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Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

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gewo
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von gewo » Sa 29. Jan 2022, 21:58

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:26
Es fehlt halt den meisten an Zivilcourage.
Wie überall im Leben.
Nur keine Eigeninitiative zeigen.
Lieber alles auf andere abwälzen.
Nur nicht ich.
Ist 1 zu 1 auf menschliche Dinge umzulegen.
Ist auf der Straße irgendwo ein Konflikt, der ein rasches Einschreiten von umstehenden Personen erfordern würde um den Eklat zu beenden passiert ebenso nichts. Nur nicht eingreifen, könnte ja Probleme nach sich ziehen. Es würden sich viele (Straf) Taten verhindern lassen, würde es mehr Zivilcourage geben. Egal ob bei Mensch oder Tierleid. Die Angst vor etwaigen rechtlichen Konsequenzen lässt viele schon vorab Wegsehen. Auch wenn sie richtig gehandelt hätten in dieser Situation.
Das ist leider die Realität.
Guter mann

Wenns ned um
- mich
- Meine familie
- Nahestehende personen
Geht
Dann unterliegt das „courage haben“ fuer mich leider vor allem einer risikoabwaegung

Wenns um betrieb, einkommen und job meiner mitarbeiter geht kannst halt ned immer einfach ohne viel nachzudenken einfach „das richtige“ machen
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Camare
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von Camare » So 30. Jan 2022, 08:42

gewo hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:17
Camare hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:06
ist es nicht so dass Jäger die einzigen sind, die Wirbeltiere ohne vorherige Betäubung töten dürfen ??? Wenn das ein 'Nichtjäger' macht ist das auch Tierquälerei. Denke das gilt auch für die Exekutive.
Das weiss ich nicht

Tierarzt darf auch
Metzger darf auch
Usw
stimmt nicht, beim Tierarzt zum Einschläfern wird erst betäubt und danach getötet
ähnlich im Schlachthof betäubt durch Elektroschock getötet durch Ausbluten

steht im Tierschutzgesetz - somit macht sich der Polizist strafbar - so ist die Rechtslage.

John Connor
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von John Connor » So 30. Jan 2022, 08:49

kuni hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 18:34
Und wir haben ja ein tolles neues Gesetz - Jäger dürfen im Revier eine B-Waffe führen. Toll - bis zu dem Zeitpunkt wo ein Jurist drauf kommt, dass eine öffentliche Straße nicht zum Jagdrevier gehört und dort die Waffe nicht geführt werden dürfte....
Und selbst wenns so wäre, wärs wurscht.

Jäger dürfen entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen, sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. (…) Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. Führt der Jäger eine Schusswaffe der Kategorie B und zugleich auch ein Jagdgewehr, ist – soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte anderes vermuten lassen – davon auszugehen, dass sich der Jäger auf dem Hin- oder Rückweg von oder zur Jagd befindet. Ebenso soll das zeitliche und örtliche Naheverhältnis bei der Beurteilung dieser Frage ein wesentliches Kriterium darstellen. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X ... 722366.pdf

kuni
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von kuni » So 30. Jan 2022, 09:14

John Connor hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 08:49
kuni hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 18:34
Und wir haben ja ein tolles neues Gesetz - Jäger dürfen im Revier eine B-Waffe führen. Toll - bis zu dem Zeitpunkt wo ein Jurist drauf kommt, dass eine öffentliche Straße nicht zum Jagdrevier gehört und dort die Waffe nicht geführt werden dürfte....
Und selbst wenns so wäre, wärs wurscht.

Jäger dürfen entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen, sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. (…) Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. Führt der Jäger eine Schusswaffe der Kategorie B und zugleich auch ein Jagdgewehr, ist – soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte anderes vermuten lassen – davon auszugehen, dass sich der Jäger auf dem Hin- oder Rückweg von oder zur Jagd befindet. Ebenso soll das zeitliche und örtliche Naheverhältnis bei der Beurteilung dieser Frage ein wesentliches Kriterium darstellen. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X ... 722366.pdf
Aha, bitte das in Vorarlberg an die Behörden melden und dort sofort alle Prozesse beenden.

Es wäre schön, wenn ein - auch für mich - eindeutiger Text, auch wirklich eindeutig wäre.

einem Jäger wurde im Revier bei der Reparatur des Hochsitzes genau dieses Recht abgesprochen. Er hat es mit der langen Anfahrt (Bergrevier) begründet, dass er die Waffe nicht im Auto liegen lassen darf und er später noch ansitzt - irrelevant. Ergebnis: Waffenverbot.

