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Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: Sa 6. Feb 2021, 23:01
von Davomon1979
Martin_Q hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 22:48
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 20:48

Keine Ahnung. - Was aber klar ist, der Schütze muss vor dem zweiten Schuss etwas willkürliches tun. Nix tun würde eher für voll auto sprechen.
Da sind wir aber schon bei der selben Auslegungssache wie beim Echo-trigger.
Ist "loslassen" eine willkürliche Handlung oder nicht?
Es zwingt einem schließlich keiner dazu nicht mit durchgezogenem Abzug zu verharren.
Ich kenne leider den Echo-trigger nicht. - Ist das so? Abzug drücken, PENG, Abzug loslassen, PENG usw.?

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: Sa 6. Feb 2021, 23:11
von Martin_Q
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:01

Ich kenne leider den Echo-trigger nicht. - Ist das so? Abzug drücken, PENG, Abzug loslassen, PENG usw.?
Jup, genau so is es.
https://fostech.com/index.php/product/e ... -in-stock/

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: Sa 6. Feb 2021, 23:18
von Davomon1979
Martin_Q hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:11
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:01

Ich kenne leider den Echo-trigger nicht. - Ist das so? Abzug drücken, PENG, Abzug loslassen, PENG usw.?
Jup, genau so is es.
Wenn das Ding dir nicht die Möglichkeit bietet nur einen einzigen Schuss abzugeben würd ich das eher kritisch sehen. - Man muss den Abzug ja wieder loslassen. - Scheit mir eher eine 2 Schussautomatik zu sein, zweiter Schuss wird halt durch loslassen abgefeuert.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 00:00
von Martin_Q
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:18

Wenn das Ding dir nicht die Möglichkeit bietet nur einen einzigen Schuss abzugeben würd ich das eher kritisch sehen. - Man muss den Abzug ja wieder loslassen. - Scheit mir eher eine 2 Schussautomatik zu sein, zweiter Schuss wird halt durch loslassen abgefeuert.
Genau das ist es, was ich ziemlich zu Beginn dieses threads kritisiert habe.
(Es gibt ja die Möglichkeit nur einen Schuß abzugeben: abzug ziehen, safety betätigen, Abzug loslassen)...

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 00:19
von Davomon1979
Martin_Q hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:00
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:18

Wenn das Ding dir nicht die Möglichkeit bietet nur einen einzigen Schuss abzugeben würd ich das eher kritisch sehen. - Man muss den Abzug ja wieder loslassen. - Scheit mir eher eine 2 Schussautomatik zu sein, zweiter Schuss wird halt durch loslassen abgefeuert.
Genau das ist es, was ich ziemlich zu Beginn dieses threads kritisiert habe.
(Es gibt ja die Möglichkeit nur einen Schuß abzugeben: abzug ziehen, safety betätigen, Abzug loslassen)...
Ich glaub Sicherung zählt nicht, es gibt da so eine vollautomatische Beretta, die schießt auch Einzelfeuer wenn du die Sicherung schnell genug betätigst.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 00:41
von Martin_Q
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:19

Ich glaub Sicherung zählt nicht, es gibt da so eine vollautomatische Beretta, die schießt auch Einzelfeuer wenn du die Sicherung schnell genug betätigst.
Da wirst Du vermutlich recht haben. Allerdings wird keiner von uns rausfinden wollen "was zählt" und was nicht. Denn alleine mit einem FA Verschlußträger möchte ich bei keinem gerichtlich beauftragen Sachverständigen anstreifen.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 01:03
von Davomon1979
Martin_Q hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:41
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:19

Ich glaub Sicherung zählt nicht, es gibt da so eine vollautomatische Beretta, die schießt auch Einzelfeuer wenn du die Sicherung schnell genug betätigst.
Da wirst Du vermutlich recht haben. Allerdings wird keiner von uns rausfinden wollen "was zählt" und was nicht. Denn alleine mit einem FA Verschlußträger möchte ich bei keinem gerichtlich beauftragen Sachverständigen anstreifen.
Definitiv nicht. - Persönlich finde ich alles voll automatische für Zivilisten unnötig. - Ich durfte mal Glock 18 schießen, 3 x 33 Stange waren weg wie nix. - Wenn ich die 20 EUR für die Munition angezündet hätte, hätten die länger gebrannt.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 10:01
von wetabi_old
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 01:03
Martin_Q hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:41
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:19

