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Kipplaufpistole
Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 14:02
von Chester
http://www.egun.de/market/item.php?id=4415511" onclick="window.open(this.href);return false;
Wie sieht sowas rechtlich bei uns aus?
Kat. B ?
Re: Kipplaufpistole
Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 14:09
von Austriangun
Schauderhaft....außerdem erschließt sich mir bei dem Trumm kein brauchbarer Nutzen
Re: Kipplaufpistole
Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 14:12
von Bud Spencer
A?
-Schrotkaliber
-Gesamtlänge unter 90, Laufänge unter 45 cm
Re: Kipplaufpistole
Verfasst: Sa 15. Jun 2013, 19:31
von rhodium
Sowas ist was ich weiß zum einsatz gegen schlangen gedacht. Kommt ja auch aus brasilien.
Re: Kipplaufpistole
Verfasst: So 16. Jun 2013, 01:40
von sandman
Scheint eine brasilianische Contender Kopie zu sein. Ob es da auch die Laufwechselmöglichkeit gibt?
Grüße
Sandman
Re: Kipplaufpistole
Verfasst: Mo 17. Jun 2013, 21:39
von Promo
Kal. 410 mit glattem Lauf, damit eine Schrotwaffe der Kat.A:
Die Aufnahme von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90
cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm in den Katalog der verbotenen Waffen
soll dem Gebrauch dieser kurzen und daher leicht verbergbaren Schusswaffe, die im
Hinblick auf die Verwendung von Schrotpatronen auf kurze Distanz besonders gefährlich
sind, für kriminelle Aktionen entgegenwirken.
Für die Einstufung als verbotene Waffe genügt das Unterschreiten einer der beiden
genannten "Mindestlängen".
Als Flinten (Schrotgewehre) im gegenständlichen Sinne, sind alle Gewehre anzusehen,
die zumindest einen glatten Lauf, der für den Schrotschuss eingerichtet ist, aufweisen.