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Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 20:25
von fast12
Kann der Händler aktuell noch eine Waffe ohne Herkunft registrieren? Oder hat sich das geändert und geht seit Dezember 2019 nicht mehr? (Gewo hat das wohl mal durchklingen lassen)

Falls es (noch) so funktioniert wie von PROMO beschrieben ist die Sache eindeutig -> straffrei
Falls es nicht mehr geht: Wie soll man dann die Waffe registrieren BEVOR die Behörde davon erfährt?

Edit: im Changelog des ZWR finde ich keinen Hinweis auf eine Änderung die die Registrierung einer Waffe unbekannter Herkunft verunmöglichen würde...

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 20:26
von Promo
fast12 hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 20:25
Falls es (noch) so funktioniert wie von PROMO beschrieben ist die Sache eindeutig -> straffrei
Falls es nicht mehr geht: Wie soll man dann die Waffe registrieren BEVOR die Behörde davon erfährt?
Es geht exakt wie von mir beschrieben sofern in den letzten 3 Tagen nicht das ZWR in diesem Punkt umgestellt wurde.

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 20:32
von fast12
Danke Promo.

Ich hab mich da von Gewo auf die falsche Fährte bringen lassen von wegen "Toleranzerlass". :doh: Es steht ja eh direkt im Gesetz. :headslap:

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 20:42
von Dachbodenfund_98
Danke euch auch für die kompetente Hilfe!

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 21:06
von gewo
Promo hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 20:16
Das ist Blödsinn. Er kann jederzeit straffrei die Waffe anmelden. Der § 51 ("Verwaltungsübertretungen") Abs. 3 besagt ausdrücklich:
Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.

warum sagt ers dann wenns ned so ist ...?
wenn ich mal zeit habe gehe ich dem auf den grund...

und im sonstigen:
Wenn der Vater die Waffe in den 1970ern erworben hat, dann kann der Händler eine Erfassung ohne Herkunft machen und wählt einfach das Kaufdatum aus dem betreffenden Jahr aus (z.B. 27.02.1970) - dann schreibt das ZWR auch nicht zwingend die Herkunftsangabe vor und kann daher problemlos erfasst werden.

da wird der TE wohl kaum schon 18 jahre alt gewesen sein oder?
mal abgesehen davon dass es eine falschangabe ist denn er hat sie ja ned damals erworben, aber naja ... was solls

wenn dann waer das erwerbsdatum wohl der zeitpunkt des versterbens gewesen wenn er da schon 18 jahre alt war

und in jedem fall waer es eine verspaetete meldung
ob die jetzt folgen hat oder nicht ist halt die frage

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: Sa 27. Feb 2021, 21:20
von fast12
Schau für den aktuellen Fall ist es eh wurscht - als "Fund" in der Verlassenschaft melden und gut ist.

ABER - trotzdem gehört geklärt ob/was an der Sache mit der (angeblich nicht mehr gegebenen) "Toleranz" bei verspäteter Nachregistrierung dran ist. Nicht wegen dem hier beschriebenen Fall sondern generell, es tauchen ja regelmäßig unregistrierte Waffen auf (und nach dem Dezember 21 werdens noch mehr werden...)

Rein vom Gesetzestext ist die Sache mMn eindeutig...

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 11:55
von Promo
gewo hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 21:06
warum sagt ers dann wenns ned so ist ...?
wenn ich mal zeit habe gehe ich dem auf den grund...
Weil er auch nur ein Mensch ist und bei einer Live-Frage statt "müsst ich jetzt kurz nachblättern" halt das sagt, was ihm gerade einfällt. Ich dachte auch so wie du, bis ich dann mal bei einer LPD fragte, wie denn der § 51 Abs. 3 anwendbar ist, und dann diese Auskunft bekam - und diese dann auch zutreffend war.
gewo hat geschrieben:
Sa 27. Feb 2021, 21:06
und im sonstigen:
Wenn der Vater die Waffe in den 1970ern erworben hat, dann kann der Händler eine Erfassung ohne Herkunft machen und wählt einfach das Kaufdatum aus dem betreffenden Jahr aus (z.B. 27.02.1970) - dann schreibt das ZWR auch nicht zwingend die Herkunftsangabe vor und kann daher problemlos erfasst werden.
da wird der TE wohl kaum schon 18 jahre alt gewesen sein oder?
mal abgesehen davon dass es eine falschangabe ist denn er hat sie ja ned damals erworben, aber naja ... was solls
wenn dann waer das erwerbsdatum wohl der zeitpunkt des versterbens gewesen wenn er da schon 18 jahre alt war
und in jedem fall waer es eine verspaetete meldung
ob die jetzt folgen hat oder nicht ist halt die frage
Dann soll der TE ein Datum wählen, als er/sie schon 18 war, oder die rückwirkende Anmeldung auf die Mutter erfolgen, und dann ummelden auf den/die TE/in. Wichtig ist dabei ja nur ein Tag vor dem 13.12.2019, weil ab dem das ZWR eben den Herkunftsnachweis als erforderlich erachtet. Es gibt keinen Straftatbestand wegen Angabe eines falschen Kaufdatums ...

