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Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Do 10. Nov 2016, 18:47
von RBM
BigBen hat geschrieben:
RBM hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Wenn du das Viech in einer Lebendfalle hast gibt es genau 2 legale Optionen: das Viech wieder freilassen oder den Jäger holen. Du selbst darfst das Tier nicht töten wenn du es in der Falle hast...auch wenn es niemand mitbekommt.

Stimmt nicht. Siehe vorher



Natürlich stimmts...oder welche Gefahr stellt der Marder für deine Haustiere dar wenn er in der Falle gefangen ist? Was anderes ist es wenn du ihn beim frei rumlaufen irgendwie stellst...während er auf deine Viecher losgeht...


Im Gesetz steht :....fangen und töten

Hier der Wortlaut: Zum Schutze der Haustiere ist den Besitzern von Häusern, Gehöften und dazugehörigen Höfen und Hausgärten gestattet, dort Füchse, Baum- oder Edel-, Stein- oder Hausmarder, Iltisse, mit Ausnahme der Steppeniltisse, und Wiesel zu fangen und zu töten. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann für den Fang und die Tötung von Habichten Ausnahmen gemäß § 3 Abs. 8 zulassen. Der Gebrauch der Schußwaffe ist hiebei nicht zulässig. Das gefangene und getötete Raubwild ist dem Jagdausübungsberechtigten oder seinem Jagdaufseher unverzüglich bekanntzugeben und zu seiner Verfügung zu halten.

So wie ich es lese heißt das: Zum Schutz der Haustiere darf ich (zuerst) fangen und (dann) töten. Es steht nicht "oder"

Soviel zu meinem Gesetzesverständnis :whistle:

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Do 10. Nov 2016, 20:20
von Schnittbrot
Auch meines Erachtens ist dem letzten Post von RBM nichts mehr hinzuzufügen. Gilt natürlich nur für NÖ wie bereits erwähnt wurde.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Do 10. Nov 2016, 21:40
von BigBen
Ok sorry, da habe ich mich geirrt!

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:04
von Robiwan
RBM hat geschrieben:So wie ich es lese heißt das: Zum Schutz der Haustiere darf ich (zuerst) fangen und (dann) töten. Es steht nicht "oder"

Soviel zu meinem Gesetzesverständnis :whistle:


Zählt der Marder zu Wild? Wenn ja, darf ihn NUR der Jäger töten, da Bundesrecht (spezifisch der §137 StGB - Eingriff in fremdes Jagdrecht) ÜBER Landesrecht (NÖ Jagdgesetz) steht. Außerdem gehe ich davon aus dass Jagdgesetze nur für Jäger gelten, und ein normaler Bürger nicht einfach Paragraphen auf sich anwenden kann.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:10
von Lindenwirt
Es ist eben kein Eingriff in fremdes Jagdrecht wenn es im Jagdrecht so geregelt ist.
Ganz zu Beginn habe ich schon den Gesetzestext von OÖ gepostet. Damit ist es eigentlich sonnenklar was erlaubt ist und was nicht.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:20
von hari
Robiwan hat geschrieben:Außerdem gehe ich davon aus dass Jagdgesetze nur für Jäger gelten, und ein normaler Bürger nicht einfach Paragraphen auf sich anwenden kann.

Da gehst Du aber von falschen Annahmen aus. Z.B. das Stmk. Landesjagdgesetz erlaubt zum Schutz der Kleintierhaltung ebenso die Tötung gewisser Wildarten auf dem eigenen Hof. Fuer ganz "normale" Bürger ohne Jagdkarte.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:36
von kuni
hari hat geschrieben:
Robiwan hat geschrieben:Außerdem gehe ich davon aus dass Jagdgesetze nur für Jäger gelten, und ein normaler Bürger nicht einfach Paragraphen auf sich anwenden kann.

Da gehst Du aber von falschen Annahmen aus. Z.B. das Stmk. Landesjagdgesetz erlaubt zum Schutz der Kleintierhaltung ebenso die Tötung gewisser Wildarten auf dem eigenen Hof. Fuer ganz "normale" Bürger ohne Jagdkarte.


Wobei die Katze da nicht dazu gehört und die Bestimmungen des Tierschutz und Waffengesetz zu beachten sind. Wir dürfen/durften in der Steiermark lt. Jagdgesetz auch den Hühnerhabicht zum Schutz der Kleinstiere töten (den es nur in der Steiermark gibt) - hilft aber nichts, wenn der Habicht unter Artenschutz steht

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:45
von Evilcannibal79
Wo kein Kläger....da kein Richter.
Wir haben auch schon die unmöglichsten Sachen mit Mardern erlebt.
Im Elternhaus unterm Dach haben sich zwei eingenistet,....jeweils einmal mit Luftpistole eine aufn Pelz brennt und sie san umgezogen (zum Nachbarn ;-))))
Den anderen haben wir dreimal eingefangen und jedesmal irgendwo anders ausgesetzt, beim letzten mal 10 km weit weg.
Nach ein paar Wochen war er jedesmal wieder da, und ja es war immer derselbe.
Am Ende hamman dann erschossen weil er jedesmal erheblichen Sachschaden am Firmenfuhrpark verursacht hat.
Den Jäger angerufen, der hat den Kadaver entsorgt und fertig.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:57
von RBM
Robiwan hat geschrieben:
RBM hat geschrieben:So wie ich es lese heißt das: Zum Schutz der Haustiere darf ich (zuerst) fangen und (dann) töten. Es steht nicht "oder"

Soviel zu meinem Gesetzesverständnis :whistle:


Zählt der Marder zu Wild? Wenn ja, darf ihn NUR der Jäger töten, da Bundesrecht (spezifisch der §137 StGB - Eingriff in fremdes Jagdrecht) ÜBER Landesrecht (NÖ Jagdgesetz) steht. Außerdem gehe ich davon aus dass Jagdgesetze nur für Jäger gelten, und ein normaler Bürger nicht einfach Paragraphen auf sich anwenden kann.


