austriake hat geschrieben:Die Idee, dann dafür irgendwelche Spesen in Rechnung stellen zu können, finde ich äußerst originell und äußerst weltfremd.
Das wäre sogar rechtlich möglich. Nennt sich culpa in contrahendo. Ist zwar nicht gesetzlich niedergeschrieben, hat sich aber aus Richterrecht und Gewohnheitsrecht entwickelt.