Seite 1 von 1

Jagd und WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2022, 20:10
von Alexander33
Hallo!

Ich bin gerade 20 Jahre alt geworden besitze den Jagdschein und lebe in Österreich.

Meines Wissens nach ist es in Österreich ja so, dass um eine Kurzwaffe zu besitzen kein Weg an einer Waffenbesitzkarte vorbeiführt.
Nun hätte ich aber gerne eine Kurzwaffe bei der Jagd für Fangschüsse dabei.
Für mich gibt es folgendes Problem: Ich muss noch ein Jahr warten um die WBK beantragen zu können ( weiil noch nicht 21 Jahre alt) um eine Kurzwaffe zu erwerben und meine Frage ist, ob es für die Jagd da eine Ausnahmebedingung gibt, die mir das schon früher erlaubt.

Oder gibt es durch die Jagd die Möglichkeit, dass ich die WBK schon vor dem Alter 21 erhalte?

Vielen Dank im Voraus!

LG,
Alex :at1:

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mo 20. Jun 2022, 20:55
von Hauptsacheesknallt
Unter 21 geht meines Wissens nur, wenn du zumindest 18 bist und die WBK für deine berufliche Tätigkeit benötigst.

Also wirst du wohl noch warten müssen.

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 17:22
von Wilhelmshoehe
Naja du brauchst nicht unbedingt eine WBK um eine KW zu besitzen, ein WP würde auch reichen ;)

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 18:11
von Maze573
Alexander33 hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 20:10
Ich bin gerade 20 Jahre alt geworden besitze den Jagdschein und lebe in Österreich.
...
Meines Wissens nach ist es in Österreich ja so, dass um eine Kurzwaffe zu besitzen kein Weg an einer Waffenbesitzkarte vorbeiführt.
Nun hätte ich aber gerne eine Kurzwaffe bei der Jagd für Fangschüsse dabei.
Erläutere zuerst doch bitte näher, wie du hier in Österreich mit einem "Jagdschein" die Jagd betreibst? Du scheinst die Jagd hier ja wahnsinnig aktiv zu betreiben, wenn der Begriff Jagd(gast)karte an dir vorübergegangen ist. Dementsprechend scheint der Bedarf für eine Fangschusswaffe mindestens genauso hoch zu sein, oder wilderst du? Dann wäre dir mit einem Verweis auf die §§ 137, 138 StGB aber sicherlich mehr geholfen.

Also die Kurzfassung: Irgend ein ausländischer (deutscher?) Jagdschein bringt dir hier in Österreich im Bezug auf die WBK genau gar nichts. Es erübrigt sich daher, die Möglichkeiten des § 21 Abs 3 WaffG näher zu erläutern...

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 19:34
von gewo
Wilhelmshoehe hat geschrieben:
Di 21. Jun 2022, 17:22
Naja du brauchst nicht unbedingt eine WBK um eine KW zu besitzen, ein WP würde auch reichen ;)
ab 18geht
WBK beruflich
WP beruflich oder jagdlich

wobei WP jagdlich ja mit der ex lege regelung des fuehrens im revier defacto abgeschafft wurde
waere a spannendes verfahren so a antrag ...

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 19:46
von Wilhelmshoehe
Ganz genau gewo, das würd mich auch brennend interessieren ;)

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Di 21. Jun 2022, 23:32
von kuni
Maze573 hat geschrieben:
Di 21. Jun 2022, 18:11
Alexander33 hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 20:10
Ich bin gerade 20 Jahre alt geworden besitze den Jagdschein und lebe in Österreich.
...
Meines Wissens nach ist es in Österreich ja so, dass um eine Kurzwaffe zu besitzen kein Weg an einer Waffenbesitzkarte vorbeiführt.
Nun hätte ich aber gerne eine Kurzwaffe bei der Jagd für Fangschüsse dabei.
Erläutere zuerst doch bitte näher, wie du hier in Österreich mit einem "Jagdschein" die Jagd betreibst? Du scheinst die Jagd hier ja wahnsinnig aktiv zu betreiben, wenn der Begriff Jagd(gast)karte an dir vorübergegangen ist. Dementsprechend scheint der Bedarf für eine Fangschusswaffe mindestens genauso hoch zu sein, oder wilderst du? Dann wäre dir mit einem Verweis auf die §§ 137, 138 StGB aber sicherlich mehr geholfen.