Ich glaub Sicherung zählt nicht, es gibt da so eine vollautomatische Beretta, die schießt auch Einzelfeuer wenn du die Sicherung schnell genug betätigst.
Da wirst Du vermutlich recht haben. Allerdings wird keiner von uns rausfinden wollen "was zählt" und was nicht. Denn alleine mit einem FA Verschlußträger möchte ich bei keinem gerichtlich beauftragen Sachverständigen anstreifen.
Definitiv nicht. - Persönlich finde ich alles voll automatische für Zivilisten unnötig. - Ich durfte mal Glock 18 schießen, 3 x 33 Stange waren weg wie nix. - Wenn ich die 20 EUR für die Munition angezündet hätte, hätten die länger gebrannt.
Nimms mir nicht übel, aber zum Glück ist es wurscht ob du das für unnötig hälst oder nicht...wenn ich eine öffentliche Umfrage mache dann kommt bestimmt auch raus dass es 90% der bevölkerung für unnötig hält dass du eine Kanone besitzt.
Es gibt zum Glück noch andere Schiessmöglichkeiten ausser einem Vereinsplatz wo man schiessen gehen kann, offiziell wohlgemerkt. Ja, wenns das Ding legal gäbe ich würde es mir aus Spass kaufen...

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 10:31
von impact
Martin_Q hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:41
Da wirst Du vermutlich recht haben. Allerdings wird keiner von uns rausfinden wollen "was zählt" und was nicht. Denn alleine mit einem FA Verschlußträger möchte ich bei keinem gerichtlich beauftragen Sachverständigen anstreifen.
Sollte seit 14.12.2019 kein Problem sein. Ein "normaler" Verschlussträger alleine macht die Waffe noch nicht zu A. Das ist Vergangenheit. Allerdings gepaart mit einer FA abzugsgruppe schon.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 11:43
von Davomon1979
wetabi hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 10:01
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 01:03
Martin_Q hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:41
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:19

Ich glaub Sicherung zählt nicht, es gibt da so eine vollautomatische Beretta, die schießt auch Einzelfeuer wenn du die Sicherung schnell genug betätigst.
Da wirst Du vermutlich recht haben. Allerdings wird keiner von uns rausfinden wollen "was zählt" und was nicht. Denn alleine mit einem FA Verschlußträger möchte ich bei keinem gerichtlich beauftragen Sachverständigen anstreifen.
Definitiv nicht. - Persönlich finde ich alles voll automatische für Zivilisten unnötig. - Ich durfte mal Glock 18 schießen, 3 x 33 Stange waren weg wie nix. - Wenn ich die 20 EUR für die Munition angezündet hätte, hätten die länger gebrannt.
Nimms mir nicht übel, aber zum Glück ist es wurscht ob du das für unnötig hälst oder nicht...wenn ich eine öffentliche Umfrage mache dann kommt bestimmt auch raus dass es 90% der bevölkerung für unnötig hält dass du eine Kanone besitzt.
Es gibt zum Glück noch andere Schiessmöglichkeiten ausser einem Vereinsplatz wo man schiessen gehen kann, offiziell wohlgemerkt. Ja, wenns das Ding legal gäbe ich würde es mir aus Spass kaufen...
Ich hab oben geschrieben FA ist mir von der Munition her zu teuer. - Das wird wohl bei der Mehrzahl der LWB ähnlich sein.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 11:59
von Martin_Q
impact hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 10:31
Sollte seit 14.12.2019 kein Problem sein. Ein "normaler" Verschlussträger alleine macht die Waffe noch nicht zu A. Das ist Vergangenheit. Allerdings gepaart mit einer FA abzugsgruppe schon.
Gut zu wissen. Die Mehrzahl der hochwertigen Verschlußträger, die ich mir angesehen habe (z.B. mit Titanlegierungen) sind nämlich FA.
Sogar leichtgewichtige sind häufig FA und wiegen weniger als mein originaler obwohl sie mehr "Fleisch" haben.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 12:05
von Chrissi
hasgunz hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 20:22
Chrissi hat geschrieben:
Fr 5. Feb 2021, 15:18
Rare Breed FRT-15 Abzug legal in AT?