Mr. Danger
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von Mr. Danger » So 30. Jan 2022, 09:30

Camare hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 08:42
gewo hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:17
Camare hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:06
ist es nicht so dass Jäger die einzigen sind, die Wirbeltiere ohne vorherige Betäubung töten dürfen ??? Wenn das ein 'Nichtjäger' macht ist das auch Tierquälerei. Denke das gilt auch für die Exekutive.
Das weiss ich nicht

Tierarzt darf auch
Metzger darf auch
Usw
stimmt nicht, beim Tierarzt zum Einschläfern wird erst betäubt und danach getötet
ähnlich im Schlachthof betäubt durch Elektroschock getötet durch Ausbluten

steht im Tierschutzgesetz - somit macht sich der Polizist strafbar - so ist die Rechtslage.
Bei einer rituelle Schlachtung wird auch auf die Betäubung verzichtet und Dies ist ebenfalls vom Gesetz gedeckt.
Das Erlösen von Wild ist aber kein Schlachten!

Wenn es die Polizei machen soll sehe ich das Problem, dass die Polizei keine Ausbildung und rechtliche Grundlage zum Töten von Tieren hat. Der Polizist darf nur das, was Ihm vom Gesetz her aufgetragen wurde!
Nächster Punkt, einen Jäger wird man wohl rasch finden, die Frage ist ob er dann eine Waffe mit hat. Kann mir nicht vorstellen das es rechlich gedeckt ist, dass der Polizist einem anwesenden Jäger seine Glock oder das Steyr AUG "borgt".

Und zur Zivilcourage: Das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Das sind die Leute die einer Katzen ein Aspirin geben weil "die Murli gehumpelt hat" und damit die Katze vergiften. Woher soll der Polizist ohne Ausbildung wissen wo und aus welcher Entfernung er bei einem Tier hinschießen soll?
So wie es der GEWO geschrieben hat: Ohne rechtliche Grundlage gibt es keine "Zivilcourage".

LG, Hans

John Connor
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von John Connor » So 30. Jan 2022, 09:31

kuni hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 09:14
John Connor hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 08:49
kuni hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 18:34
Und wir haben ja ein tolles neues Gesetz - Jäger dürfen im Revier eine B-Waffe führen. Toll - bis zu dem Zeitpunkt wo ein Jurist drauf kommt, dass eine öffentliche Straße nicht zum Jagdrevier gehört und dort die Waffe nicht geführt werden dürfte....
Und selbst wenns so wäre, wärs wurscht.

Jäger dürfen entsprechend der vorgeschlagenen Gesetzesänderung während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen, sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. (…) Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. Führt der Jäger eine Schusswaffe der Kategorie B und zugleich auch ein Jagdgewehr, ist – soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte anderes vermuten lassen – davon auszugehen, dass sich der Jäger auf dem Hin- oder Rückweg von oder zur Jagd befindet. Ebenso soll das zeitliche und örtliche Naheverhältnis bei der Beurteilung dieser Frage ein wesentliches Kriterium darstellen. https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X ... 722366.pdf
Aha, bitte das in Vorarlberg an die Behörden melden und dort sofort alle Prozesse beenden.

Es wäre schön, wenn ein - auch für mich - eindeutiger Text, auch wirklich eindeutig wäre.

einem Jäger wurde im Revier bei der Reparatur des Hochsitzes genau dieses Recht abgesprochen. Er hat es mit der langen Anfahrt (Bergrevier) begründet, dass er die Waffe nicht im Auto liegen lassen darf und er später noch ansitzt - irrelevant. Ergebnis: Waffenverbot.
Naja, ich weiss ja net wann das war (vor oder nach der Novelle) und wie lang der Jäger den Hochstand repariert hat.
Jedenfalls zu vermeiden wär das Waffenverbot gewesen, wenn er die Kat B in ein Behältnis getan hätte:
„ Nicht als Führen gilt der Hin- und Rücktransport der Schusswaffen der Kategorie B, sofern diese gemäß § 7 Abs. 3 ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. “
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X ... 722366.pdf

Camare
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von Camare » So 30. Jan 2022, 09:35

kuni hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 09:14

Aha, bitte das in Vorarlberg an die Behörden melden und dort sofort alle Prozesse beenden.

Es wäre schön, wenn ein - auch für mich - eindeutiger Text, auch wirklich eindeutig wäre.

einem Jäger wurde im Revier bei der Reparatur des Hochsitzes genau dieses Recht abgesprochen. Er hat es mit der langen Anfahrt (Bergrevier) begründet, dass er die Waffe nicht im Auto liegen lassen darf und er später noch ansitzt - irrelevant. Ergebnis: Waffenverbot.
es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...