Also die Kurzfassung: Irgend ein ausländischer (deutscher?) Jagdschein bringt dir hier in Österreich im Bezug auf die WBK genau gar nichts. Es erübrigt sich daher, die Möglichkeiten des § 21 Abs 3 WaffG näher zu erläutern...
Ich verstehe dein Posting nicht wirklich. Es steht nicht, dass er Deutscher ist. Und sogar wenn, dann würde er eine Jagdkarte in Österreich lösen können. In der Steiermark müsste er nur das Prüfungskapitel Jagdrecht nachholen.

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 10:40
von Maze573
kuni hat geschrieben:
Di 21. Jun 2022, 23:32
Ich verstehe dein Posting nicht wirklich. Es steht nicht, dass er Deutscher ist. Und sogar wenn, dann würde er eine Jagdkarte in Österreich lösen können. In der Steiermark müsste er nur das Prüfungskapitel Jagdrecht nachholen.
Ich bin halt kein Fan davon, wenn jemand um Rat fragt und dabei aber offensichtlich nicht mit offenen Karten spielt. Würde er die Jagd in Österreich wirklich ausüben, wüsste er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass es hier eben Jagdkarte und nicht Jagdschein heißt. Dann soll er halt so ehrlich sein und sagen, er ist 20 und hätte trotzdem bereits gerne eine Kurzwaffe, ob es ihm dabei hilft, wenn er einen Jagdschein aus Land xyz hat (Deutschland war nur geraten, wäre halt am naheliegendsten). Hier im Forum ist sicher der letzte Ort, wo jemand wegen bloßem "Willhaben" im Bezug auf Waffen verurteilt wird. Aber er soll uns halt nicht (in seinem ersten Posting) ein Märchen im Bezug auf den Bedarf einer Fangschusswaffe auftischen.

Und ja ich weiß, dass man mit dem Jagdschein/der Jagdprüfung vieler Staaten (u.a. Deutschland) sehr einfach (teilweise sogar ohne ergänzende Prüfung) in praktisch allen Bundesländern eine Jagdkarte/Jagdgastkarte/Ausländerjagdkarte etc. lösen kann. Aber das hat er ja offensichtlich nicht gemacht.

Für die geringe Chance, dass ich falsch liege und er tatsächlich aktiver Jäger hier in Österreich ist, nehme ich das ganze natürlich zurück. Dann würde ich aber trotzdem dazu raten, künftig auf die richtige Nomenklatur zu achten. Einen "Jagdschein" gibt es in Österreich halt schlicht und einfach nicht. Ebenso wenig wie den regelmäßig von Unkundigen erwähnten "Waffenschein".

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 11:38
von Wilhelmshoehe
Grantel ned so rum, des is ungsund.

Es gibt mehr als genug autochtone Jaga die zur Jagdkarte Jagdschein sagen, deshalb sind's noch lang keine schlechten Jaga.

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 12:03
von Maze573
Wie gesagt, ich glaube es zwar nicht, aber ich kann mich natürlich täuschen und er ist hier Jäger. Darum auch eingangs meine - sicherlich etwas zugespitzt formulierte - Aufforderung, uns das doch näher zu erläutern. Aber offenbar ist er ja - wie viele andere nach dem ersten Posting - auf Tauchstation gegangen (oder hat sich im Wald auf der Pirsch verlaufen?). Vielleicht hat ihn aber auch ein kranker Keiler übel angenommen, weil er mangels Möglichkeit keine Fangschusswaffe dabei hatte und er kann jetzt deswegen nicht mehr antworten. :o Dann tut mir das ganze natürlich leid!

