesterreich)

wenn du fuer die aus- und einreise anlaesslich einer durchfahrt durch fremdes hoheitsgebiet also
- weder ein oesterreichischen aus- und einfuhrgenehmigung gem §37,
- noch eine deutsche durchfuhrgenehmigung gem §30
hast .......
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von combatmiles » Mi 7. Okt 2020, 16:42

i glaub wir müssen uns mal wieder treffen und dann zeig i dir das Mail von dem Deutschen Polizeiausbilder der für die Ausbildung der kontrollierenden Beamten zuständig is bzw hab i dir des eh schonmal geschickt.. ;)

Ich bin eh einer der auch berufsbedingt lieber auf der sicheren Seite sein will..
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Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 16:49

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 16:42
i glaub wir müssen uns mal wieder treffen und dann zeig i dir das Mail von dem Deutschen Polizeiausbilder der für die Ausbildung der kontrollierenden Beamten zuständig is bzw hab i dir des eh schonmal geschickt.. ;)
wie gesagt
soll jeder machen wie er will

aber es geht um die oesterreichischen bestimmungen betreffend bewilligung der ein- bzw. ausfuhr
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Re: Durchs deutsche Eck mit Waffen fahren

Beitrag von combatmiles » Mi 7. Okt 2020, 16:52

gewo hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 16:49
combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 16:42
i glaub wir müssen uns mal wieder treffen und dann zeig i dir das Mail von dem Deutschen Polizeiausbilder der für die Ausbildung der kontrollierenden Beamten zuständig is bzw hab i dir des eh schonmal geschickt.. ;)
wie gesagt
soll jeder machen wie er will

aber es geht um die oesterreichischen bestimmungen betreffend bewilligung der ein- bzw. ausfuhr
ja eh.
Mein SB meint:
ich führe keine Waffe NEU/Erstmalig nach Ö ein (stehen ja schon alle bei mir im Register/sind registriert auf mich/stehen am EU FWP)
Ich habe alle notwendigen Dokumente zum Besitz/Führen in Ö
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Beitrag von gewo » Mi 7. Okt 2020, 17:15

combatmiles hat geschrieben:
Mi 7. Okt 2020, 16:52

Mein SB meint:
ich führe keine Waffe NEU/Erstmalig nach Ö ein (stehen ja schon alle bei mir im Register/sind registriert auf mich/stehen am EU FWP)
Ich habe alle notwendigen Dokumente zum Besitz/Führen in Ö
ja wie gesagt
sie hat UNRECHT

wenn sie recht haette dann kann jeder mit jeder waffe die er legal in oesterreich hat beliebig in jedes EU land fahren
das ist doch ned der fall

im §37 steht nirgendwo ERSTMALIG
es ist voellig blunzn ob wer die waffe schon am dokument stehen hat oder nicht
fuer a ausfuhr brauchst genauso eine verbringungsgenehmigung wie fuer eine einfuhr

die WBK/WP ist die BERECHTIGUNG fuer die ein- und ausfuhr
aber sie ist keine BEWILLIGUNG dafuer
und der EUFWP im fall der durchfuhr uebers deutsche eck auch ned

in deinem fall aber egal
alleine schon mit dem emailverkehr den du da jetzt produziert hast, hast du fuer den fall der faelle genug bestaetigung dass du dich um die ermittlung der rechtslage zu kuemmern versucht hast.
wennst a auskunft bekommst die ned stimmt kannst du nix dafuer
strafen muesste dich eh wieder genau die SB bei der du die (falsche) auskunft bekommen hast
na des verfahren will ich sehen ... des wird garantiert eingestellt
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