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Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

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Guardian
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Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Guardian » Fr 2. Apr 2021, 07:33

Servus Leute!

Mir wurde von einem Bekannten eine P08 überlassen. Ist in einem sehr guten Zustand, Lauf Tip-Top, kein Rost und so weiter.

Sie ist soweit Nummerngleich, hat auch 2 Nummerngleiche Magazine sowie einen Nummerngleichen Holster mit Stempelungen dabei.
Da ich mich auf diesem sehr umfassenden Thema nicht so gut auskenne gehen die Fragen an die Profis unter euch:

1) Da die Waffe keine Stempelung an der Laufhülse oder sonst wo aufweist, weiss ich leider das Baujahr nicht - Kann dies irgendwer eingrenzen? Der Suffix unterhalb der Waffennummer ist glaube ich ein geschwungenes "U". Auch hat sie die Waffennummer nicht, wie viele andere die ich im Netz auf Bildern gesehen habe, wenn auch nur 2-stellig, seitlich eingeprägt.
2.) Am Griffstück ist normalerweise der Truppenkörper eingestanzt. Diese weist die Stanzung L.Me.112 auf. Dies ist auch auf der Rückseite des Holsters eingestanzt. Außerdem weist der Holster die Stanzung "Gustav Reinhardt Berlin 1929" auf. Gibt es hierzu Infos über die Herkunft bzw. Verwendung?
3.) Kann irgendwer die Beschusszeichen identifizieren?

Fotos hier im Anhang.
Falls noch mehr Details benötigt werden, einfach melden.

Danke im Voraus.


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pors12
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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von pors12 » Fr 2. Apr 2021, 17:57

Hier handelt es sich um eine Preußische Polizei P08 aus der Zwischenkriegszeit .
Der Stempel bedeutet das die Waffe im Regierungsbezirk Merseburg zu Hause war ....
Magazinsicherung wurde nach Vorschrift entfernt .
Holster dürfte original zur Waffe sein .

mfg

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Guardian
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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Guardian » Fr 2. Apr 2021, 19:55

Super danke, hast mir schon geholfen.
Hat sowas Sammlerwert?
Muss natürlich nochmal drüberpolieren und so, aber ist sowas für Sammler interessant, insbesondere wenn alles inkl. Holster Nummerngleich ist?

Bin für jede weitere Info dankbar.
Danke und lg
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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von AUG-andy » Fr 2. Apr 2021, 20:28

Guardian hat geschrieben:
Fr 2. Apr 2021, 19:55
Super danke, hast mir schon geholfen.
Hat sowas Sammlerwert?
Muss natürlich nochmal drüberpolieren und so, aber ist sowas für Sammler interessant, insbesondere wenn alles inkl. Holster Nummerngleich ist?

Bin für jede weitere Info dankbar.
Danke und lg
Nummergleiche Stücke in gutem Zustand sind immer Sammlerwürdig.
Ist doch viel im Krieg verloren gegangen. Und dann teilweise wild zusammengestoppelt. Schönes Stück. :clap:
MfG
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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von UrbanShadow » Fr 2. Apr 2021, 21:51

Ich hoffe du behältst sie dir. Ich habe meine erste aus Platzgründen verkauft und kurz darauf bereit bereut. 😉

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Spitfire » Mo 5. Apr 2021, 14:46

Guardian hat geschrieben:
Fr 2. Apr 2021, 19:55
Super danke, hast mir schon geholfen.
Hat sowas Sammlerwert?
Muss natürlich nochmal drüberpolieren und so, aber ist sowas für Sammler interessant, insbesondere wenn alles inkl. Holster Nummerngleich ist?

Bin für jede weitere Info dankbar.
Danke und lg
Kurz gesagt, ja.

Bitte pflege das Ding ordentlichst (auch Holz & Leder), damit es erhalten bleibt.

In diesem Zustand und völliger Nummerngleichheit hadt Du waffentechnisch einen Lotto-6er gewonnen.
Besucht meine Instagram Seite für lehrreichen Content:

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Stay safe!

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Alexej » Mo 12. Apr 2021, 16:35

Wie bereits oben gesagt, handelt es sich um eine Waffe aus der Zwischenkriegszeit der preußischen Polizei.

Der erste Buchstabe "L" bezeichnet die "Landjägerei". Daneben gab es noch das Kürzel S. für Schutzpolizei und K. für Kriminalpolizei.