Ich bin heute, als ich mal wieder das Internet abgeklappert habe, auf einen ganz speziellen AR15 Abzug gestoßen.
Die Besonderheit des Ami AR15 Abzuges ist, dass dieser sich selbst ,,resetet''. Auf den diversen YT Videos, die ich zu dem Ding gefunden habe, schaut es so aus, als ob jemand mit einer vollautomatischen AR15 schießt (siehe Videos).

Anscheinend ist das Teil bei den Amis legal (ist rechtlich keine vollautomatische Waffe in den USA).
Also, nur um es klarzustellen: dieser Abzug ist in den USA (noch nicht) illegal, was aber nicht bedeutet das er legal ist...
Soweit ich informiert bin hat das ATF noch keine Prüfung durchgefüht und kein Statement abgegeben.

Er scheint aber nicht wirklich das Gelbe vom Ei zu sein:



Bezüglich Österreich kann ich nur sagen: probiere es lieber nicht.
Du kannst dir da soooo schnell die Finger verbrennen, das ist der Schmerz nicht wert.
Falls du Füll Retard ausprobieren willst, geh ins Umland und borg dir dort für ein paar € Schusswaffen aus und hab deinen Spaß.
Du wirst wsl relativ schnell merken, dass Füll Retard zwar Spaß macht, aber
  • unnütz (in allem was nicht stationär ist)
  • und vorallem teuer (Munition wächst nicht auf Bäumen)
ist.

Sicher, rein objetkiv betrachtet könnte dieser Abzug schon "legal" sein, da für die Schussabgabe immer der Abzug nach vorne geprpesst wird und somit jeder Schuss "Einzeln" abgegeben wird.
Aber wenn man ehrlich ist.
Der "Catch", der im Abzug verbaut ist, ist nichts Anderes als ein "Auto *ear" und ohne Füll Retard Bolt Carrier kannst du das Ding auch nicht betreiben...

LG
Es ist mir schon bewusst, dass es nicht sonderlich intelligent ist, sich so ein Teil von Übersee zu bestellen wenns keine fixe Stellungnahme des BMI zu dem Teil gibt.

Ich bin mir nicht mal sicher, ob ich mir sowas kaufen würde aber ich wollte einfach mal die neuste Ami Erfindung hier posten und ein paar Meinungen einholen.

Ich denke auch so ein Teil wäre bei uns auf Grund der Funktionsweise zu 95% verboten.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 12:10
von hasgunz
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:18
Martin_Q hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:11
Davomon1979 hat geschrieben:
Sa 6. Feb 2021, 23:01

Ich kenne leider den Echo-trigger nicht. - Ist das so? Abzug drücken, PENG, Abzug loslassen, PENG usw.?
Jup, genau so is es.
Wenn das Ding dir nicht die Möglichkeit bietet nur einen einzigen Schuss abzugeben würd ich das eher kritisch sehen. - Man muss den Abzug ja wieder loslassen. - Scheit mir eher eine 2 Schussautomatik zu sein, zweiter Schuss wird halt durch loslassen abgefeuert.
Ist es aber nicht, da man bei gehaltenem Abzug noch immer die Sicherung aktvieren kann.
Danach löst sich kein "zweiter Schuss".
Martin_Q hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:41
Davomon1979 hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 00:19

Ich glaub Sicherung zählt nicht, es gibt da so eine vollautomatische Beretta, die schießt auch Einzelfeuer wenn du die Sicherung schnell genug betätigst.
Da wirst Du vermutlich recht haben. Allerdings wird keiner von uns rausfinden wollen "was zählt" und was nicht. Denn alleine mit einem FA Verschlußträger möchte ich bei keinem gerichtlich beauftragen Sachverständigen anstreifen.
Beim Echo Trigger brauchst du keinen Füll Retard Verschlussträger soweit ich weiß.

LG

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 16:57
von Martin_Q
hasgunz hat geschrieben:
So 7. Feb 2021, 12:10

Beim Echo Trigger brauchst du keinen FA Verschlussträger soweit ich weiß.

LG
Richtig. Es ging bei dieser Aussage auch um diesen FRT-15.

Re: FRT-15 Abzug legal in AT?

Verfasst: So 7. Feb 2021, 17:19
von Kapselpracker
Bei dem FRT-15 Abzug brauchst du nicht anderes machen als den Abzug zu drücken und die Waffe schießt FA.
Der Abzug geht dabei jedes mal selbständig nach vorne ohne dein zutun, daher FA.