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Re: NEU - ÖBH Funktions Unterhose Fa. Löffler

Verfasst: So 28. Jan 2024, 11:14
von RAR
Ares hat geschrieben:
Sa 27. Jan 2024, 18:52
Genau darum geht es. Wenn jemand es "verloren" hat und nach Bezahlung draufgekommen ist, dass es nur "verlegt" wurde. Ist dass dann rechtlich in Ordnung, dass der nach wie vor als Heereseigentum gekennzeichnete Gegenstand, als solcher veräußert wird?
Solange das Heer keine Rückerstattung versehentlich als "verloren" gemeldeter Stücke, für die bereits eine Abschlagszahlung geleistet wurde, anbietet (und wo das stehen könnte, weiß ich auch nicht :) ), würde ich das ABGB anwenden und da ist das Eigentum durch Zahlung übergegangen. In der Praxis wird wohl "wo kein Kläger, da kein Richter" greifen. Dabei würde ich auch annehmen, dass dem Heer wohl kaum etwas abhanden kommen kann, weil da ja eine bis an die Zähne bewaffnete, professionelle Bewachung 24/7 gewährleistet ist. Mein FS1 wurden bislang (und da sind schon drei neue Sohlen gemacht worden) noch nie beanstandet ;)

Re: NEU - ÖBH Funktions Unterhose Fa. Löffler

Verfasst: Mo 4. Mär 2024, 23:16
von rhodium
Ich hab damals 1998 zwei Magazine im Tiefschnee um die Kaserne Absam angebaut (und macht einen Anschiss gezahlt) … wir haben die beiden nie mehr gefunden. Waren glaub 70 öS pro Stück