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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von kuni » So 30. Jan 2022, 09:42

John Connor hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 09:31
Naja, ich weiss ja net wann das war (vor oder nach der Novelle) und wie lang der Jäger den Hochstand repariert hat.
Jedenfalls zu vermeiden wär das Waffenverbot gewesen, wenn er die Kat B in ein Behältnis getan hätte:
„ Nicht als Führen gilt der Hin- und Rücktransport der Schusswaffen der Kategorie B, sofern diese gemäß § 7 Abs. 3 ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. “
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/X ... 722366.pdf
Es war nach der Novelle - und wie willst bei Arbeiten im Revier die Waffe im Behältnis immer mitführen? Tasche umgehängt? Die Waffe war ungeladen im Holster. Wurde also geführt - und das am Nachmittag (er wollte am Abend im selben Revier ansitzen). Anfahrt zum Revier eine gute Stunde. Trotzdem wurde es nciht akzeptiert.

Es ist schön, dass du theoretisch immer Möglichkeiten findest - von der Praxis aber wenig Ahnung hast. Die neue Novelle brachte mehr Nachteile als Vorteile. Bis zur Novelle hat in unserem Bezirk jeder Jäger nach Vorlage einer Bestätigung vom LJV (regelmäßige Jagd auf Schalenwild) einen WP erhalten. Jetzt nicht mehr - und wir leben mit einem Gummigesetz

Ich hatte im Vorjahr in meinem Revierteil 20 Stk. Rehwild als Fallwild. Ein gutes drittel davon war beim Auffinden noch lebend (mehr oder weniger).

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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von gewo » So 30. Jan 2022, 09:59

Camare hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 09:35
kuni hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 09:14

Aha, bitte das in Vorarlberg an die Behörden melden und dort sofort alle Prozesse beenden.

Es wäre schön, wenn ein - auch für mich - eindeutiger Text, auch wirklich eindeutig wäre.

einem Jäger wurde im Revier bei der Reparatur des Hochsitzes genau dieses Recht abgesprochen. Er hat es mit der langen Anfahrt (Bergrevier) begründet, dass er die Waffe nicht im Auto liegen lassen darf und er später noch ansitzt - irrelevant. Ergebnis: Waffenverbot.
es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...
r

Die erläuterungen zur gesetzeswerdung sind nicht bestandteil der rechtssprechung

Die waffe darf nur waehrend der tatsaechlichen jagdausuebung gefuehrt werden.
Nicht am weg von und zum revier.
Usw

Die polizei darf nicht nur das wofuer sie einen auftrag hat. Sie ist vom tierschutzgesetz nicht ausgenommen.

Und „ein jaeger ist wohl schnell zu finden“ ist doch wohl ein scherz oder? Gerade darum gehts doch, wartezeiten rund um eine stunde rum sind normal ….

Genau das soll sich doch aendern

.
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von gewo » So 30. Jan 2022, 10:06

Camare hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 08:42
gewo hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:17
Camare hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:06
ist es nicht so dass Jäger die einzigen sind, die Wirbeltiere ohne vorherige Betäubung töten dürfen ??? Wenn das ein 'Nichtjäger' macht ist das auch Tierquälerei. Denke das gilt auch für die Exekutive.
Das weiss ich nicht

Tierarzt darf auch
Metzger darf auch
Usw
stimmt nicht, beim Tierarzt zum Einschläfern wird erst betäubt und danach getötet
ähnlich im Schlachthof betäubt durch Elektroschock getötet durch Ausbluten

steht im Tierschutzgesetz - somit macht sich der Polizist strafbar - so ist die Rechtslage.
Nochmal

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.

Schlachten darf nur der metzger
Zt auch ohne betaeubung

Aber tierqual beenden muss jeder laut tierschutzgesetz.
Und die polizei ist bei wildschaeden immer
- anwesende und
- bewaffnet
Damit ist sie die personengruppe auf deren ruecken man das thema austragen könnte.
Aber wie kommen die dazu?
Die koennen nix dafuer.

Das gehoert ordentlich rechtlich geloest
Mind mit einer verordnung
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von Ares » So 30. Jan 2022, 10:22

