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doubleaction - Auftragsverbringungen aus DE -> ACHTUNG HiCap Magazine

Verfasst: Mi 11. Dez 2019, 10:28
von DOUBLEACTION
Aufgrund der geänderten waffenrechtlichen Bestimmungen ersuchen wir um Berücksichtigung, dass Magazine gem. WaffG §17/1/9 und 17/1/10 ab 14.12. Waffen der Kategorie A (verbotene Waffen) sind.

Das betrifft natürlich auch unsere Verbringungen im Kundenauftrag aus Deutschland nach Österreich.

Für diese Magazine (Langwaffenmagazine ab 10 Schuss oder Kurzwaffenmagazine ab 20 Schuss) gilt ab diesem Zeitpunkt daher
- ein geändertes Verbringungsverfahren und
- fuer die Ausfolgung ist eine Waffenbesitzkarte mit einer Ausnahmegenehmigung nach WaffG § 17/1/7 oder 17/1/8 oder 17/1/9 oder 17/1/10 erforderlich.

Bitte um Kenntnisnahme und ggf. um rechtzeitige Abklärung mit dem Verkäufer der Waffe.