Seite 1 von 3

Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Di 8. Nov 2016, 21:37
von hobbycaptain
So, muss ja wohl nicht in ein Jagdforum gehen, wo's hier auch einen Jagd-Bereich und viele Jäger gibt, die mir bestimmt mit Rat weiterhelfen können.
Im Nachbarhaus hausen, zumindest zeitweise, im Dachboden über der Garage, ein paar Marder, vermutlich ein Marderpärchen, alles zugeschissen. In meinem Dachboden über der Garage gibts in den Ecken auch eingetrocknete Scheisshaufen, die mich aber nicht weiter stören, solange die Viecher mir nix ruinieren.
Mit einer Wildkamera unterm Carport im Garten hab ich jetzt 2 Jungmarder beim "Balgen" erwischt.
Und seit einigen Wochen sind sie auch in meinem Dachboden/Spitzboden unterwegs und wecken uns mit ihrer Trippelei pünktlich zw. 5 und 1/2 6 in der Früh auf. Dort ist auch schon allerhand Marderscheisse zu finden. Ich vermute, das sind die beiden jungen Marder.
Seit kurzer Zeit versuch ich die mit Lärm/Radio zu vergrämen, und das funktioniert auch, allerdings können wir jetzt ab 4 in der Früh wegen des Ö3Weckers, der sich zeitgesteuert einschaltet, nicht mehr schlafen. Aber, die Marder meiden den Kratky wie die Pest :mrgreen: .
Naja, hab mir jetzt eine Marderfalle bestellt und will die Viecher fangen. Ich hoffe, der/die gehen auch in die Falle.

Nur, was machen wenn so ein Viech dann wirklich in der Falle sitzt ?
Darf in den bei mir im Haus mit der CCI Shotshell aus dem 357er killen, oder mit dem 22er UHR ?
Oder muss ich einen Jäger rufen, der das erledigen darf ?
Alternative wär natürlich weit weit weg aussetzen, z.b. in Allensteig am Tüpl :mrgreen: .

Ich würd mich über ein paar Ratschläge und Antworten echt freuen.


PS: Fallen im Freien aufstellen geht wegen unserer beiden Kater nicht, genausowenig wie Ultraschall, den würden zwar wir nicht hören, die beiden Felltiger aber wohl schon.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Di 8. Nov 2016, 21:54
von maggus
Ultraschallgeräte mit selbstwechselnder Frequenz und Blitzlicht wirken auch...
Eines muss dir klar sein, machst du einen Marder kalt, nimmt der nächste seinen Platz ein...

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Di 8. Nov 2016, 21:59
von chris01
Soweit habe ich das noch vom Jagdkurs im Kopf ... ohne Garantie auf Richtigkeit.

Also töten darfst du die Tiere von Gesetz wegen nicht.
Das Töten von Wirbeltieren die nicht als Schädlinge einzustufen sind, ist generell verboten lt. Tierschutz.

Die Jagd durch den Jäger ist hier ausgenommen, sonst wäre die ja auch verboten. Marder sind auch jagdbares Wild, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob sie ganzjährig geschont sind oder durch ein anderes Gesetz geschützt sind. Ansonsten wären sie Raubwild und daher durch den Jäger zu beseitigen.

Frag einfach mal den Jäger in der Nachbarschaft.

Und abschließend gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 10:27
von Lindenwirt
Leute, schreibts nur wenn ihr wisst was Sache ist. Das hilft sonst niemandem.
Jagdgesetzt ist Landesgesetz, es ist also entscheidend in welchem Bundesland du wohnst. In OÖ ist dies z.b. in §60 'Schädliches Wild' des Jagdgesetzes geregelt. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, manchmal auch im Absatz 'Ruhen der Jagd'.

Zitat:
In Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und in den umfriedeten Hausgärten kann der Besitzer Füchse, Marder, Iltisse und Wiesel fangen oder töten und sich aneignen, wenn es zur Verhütung ernster Schäden, insbesondere an Kulturen, in der Tierhaltung und an sonstigen Formen von Eigentum erforderlich ist. (Anm: LGBl. Nr. 13/1988, 24/2004, 138/2007)
Quelle:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... eview=True

Entscheidend sind hier in den verschiedenen Bundesländern vor allem auch die Art des Wildes. In manchen Bundesländern fallen z.b. auch Dachse da hinein, in OÖ nicht!