Edit: dritte Möglichkeit gibt es übrigens auch noch, die Mutter z.B. veräußert die Waffe an einen Händler. Dieser nimmt sie als Eingang von Frau Maria Musterfrau ins Waffenbuch auf. Veräußerung dann z.B. an den Sohn - der Händler selektiert im ZWR dann "Verkauf einer Schusswaffe" und wählt Kat.C aus. Dabei muss auch keine Herkunft erfasst werden, da diese ja durch das Waffenbuch gegeben ist. Dadurch wird zwar nicht der befreiende Tatbestand von § 51 Abs. 3 erfüllt, allerdings ist auch die Verwaltungsübertretung nach § 51 Abs. 1 Z. 7 nicht mehr gegeben, wodurch das Ergebnis das Gleiche ist.

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 12:29
von gewo
Promo hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 11:55
dritte Möglichkeit gibt es übrigens auch noch, die Mutter z.B. veräußert die Waffe an einen Händler. Dieser nimmt sie als Eingang von Frau Maria Musterfrau ins Waffenbuch auf. ....
ankauf von privat muss ich ins ZWR melden
nur ankauf vom haendler muss nicht

damit steht halt sie dann als inhaberin einer bis dato nicht gemeldeten waffe im ZWR
kann probleme machen
oder auch nicht

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 14:16
von spareribs
Ganz früher hat mancher einer eine Waffe im " Wald" gefunden und gemeldet....war damals kein Problem ...gute alte Zeit ...

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 15:23
von fast12
"Ganz früher" ist gut - bis 2012 bzw. 2014 waren solche Waffen einfach nicht registrierungspflichtig. Das ist jetzt noch nicht soooo lange her. Das hilft uns aber hier nicht weiter...

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 17:03
von gewo
fast12 hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 15:23
"Ganz früher" ist gut - bis 2012 bzw. 2014 waren solche Waffen einfach nicht registrierungspflichtig. Das ist jetzt noch nicht soooo lange her. Das hilft uns aber hier nicht weiter...
genau genommen meldepflichtig
und das waren sie seit 1996

ab 2012/14 halt dann elektronisch im ZWR und ueberpruefbar

oesterreich ist seitdem viel sicherer geworden
:tipphead:

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 19:26
von combatmiles
ja schon...es werden jetzt fast nur mehr Kalasch aus dem Süden "gefunden"...

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 20:13
von fast12
Naja. Hat schon mal jemand eine "Kalasch aus dem Süden gefunden" und dafür eine Genehmigung nach § 42 Abs. 3 Z. 1 gekriegt oder was willst du damit sagen?

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 20:22
von Promo
gewo hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 12:29
ankauf von privat muss ich ins ZWR melden
nur ankauf vom haendler muss nicht
Dass der Ankauf im ZWR erfolgen muss ist nicht dem Gesetz zu entnehmen. Es enthält im § 33 nur Bestimmungen hinsichtlich Erwerb durch Privatpersonen, nicht aber durch Händler.

Re: Dachbodenfung K98?

Verfasst: So 28. Feb 2021, 20:32
von combatmiles
fast12 hat geschrieben:
So 28. Feb 2021, 20:13
Naja. Hat schon mal jemand eine "Kalasch aus dem Süden gefunden" und dafür eine Genehmigung nach § 42 Abs. 3 Z. 1 gekriegt oder was willst du damit sagen?
ich bezog ich auf Gewos: oesterreich ist seitdem viel sicherer geworden
:tipphead: