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Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

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Steverinoat
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Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von Steverinoat » Do 11. Mai 2023, 15:25

Hallo liebe Community!

Der BüMa eines befreundeten Jungjägers (ich beschreibe mich ebenso noch als Jungjäger) meinte, dass man für den Transport eines Schalldämpfers durch GER (Zielland ebenso GER) eine gesonderte "Berechtigung" oder "Genehmigung" seitens des Ordnungsamtes des Ziel-Bundeslandes benötigt. Im Sinne von das Ordnungsamt weiß Bescheid, dass Herr XY den Schalldämpfer Hugo Typ123 transportiert.

Kennt ihr sowas, gibt es sowas?

Danke

UPDATE:
Telefonanruf OA Rosenheim: Ja sowas gibt es und wird von ihnen ausgestellt, aber nur wenn mein Ziel-Bundesland eben Bayern ist. Die meinten das OA Thüringen müsste dies in meinem Fall ausstellen.
Telefonanruf OA Thüringen: Keine Ahnung, während dem Telefonat war gerade ein dortiger Polizist und Jäger in deren Büro, Absprache gehalten, ebenso null Wissen darüber. Die Dame erkundigt sich aber weiter und meldet sich bei mir, nun war sie zwar sehr nett und kompetent, aber Ämter, das kann was werden oder auch nichts, mit dem melden.
Telefonanruf Autobahn Polizei (Muc Ost <-> Irschenberg): Nichts diesbezüglich bekannt, natürlich auch keine Aussage getätigt.
Mail an Rechtsservice des TJV: Gestern Abend gesendet, noch ausständig klarerweise.
Zuletzt geändert von Steverinoat am Fr 12. Mai 2023, 08:21, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von gewo » Do 11. Mai 2023, 15:27

eine interessante frage
weiss ich leider nicht
denkbar waere es

der besitz des SD in DE zur UNMITTELBAREN AUSFUHR sollte kein problem sein
aber ein- bzw durchfuhr ....

hmmm
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 11. Mai 2023, 15:53

Diese Problematik kenne ich.
Mein Revier liegt in Bayern und natürlich nutze auch ich einen Schalldämpfer.
Das Problem ist, das in Dland ein Schalldämpfer in die WBK eingetragen wird bei uns aber eine Registrierung, ausser beim Händler, nirgends vorgesehen ist.
Auch auf Nachfrage bei meiner SA auf der BH ist es nicht möglich den Schalli in den EuFwP einzutragen.
Also gut, machst es halt auf gut Glück....
NoNaNed habens mich auch auf der Grenze schon das ein oder andere mal kontrolliert, Jagderlaubnis, Feuerwaffenpass, Waffen und Muntion etc. natürlich auch Schalldämpfer waren dabei.
Bis jetzt hat immer alles gepasst, der Schalldämpfer war den verschiedenen Polizisten nicht mal eine Bemerkung wert.

Also, lt deutschem Recht müsste der Schalli in ein waffenrechtliches Dokument eingetragen werden.
Weil das aber in Ö nicht vorgesehen ist....tja, lass ich es halt darauf ankommen.
Achja, Schalli natürlich abgeschraubt von der Waffe.
Nicht das es doch mal einen zwickt und er nicht nur den Dämpfer sonder die ganze Waffe konfisziert.
Wenn dir das in D passiert, kannst mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen das die Waffe weg ist und vernichtet wird.

So passiert einem Jägerkollegen der sein Revier genau an der Grenze hat und damit er von dem einen in den anderen Revierteil mit dem Auto hinkommt muss er 300-400m über deutsches Staatsgebiet.
Blaser R8 mit Swaro Z8 unterladen auf der Rückbank hat den Deutschen nicht geschmeckt.
Fazit: Anzeige, Waffe samt Glas etc. eingezogen und vernichtet....die sind da rigoros.
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von gewo » Do 11. Mai 2023, 16:34

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 15:53
Das Problem ist, das in Dland ein Schalldämpfer in die WBK eingetragen wird bei uns aber eine Registrierung, ausser beim Händler, nirgends vorgesehen ist.
also registrierung ganz sicher ned
das ist wohl eh unstrittig

aber quelle dafuer dass der haendler die ausfolgung des SDs in seinen buechern fuehren muss?
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 11. Mai 2023, 16:43

gewo hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 16:34
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 15:53
Das Problem ist, das in Dland ein Schalldämpfer in die WBK eingetragen wird bei uns aber eine Registrierung, ausser beim Händler, nirgends vorgesehen ist.
also registrierung ganz sicher ned
das ist wohl eh unstrittig

aber quelle dafuer dass der haendler die ausfolgung des SDs in seinen buechern fuehren muss?
Registriert ist vielleicht das falsche Wort aber du musst den Dämpfer ja irgendwo bei dir eintragen?
Wurde uns zumindest damals so mitgeteilt.
Mir im Prinzip wurscht ob der Händler das irgendwo eintragen muss, auf der Behörde wird allerdings nix registriert, das ist mir schon klar.
In Deutschland wird der Dämpfer mit der SrNr in die Deutsche WBK eingetragen.
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von gewo » Do 11. Mai 2023, 17:08

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 16:43
gewo hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 16:34
Evilcannibal79 hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 15:53
Das Problem ist, das in Dland ein Schalldämpfer in die WBK eingetragen wird bei uns aber eine Registrierung, ausser beim Händler, nirgends vorgesehen ist.
also registrierung ganz sicher ned
das ist wohl eh unstrittig

aber quelle dafuer dass der haendler die ausfolgung des SDs in seinen buechern fuehren muss?
Registriert ist vielleicht das falsche Wort aber du musst den Dämpfer ja irgendwo bei dir eintragen?
Wurde uns zumindest damals so mitgeteilt.
...
die behoerde ist dieser meinung ja
die gewerbeordnung wurde dahingehend aber nie geaendert
dh eigentlich fehlt die rechtsgrundlage fuer eine aufzeichnung
was solang egal ist solang kein kaeufer sich aufregt

sollte aber ein endkunde sich als kaeufer auf die DSGVO beziehen und die loeschung seiner daten ueber den SD kauf verlangen dann
- wuerde ich meine aufsichtsbehoerde um rat fragen
- den rat dort ned bekommen
- und muesste wahrscheinlich loeschen ....
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von Evilcannibal79 » Do 11. Mai 2023, 19:52

Alles klar, danke fürs richtigstellen.
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von Steverinoat » Fr 12. Mai 2023, 08:23

Guten Morgen, habe mein Update für die Übersicht oben eingetragen.
Es bleibt spannend, eine Vernichtung meiner Büchse und SD's wäre natürlich der super-gau.
Ohne Antwort, plane ich einfach die Rechnung des Kaufes des SD's mitzunehmen + werde ich an die BH IBK ein Mail, mit Bitte um Bestätigung der nicht möglichen Eintragung, senden.

Steverinoat hat geschrieben:
Do 11. Mai 2023, 15:25

UPDATE:
Telefonanruf OA Rosenheim: Ja sowas gibt es und wird von ihnen ausgestellt, aber nur wenn mein Ziel-Bundesland eben Bayern ist. Die meinten das OA Thüringen müsste dies in meinem Fall ausstellen.
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von glockat » Fr 12. Mai 2023, 12:58

Mit dieser Thematik beschäftige ich mich seit wir die SD's haben dürfen, bis ins Ministerium nach Wien sogar.

Fazit: Eintragung unmöglich

Eintragung nur möglich bei "Sondergenehmigung" für einen zb nicht Jagkartenbesitzer...

Die Logik muss mal einer verstehen.

titan
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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von titan » Fr 12. Mai 2023, 22:49

Warum keine Waffe mit Integral SD in den EU FWP eintragen? Können sie ja prinzipiell nicht verweigern. Der SD ist dann Teil des Gewehrs und als Jäger darfst du es haben.
Bild

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Re: Extra Berechtigung(sschein) f. Transport durch GER?

Beitrag von gewo » So 14. Mai 2023, 14:53

titan hat geschrieben:
Fr 12. Mai 2023, 22:49
Warum keine Waffe mit Integral SD in den EU FWP eintragen? Können sie ja prinzipiell nicht verweigern. Der SD ist dann Teil des Gewehrs und als Jäger darfst du es haben.
im prinzip geht das

fuer die angaben zum ZWR eintrag ist immer der auftraggeber (also der käufer der melden kommt) verantwortlich

wenn der mir a intergralwaffe C meldet dann tipp ich das ins ZWR rein und feddich
ich habe als haendler weder das recht noch die pflicht diese angaben zu ueberpruefen oder zu berichtigen (so ferne sie halt ned offensichtlicher bloedsinn sind)

auch eine aenderung der waffentype einer bestehenden eintragung von kat C auf intergralwaffe C ist darstellbar
wenn der auftraggeber das so angibt dann ist das so

ZWR auftraege gehen eh alle nur schriftlich mit unterschrift bei uns
von da her rechtlich ned mein bier schlussendlich

weil genau genommen is es natuerlich a falschangabe durch den kunden
es wird freiwillig was eingetragen was im sonstigen ned eintragungsfaehig ist
wuesste ned was da die rechtsfolgen waeren?
was ist das delikt?
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