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 10:37
von Hane
Daher am besten mit dem ortsansässigen Jäger reden, dann hätte er sich vermutlich auch die Falle ausborgen können.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 15:22
von hobbycaptain
Danke euch für die Antworten.

Den 50er für die Falle ist mir das wert, dass ich sie selber und im Bedarfsfall zur Hand hab.


Lindenwirt - danke, in meinem Fall wärs NÖ.

Ich weiss eh nicht, ob ich einen Fangschuss über mich bringen würde, irgendwie mag ich die Viecherln ja, wenns nix ruinieren und zuscheissen würden. Und dann, wohin mit dem Kadaver ? Bei Nacht und Nebel irgendwo eingraben ? Sicher auch erlaubt - hahaha

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 15:37
von kuni
Kadaver beim nächsten TKV Container entsorgen

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 15:48
von JAGAS3P
Acht Schätze, oder Lindfleisch süss sauel ;-)
:-D

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 15:55
von arnstein
hobbycaptain hat geschrieben:Danke euch für die Antworten.

Den 50er für die Falle ist mir das wert, dass ich sie selber und im Bedarfsfall zur Hand hab.


Lindenwirt - danke, in meinem Fall wärs NÖ.

Ich weiss eh nicht, ob ich einen Fangschuss über mich bringen würde, irgendwie mag ich die Viecherln ja, wenns nix ruinieren und zuscheissen würden. Und dann, wohin mit dem Kadaver ? Bei Nacht und Nebel irgendwo eingraben ? Sicher auch erlaubt - hahaha


Hallo,
In NÖ ist der Jagdausübungsberechtigte über den Fang zu verständigen, dieser entscheidet dann was mit dem Marder geschied.
P.S.: Fangschuss ist verboten

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 16:25
von RBM
arnstein hat geschrieben:
Hallo,
In NÖ ist der Jagdausübungsberechtigte über den Fang zu verständigen, dieser entscheidet dann was mit dem Marder geschied.

[/color]

Nicht ganz korrekt. Gem. NÖ JG Paragraph 97 (3) darfst auch den Marder töten. Allerdings nur zum Schutz der Haustiere und nicht weil er Lärm macht! Die Schusswaffe darfst du zum Töten nicht verwenden!

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 17:45
von arnstein
RBM hat geschrieben:
arnstein hat geschrieben:
Hallo,
In NÖ ist der Jagdausübungsberechtigte über den Fang zu verständigen, dieser entscheidet dann was mit dem Marder geschied.

[/color]

Nicht ganz korrekt. Gem. NÖ JG Paragraph 97 (3) darfst auch den Marder töten. Allerdings nur zum Schutz der Haustiere und nicht weil er Lärm macht! Die Schusswaffe darfst du zum Töten nicht verwenden!


Hallo,
Habe ich etwas anderes gesagt ??

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 18:22
von Grazer
@RBM
Habe ich etwas anderes gesagt ??


Deiner Aussage nach muss ich den Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen. Laut "arnstein" kann ich den Marder auch zu Tode hüpfen, wenn der meine Katzen bedroht. Da steht nichts von jemanden benachrichtigen oder das Tier fangen vor dem Töten.
So gesehen hast du wohl schon was anderes geschrieben.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 20:13
von arnstein
Grazer hat geschrieben:@RBM
Habe ich etwas anderes gesagt ??


Deiner Aussage nach muss ich den Jagdausübungsberechtigten benachrichtigen. Laut "arnstein" kann ich den Marder auch zu Tode hüpfen, wenn der meine Katzen bedroht. Da steht nichts von jemanden benachrichtigen oder das Tier fangen vor dem Töten.
So gesehen hast du wohl schon was anderes geschrieben.


Hallo,
Du bist nicht berechtigt dir den Marder anzueignen, das darf nur der Jagdausübungsberechtigte.
Das zu Tode hüpfen fällt unter Tierquälerei.
P.S.: werde keine weiteren Kommentare dazu abgeben, jeder kann machen was er will, auch verbotenes.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 20:27
von hobbycaptain
danke euch, die Antworten genügen mir eh, ich kenn mich aus.
Sollte mir so ein Viech in die Falle gehen bring ich es zum Förster :-).

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Mi 9. Nov 2016, 22:58
von chris01
Der Förster ist kein Jäger.
Der eine kümmert sich vereinfacht ausgedrückt um den Wald (das Holz), der andere um das Wild (das Fleisch).
Wohl aber sind viele Förster auch Jäger - das muss aber nicht sein.