Nur noch wenige Tage: Altbestandsmeldungen Kat C / Flinten -> € 11,- pro ZWR Meldung
Verfasst: Mo 29. Nov 2021, 11:15
Mit der Waffenrechtsnovelle 2019 wurde die Kategorie D aufgeloest und die Flinten wurden zu Kat. C Waffen.
Das bedeutet, dass Flinten die sich noch im "Altbesitz" befunden haben, die also noch ohne ZWR Registrierung besessen werden, seit 14.12.2019 meldepflichtig sind.
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Als Ende der Übergangsfrist zum Nachmelden ins ZWR wurde der 13. Dezember 2021 festgelegt.
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Diese "Registrierungsbestätigung gemäß § 33 WaffG 1996" bitte nicht mit den früheren Meldungen gem. § 30 verwechseln die seit 1996 von Waffenhändlern auf meist eigenem Firmenpapier ausgestellt wurden, diese sind schon seit vielen Jahren nicht mehr gültig.
Spätestens am 14.12.2021 muss jeder Besitzer einer Flinte - und zwar auch jener Flinten die noch zu den Bestimmungen des vormaligen "Altbesitzes" bessen werden - eine ZWR Meldung für seine Flinte vorliegen haben.
Der bezughabenden Gesetzesteil lautet im Auszug:
Teilzitat §33:
(1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Der wesentliche Part ist wie so oft im letzten Satz enthalten: Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat. Es ist also NICHT ausreichend wenn die Meldung für die Flinte am 13.12.21 beim Waffenfachhandel abgegeben wird, sie muss so zeitgerecht abgegeben werden dass die Erstellung der Meldung bis zu diesen Zeitpunkt möglich ist.
Wir werden unserer Gebühr für der Erfassung von Kat C Waffe ins ZWR ab dem 10.12.2021 erhoehen,
bis 09.12.2021 gilt aber noch die derzeitige Gebühr von
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doubleaction: € 11,- pro Waffen-Meldung ZWR Kateg. C
Die Auftragserteilung der ZWR Meldung kann mittels Email erfolgen.
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Für eine solche Altbesitzmeldung benötigen wir dazu folgende Daten als Email an info@doubleaction.at:
Erwerberdaten
Name
Vorname
akad. Titel
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
Staatsbürgerschaft
Adresse-Strasse und Nummer
Adresse-PLZ und Ort
Emailadresse (zur Zusendung der ZWR Registrierungsbestätigung)
Telefonnummer (für Rückfragen)
Dokument-Art (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Waffenbesitzkarte, Waffenpass)
Dokument-Nummer
Dokument-Ausstellungsdatum
Dokument-ausstellende Behörde
Waffendaten
Kategorie
Typ
Hersteller
Modell
Kaliber
Seriennummer
Erwerbsdatum
Rechtfertigung (Altbesitz, Schießsport, Sammeln, Selbstverteidigung, Vereinswaffe, Jagd, Erbe); es ist nur eine Rechtfertigung möglich
Bei Meldungen betreffend Kat D Altbesitz (Rückerfassung) ist die Rechtfertigung "Altbesitz" sowie das ungefähre Erwerbsdatum (zu mind. das Kalenderjahr ist erforderlich) ausreichend. Für sonstige Ankaufsmeldungen Kat C sind die Daten des Vorbesitzers, wenn möglich die Nummer der ZWR Registrierungsbestätigung des Vorbesitzers, nötig.
Sonstiges:
- Gegen Zuzahlung der Postgebühr ist zusätzlich auch eine Zusendung der ZWR Registrierungsbestätigung per Post möglich.
- Gegen Terminvereinbarung ist zusätzlich auch eine kontaktlose Lockdown konforme Abholung des Ausdrucks hier im Laden möglich.
Die Zahlung der € 11,- pro zu registrierender Waffe hat im Fall der Auftragserteilung per Email am Bank-Überweisungsweg zu erfolgen. Die Kontobezeichnung des Kontos von dem die Überweisung kommt muss mit dem Namen des Registrierenden übereinstimmen, ansonsten ist die Registrierung nicht möglich.
Bitte beachten, eine ZWR Regstrierung für eine Waffe der Kat. C kann immer nur vom Käufer bzw. neuen Besitzer beauftragt werden, nicht jedoch von einem Verkäufer einer Kat C Waffe..