"Me." bedeutet Merseburg.
Außerdem weist der Holster die Stanzung "Gustav Reinhardt Berlin 1929" auf. Gibt es hierzu Infos über die Herkunft bzw. Verwendung?
Gustav Reinhardt (aus Berlin, klar) war einer von unzähligen Holster-Herstellern. Herstellercode "jsd" (siehe Third Reich Lugers S. 113).

Alles in allem eine sehr schöne Waffe, wie Spitfire sagt, achte gut auf sie :)

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Fivegunner » Mo 12. Apr 2021, 18:53

Alexej hat geschrieben:
Mo 12. Apr 2021, 16:35
) war einer von unzähligen Holster-Herstellern.

Dieser Beruf nannte sich damals "Sattler".
1911 - It's like a Glock, but for men!

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Alexej » Mo 12. Apr 2021, 20:08

Fivegunner hat geschrieben:
Mo 12. Apr 2021, 18:53
Alexej hat geschrieben:
Mo 12. Apr 2021, 16:35
) war einer von unzähligen Holster-Herstellern.

Dieser Beruf nannte sich damals "Sattler".
Danke für die Info. ;)

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Joewood » Di 13. Apr 2021, 22:54

"Darf" man mit sowas eigentlich noch schießen ober begeht man damit einen unverzeihlichen Frevel?

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von AUG-andy » Di 13. Apr 2021, 22:58

Joewood hat geschrieben:
Di 13. Apr 2021, 22:54
"Darf" man mit sowas eigentlich noch schießen ober begeht man damit einen unverzeihlichen Frevel?
Gegen ein paar Schüsse im Jahr spricht nichts dagegen.
Gibt ja auch die Möglichkeit schwächer geladene Munition selbst herzustellen.
Ist ja gebraucht und nicht Neu, bei Neu würde ich dann abraten damit zu schießen.
MfG
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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Incite » Do 15. Apr 2021, 14:00

Joewood hat geschrieben:
Di 13. Apr 2021, 22:54
"Darf" man mit sowas eigentlich noch schießen ober begeht man damit einen unverzeihlichen Frevel?
Wenn die Waffe keinen gültigen Beschuss hat ist es ausdrücklich nicht zu empfehlen damit zu schießen. Siehe Beschussgesetz.

Aus Sammlerischer Sicht: Wenn dann etwas bricht dann ärgerst du dich wirklich denn dann hast du nachhaltig Werte vernichtet. Wenn du schießen willst dann hol dir gleich eine VoPo oder eine zusammengestoppelte mit Neubeschuss.
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Octavian » Do 15. Apr 2021, 20:35

Joewood hat geschrieben:
Di 13. Apr 2021, 22:54
"Darf" man mit sowas eigentlich noch schießen ober begeht man damit einen unverzeihlichen Frevel?
Rechtlich gesehen schon mal nicht, wenn kein gültiger Beschuss vorliegt.

Mit der heutigen Fabriksmunition würde ich es auch nicht schießen. Die Einzige die man wirklich nehmen könnte wäre die 9mm von Lapua. Kostet ein Schuss zwar 1€, ist aber von der Ladung her annähernd wie für die P08 vorgesehen.

Die die du hast würde ich auf keinen Fall neu beschießen lassen. Natürlich kannst dir eine günstige P08 kaufen die keinen Sammlerwert hat, wenn du einfach mal mit der Waffe schießen willst (weil dich zB das System interessiert).

Oder eben eine VoPo wie mein Vorposter schon geschrieben hat.

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Re: Luger P08 DWM aus Überlassung - Frage

Beitrag von Joewood » Do 15. Apr 2021, 21:40

Incite hat geschrieben:
Do 15. Apr 2021, 14:00
Wenn die Waffe keinen gültigen Beschuss hat ist es ausdrücklich nicht zu empfehlen damit zu schießen. Siehe Beschussgesetz.
Die rechtliche Situation kenne ich. Daher habe ich das "darf" auch in Anführungszeichen geschrieben. Dachte, das wäre selbsterklärend. Die Frage war eher ironisch gemeint, ob man denn von Liebhabern gelyncht wird, wenn man es wagt, so ein Schmuckstück auch nur der Gefahr der Zerstörung auszusetzen. ;)
Dass die P08 nicht unbedingt der Mega-Freund von aktuellen 9Para Ladungen ist, weiß ich auch - am besten selber gestopfte Murmeln verwenden; die Lapua kannte ich bis jetzt nicht.

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