Und selbstverständlich sagt die bloße Verwendung des richtigen Wortes über die Qualität eines Jägers alleine nichts aus. Aber wenn ich nun mal eine rechtliche Frage stelle, muss ich halt zwangsläufig die richtigen Rechtsbegriffe verwenden oder es zumindest näher umschreiben. Sonst werde ich nie die richtige Antwort bekommen. Es macht halt beim von mir schon erwähnten § 21 Abs 3 WaffG einen großen Unterschied, ob ich nur irgend ein Dokument (z.B. deutschen Jagdschein) in der Hand halte, oder wirklich regelmäßig jage, tatsächlich regelmäßig Fangschüsse anbringen muss und dies alles gegenüber der Behörde auch belegen könnte...

Und was du jetzt als "granteln" empfindest oder nicht lasse ich mal dahingestellt... Sonst käme ich wohl in Versuchung, deinen ersten Kommentar in diesem Thread als neunmalklug zu bezeichnen...

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 13:38
von Wilhelmshoehe
Meinen ersten Kommentar als neunmalklug zu bezeichnen sei dir natürlich unbenommen :P

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 13:47
von AUG-andy
Maze573 hat geschrieben:
Mi 22. Jun 2022, 12:03
Aber offenbar ist er ja - wie viele andere nach dem ersten Posting - auf Tauchstation gegangen (oder hat sich im Wald auf der Pirsch verlaufen?).
Er liest eh fleißig mit. :lol:
Schau mal :

Benutzer-Statistik
Registriert:Mo 20. Jun 2022, 19:51
Letzte Aktivität:Mi 22. Jun 2022, 13:36
Beiträge insgesamt:1 | Beiträge des Benutzers suchen
(0.00% aller Beiträge / 0.50 Beiträge pro Tag)

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 13:53
von Alexander33
Hauptsacheesknallt hat geschrieben:
Mo 20. Jun 2022, 20:55
Unter 21 geht meines Wissens nur, wenn du zumindest 18 bist und die WBK für deine berufliche Tätigkeit benötigst.

Also wirst du wohl noch warten müssen.
Danke, damit ist alles geklärt für mich

Re: Jagd und WBK

Verfasst: Mi 22. Jun 2022, 13:54
von Alexander33
Maze573 hat geschrieben:
Mi 22. Jun 2022, 10:40
kuni hat geschrieben:
Di 21. Jun 2022, 23:32
Ich verstehe dein Posting nicht wirklich. Es steht nicht, dass er Deutscher ist. Und sogar wenn, dann würde er eine Jagdkarte in Österreich lösen können. In der Steiermark müsste er nur das Prüfungskapitel Jagdrecht nachholen.
Ich bin halt kein Fan davon, wenn jemand um Rat fragt und dabei aber offensichtlich nicht mit offenen Karten spielt. Würde er die Jagd in Österreich wirklich ausüben, wüsste er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, dass es hier eben Jagdkarte und nicht Jagdschein heißt. Dann soll er halt so ehrlich sein und sagen, er ist 20 und hätte trotzdem bereits gerne eine Kurzwaffe, ob es ihm dabei hilft, wenn er einen Jagdschein aus Land xyz hat (Deutschland war nur geraten, wäre halt am naheliegendsten). Hier im Forum ist sicher der letzte Ort, wo jemand wegen bloßem "Willhaben" im Bezug auf Waffen verurteilt wird. Aber er soll uns halt nicht (in seinem ersten Posting) ein Märchen im Bezug auf den Bedarf einer Fangschusswaffe auftischen.

Und ja ich weiß, dass man mit dem Jagdschein/der Jagdprüfung vieler Staaten (u.a. Deutschland) sehr einfach (teilweise sogar ohne ergänzende Prüfung) in praktisch allen Bundesländern eine Jagdkarte/Jagdgastkarte/Ausländerjagdkarte etc. lösen kann. Aber das hat er ja offensichtlich nicht gemacht.

Für die geringe Chance, dass ich falsch liege und er tatsächlich aktiver Jäger hier in Österreich ist, nehme ich das ganze natürlich zurück. Dann würde ich aber trotzdem dazu raten, künftig auf die richtige Nomenklatur zu achten. Einen "Jagdschein" gibt es in Österreich halt schlicht und einfach nicht. Ebenso wenig wie den regelmäßig von Unkundigen erwähnten "Waffenschein".
Ja es geht um Kurzwaffe, danke für die Infos, kenne mich aus jetzt!