Der §137 verweist auf das Jagdrecht. Das Jagdrecht ist im Landesjagdgesetz definiert und in diesem (NÖ) ist oben beschriebene Ausnahme festgelegt. D.h. du greifst nicht in fremdes Jagdrecht ein u. damit kommt §137 nicht zur Anwendung. Gesetze haben natürlich alle zu befolgen und sich daran zu halten :?
Auch ein Jäger ist ein normaler Bürger! :D

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 10:58
von hari
kuni hat geschrieben:Wobei die Katze da nicht dazu gehört und die Bestimmungen des Tierschutz und Waffengesetz zu beachten sind.

Die Katze ist ja zum einen nicht in der taxativen Aufzählung der Wildarten in § 2 enthalten, zum anderen schrieb ich ja "gewisse Wildarten". Der Vollständigkeit halber hier der genaue Absatz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000850 hat geschrieben:(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben.


Aber wie Du schon richtig schreibst, andere Gesetze wie z.B. das WaffG kommen natürlich auch zur Anwendung.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 11:21
von Centershot
Wir hatten in unserem Wochenendhaus vor Jahren auch ein Marderproblem...
Dachwinkel 30° ...ein Dachboden also nicht vorhanden, auch kein Zugang, daher ideal für Marder. Irgendwie sind die Tiere in diesen Dachraum gekommen und haben sich dort niedergelassen.
Abhilfe war eigentlich recht einfach:
Ich habe einen für Chemikalien geeigneten Drucksprüher gekauft...mit unverdünntem Danclor oder Danclorix habe ich dann rund um den ganzen Dachbereich in die "Wellen" des Welleternits mit Punktstrahl hineingespritzt, mehrmals im Abstand von einigen Tagen.
Hat zwar im Haus zeitlich begrenzt einen leichten Chlorgeruch mit sich gebracht...aber die Marder sind ganz schnell verschwunden!
Jetzt mache ich das jedes Jahr einmal im Frühjahr...und seit Jahren gibt es in meinem Dach keine Marder mehr.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 12:32
von kuni
hari hat geschrieben:
kuni hat geschrieben:Wobei die Katze da nicht dazu gehört und die Bestimmungen des Tierschutz und Waffengesetz zu beachten sind.

Die Katze ist ja zum einen nicht in der taxativen Aufzählung der Wildarten in § 2 enthalten, zum anderen schrieb ich ja "gewisse Wildarten". Der Vollständigkeit halber hier der genaue Absatz:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20000850 hat geschrieben:(3) Zum Schutz der Kleinhaustiere dürfen Steinmarder, Marderhunde, Iltisse, Waschbären und Füchse in Häusern, Gehöften und Höfen von den Besitzerinnen/Besitzern oder ihren Beauftragten, auch wenn diese Personen nicht im Besitz einer Jagdkarte sind, ohne Bewilligung der/des Jagdausübungsberechtigten lebend gefangen oder mit einer Schusswaffe getötet werden, wobei die übrigen Bestimmungen des Jagdgesetzes einzuhalten sind. Das gefangene oder getötete Tier ist der/dem Jagdausübungsberechtigten zu übergeben.


Aber wie Du schon richtig schreibst, andere Gesetze wie z.B. das WaffG kommen natürlich auch zur Anwendung.



Mit den Katzen meinte ich, dass diese in der Steiermark nicht zu schützenswerten Kleintieren (also wegen einer KAtze darfst keinen Marder töten - wegen einer Legehenne schon) gehören. Ebenso wenig ist das kaputte Auto ein Grund für das "private" Töten (also nicht "Jagen") von Mardern.

Die Welt ist mittlerweile kompliziert geworden....

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 13:56
von helmutk
kuni hat geschrieben:...Die Welt ist mittlerweile kompliziert geworden....

Und deswegen macht diesbezgl. ein jeder* was er will, und hofft, dass er nicht erwischt wird.




*"ein jeder" ist hier nicht im Wortsinn zu verstehen.

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Fr 11. Nov 2016, 19:59
von Hansn
Die Viecherl sind echt schlau, wirklich Chance hat man wahrscheinlich nur wenn es sich um Jungtiere handelt. Ich hatte eine Lauffalle am Garagendach über Wochen aufgestellt, immer wieder mit allerlei Leckereien bestückt. Bin dabei kläglich gescheitert.
Zum Schluss wurden die kleinen Löcher unters Dach verschlossen, dann wurde es besser. Sie haben sich wohl etwas weiter in unserer Siedlung verzogen, ganz weg sind sie nachwievor nicht....

Gruß
HANS

Re: Marderjagd im eigenen Haus

Verfasst: Sa 12. Nov 2016, 10:48
von rhodium
OT: inwieweit sind Marder nützlich? Haben die etwas Lästiges auf ihrem Futterplan (außer Gummiteilen und Kabel)?

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