ZWR Aufträge bitte ggf. per Email an info@doubleaction.at
Rückfragen zu unserem ZWR Kat C Registrierungsservice jederzeit unter 0676-5145029
Das bedeutet, dass Flinten die sich noch im "Altbesitz" befunden haben, die also noch ohne ZWR Registrierung besessen werden, seit 14.12.2019 meldepflichtig sind.
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Als Ende der Übergangsfrist zum Nachmelden ins ZWR wurde der 13. Dezember 2021 festgelegt.
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Diese "Registrierungsbestätigung gemäß § 33 WaffG 1996" bitte nicht mit den früheren Meldungen gem. § 30 verwechseln die seit 1996 von Waffenhändlern auf meist eigenem Firmenpapier ausgestellt wurden, diese sind schon seit vielen Jahren nicht mehr gültig.
Spätestens am 14.12.2021 muss jeder Besitzer einer Flinte - und zwar auch jener Flinten die noch zu den Bestimmungen des vormaligen "Altbesitzes" bessen werden - eine ZWR Meldung für seine Flinte vorliegen haben.
Der bezughabenden Gesetzesteil lautet im Auszug:
Teilzitat §33:
(1) Schusswaffen der Kategorien C sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Im Falle des Erwerbs durch eine juristische Person mit Sitz im Bundesgebiet ist die Schusswaffe auf den Namen eines waffenrechtlichen Verantwortlichen zu registrieren. Der Gewerbetreibende hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat.
Der wesentliche Part ist wie so oft im letzten Satz enthalten: Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat. Es ist also NICHT ausreichend wenn die Meldung für die Flinte am 13.12.21 beim Waffenfachhandel abgegeben wird, sie muss so zeitgerecht abgegeben werden dass die Erstellung der Meldung bis zu diesen Zeitpunkt möglich ist.
Wir werden unserer Gebühr für der Erfassung von Kat C Waffe ins ZWR ab dem 10.12.2021 erhoehen,
bis 09.12.2021 gilt aber noch die derzeitige Gebühr von
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doubleaction: € 11,- pro Waffen-Meldung ZWR Kateg. C
Die Auftragserteilung der ZWR Meldung kann mittels Email erfolgen.
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Für eine solche Altbesitzmeldung benötigen wir dazu folgende Daten als Email an info@doubleaction.at:
Erwerberdaten
Name
Vorname
akad. Titel
Geburtsdatum
Geburtsort
Geschlecht
Staatsbürgerschaft
Adresse-Strasse und Nummer
Adresse-PLZ und Ort
Emailadresse (zur Zusendung der ZWR Registrierungsbestätigung)
Telefonnummer (für Rückfragen)
Dokument-Art (Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Waffenbesitzkarte, Waffenpass)
Dokument-Nummer
Dokument-Ausstellungsdatum
Dokument-ausstellende Behörde
Waffendaten
Kategorie
Typ
Hersteller
Modell
Kaliber
Seriennummer
Erwerbsdatum
Rechtfertigung (Altbesitz, Schießsport, Sammeln, Selbstverteidigung, Vereinswaffe, Jagd, Erbe); es ist nur eine Rechtfertigung möglich
Bei Meldungen betreffend Kat D Altbesitz (Rückerfassung) ist die Rechtfertigung "Altbesitz" sowie das ungefähre Erwerbsdatum (zu mind. das Kalenderjahr ist erforderlich) ausreichend. Für sonstige Ankaufsmeldungen Kat C sind die Daten des Vorbesitzers, wenn möglich die Nummer der ZWR Registrierungsbestätigung des Vorbesitzers, nötig.
Sonstiges:
- Gegen Zuzahlung der Postgebühr ist zusätzlich auch eine Zusendung der ZWR Registrierungsbestätigung per Post möglich.
- Gegen Terminvereinbarung ist zusätzlich auch eine kontaktlose Lockdown konforme Abholung des Ausdrucks hier im Laden möglich.
Die Zahlung der € 11,- pro zu registrierender Waffe hat im Fall der Auftragserteilung per Email am Bank-Überweisungsweg zu erfolgen. Die Kontobezeichnung des Kontos von dem die Überweisung kommt muss mit dem Namen des Registrierenden übereinstimmen, ansonsten ist die Registrierung nicht möglich.
Bitte beachten, eine ZWR Regstrierung für eine Waffe der Kat. C kann immer nur vom Käufer bzw. neuen Besitzer beauftragt werden, nicht jedoch von einem Verkäufer einer Kat C Waffe..
ZWR Aufträge bitte ggf. per Email an info@doubleaction.at
Rückfragen zu unserem ZWR Kat C Registrierungsservice jederzeit unter 0676-5145029