Kann ein Polizist, die Polizei bei Grenzfällen einschätzen, ob das Wildtier in freier Wildbahn überlebensfähig ist oder nicht?
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
~~~
Dulce bellum inexpertis

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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von gewo » So 30. Jan 2022, 10:27

Ares hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 10:22
Kann ein Polizist, die Polizei bei Grenzfällen einschätzen, ob das Wildtier in freier Wildbahn überlebensfähig ist oder nicht?
Jedes wildtier wird flüchten wenn es noch kann
Damit erledigt sich das problem
Kein vernuenftiger mensch wird eine nachsuche durch unbeteiligte, ungeschulte andenken

ich red von klaren und offensichtlichen faellen
In den des stueck bewegungsunfaehig und bruellend am asphalt liegt
Teils über eine stunde lang bis ein jäger eintrifft

Eigentlich ein thema fuer die personalvertretung der exekutive. Entweder muss man den polizisten im einsatz von tierschutzgesetz ausnehmen ( was meiner meinung nach undenkbar ist) oder fuer solche vorkommnisse klare regeln schaffen.

Sind wir doch ehrlich:
Die polizei wills keinesfalls tun ( aus zt verstaendlichen gruenden)
Die jaegerschaft will auch nicht dassxes durch dritte gemacht wird.
Auf der strecke bleibt das tierwohl
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von AUG-andy » So 30. Jan 2022, 11:32

gewo hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 10:27
Sind wir doch ehrlich:
Die polizei wills keinesfalls tun ( aus zt verstaendlichen gruenden)
Die jaegerschaft will auch nicht dassxes durch dritte gemacht wird.
Auf der strecke bleibt das tierwohl
:clap:
Das wird sich nicht ändern.
Weil Tiere nicht als Lebewesen sondern als Sache angesehen werden. :tipphead:
Aus Feigheit vor rechtlichen Konsequenzen wird immer das Tierleid hinten angestellt.
MfG
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von mikonis » So 30. Jan 2022, 11:58

AUG-andy hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:26
Es fehlt halt den meisten an Zivilcourage.
… Tierleid ….
Niemand außer Journalisten, die eine Schlagzeile liefern müssen, will „gesunden Hausverstand“, Zivilcourage oder ähnliches. In unserer Gesellschaft wird jedes Handeln anschließend einer gesetzlichen Prüfung unterzogen „…. die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Verstoß …. vorliegt“.

Dem entsprechend muss eine verbindliche und bundesweite Gesetzesvorlage vorliegen, wer auf Bundesgebiet, wo und unter welchen Umständen ein verunfalltes Tier töten darf.

Verunfallte Haustiere werden ausschließlich durch den Tierarzt getötet.
Verunfallte Wildtiere werden durch den Revierinhaber getötet.
Verunfallte Haus- und Nutztiere werden auf Straßen durch den Tierarzt oder wenns gefährlich wird durch die Polizei getötet.

Wo bitte brauchst du da Zivilcourage? Nenne vielleicht (konstruierte) Beispiele, wo du selbst als Person und unter deinen Rahmenbedingungen ein verunfalltes Tier erlösen würdest. Nirgends. Es geht nicht.
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Re: Bei Wildunfällen verletzte Tiere dürfen künftig auch von revierfremden Jägern erlöst werden.

Beitrag von AUG-andy » So 30. Jan 2022, 12:11

mikonis hat geschrieben:
So 30. Jan 2022, 11:58
AUG-andy hat geschrieben:
Sa 29. Jan 2022, 20:26
Es fehlt halt den meisten an Zivilcourage.
… Tierleid ….
Niemand außer Journalisten, die eine Schlagzeile liefern müssen, will „gesunden Hausverstand“, Zivilcourage oder ähnliches. In unserer Gesellschaft wird jedes Handeln anschließend einer gesetzlichen Prüfung unterzogen „…. die Staatsanwaltschaft prüft, ob ein Verstoß …. vorliegt“.

Dem entsprechend muss eine verbindliche und bundesweite Gesetzesvorlage vorliegen, wer auf Bundesgebiet, wo und unter welchen Umständen ein verunfalltes Tier töten darf.

Verunfallte Haustiere werden ausschließlich durch den Tierarzt getötet.
Verunfallte Wildtiere werden durch den Revierinhaber getötet.
Verunfallte Haus- und Nutztiere werden auf Straßen durch den Tierarzt oder wenns gefährlich wird durch die Polizei getötet.

Wo bitte brauchst du da Zivilcourage? Nenne vielleicht (konstruierte) Beispiele, wo du selbst als Person und unter deinen Rahmenbedingungen ein verunfalltes Tier erlösen würdest. Nirgends. Es geht nicht.
Ich habe sehr wohl schon ein von mir abgefahrenes Tier (Hase) erlöst.
Dazu warte ich nicht eine Ewigkeit auf Hilfe.
Mein Gewissen konnte es nicht mitansehen wie das arme Tier leidet.
Und?
FALSCH?
Für mich nicht, im Gegenteil, habe den Hasen von längerer Qual erlöst.
Zu dem Zeitpunkt war es mit egal welche rechtlichen Konsequenzen es gehabt hätte.
Mein Herz und Bauchgefühl haben richtig entschieden.
MfG
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