DirtyHarriett hat geschrieben:Hmm, streng genommen verliert der Verkäufer damit seine Zuverlässigkeit. ...
hallo
nicht nur streng genommen
auch in der praxis
aber wenn die waffenbehoerde das in AT so sieht dann ist der KÄUFER aus meiner sicht auf der sicheren seite
ein fahrlaessiger verstoss gegen das deutsche waffenrecht - welcher quasi vom oesterreichischen waffenamt eingefaedelt wurde - wird die waffenrechtliche zuverlaessigkeit des oesterreichischen LWB wohl kaum beintraechtigen
richtig ist dass verbringungen von waffen zwischen EU staaten nach dem system der vcorherigen einwilligung ablaufen
es ist daher nicht moeglich dass du fuer eine waffe die deutschland noch nicht am weg des exportes offiziell verlassen hat in AT einen EFWP bekommst
aber wie schon gesagt
kaernten ist anders
und solange du nicht WEISST dass das unzulaessig ist hast du eben unwissend eine gesetzesverstoss in einem nachbarland begangen
evt bekommst dafuer mal zutrittsverbot zum muenchner oktoberfest oder so
viel mehr sollte da - nachdem sich die erste aufregung der vor ort agierenden polizisten gelegt hat - ned sein koennen
verlust der waffenrechtlichen zuveralessigkeit in oesterreich halte ich fuer unwahrscheinlich