kuni hat geschrieben:Der Strafreferent unserer BH hat bei der Aufsichtsjäger Nachschulung folgende Aussagen gemacht:
1) Tierschutz geht immer vor Jagdrecht. Eingriff in fremdes Jagdrecht ist FÜR IHN in so einem Fall nicht möglich.
2) Waffengesetz geht vor Tierschutz - Schuss mit einer FFW nur mit WBK ist nicht möglich (wobei wieder das mit Kläger und Richter). Es gibt keine rechtliche Maßnahme. Notwehr-/hilfe greift nicht, da dass Tier lt. Gesetz noch immer eine Sache ist.
3) Es gibt kein Gesetz, dass die Polizei das Wild nicht erschießen darf. Im Polizeibericht ist auch ein eigenes Feld für den Munitionsverbrauch - also eigentlich keine Ausrede. ABER z.b. in der Steiermark gibt es eine Weisung vom Landespolizeikommando, dass die Polizisten nur den Jäger zu verständigen haben - und nicht mehr. Angeblich aus Angst vor Medien "zur Hilfe gerufener Polizist tötet armes Reh".
Und ihr könnt euch gar nicht vorstellen, was da alles vorkommt wenn man ein Reh erschießen will. Schon öfters mussten wir diskutieren, warum wir nicht zum Tierarzt fahren. Das endete schon in den wildesten Beschimpfungen.
Gut zusammengefasst, mehr gibts nicht zu sagen. Und eigentlich auch ganz einfach.
Als Jäger werde ich ein Stück verunfalltes Wild immer erlösen, egal wo der Unfall war. Danach die Polizei bzw. ortsansässige Jägerschaft informieren und die weiteren Schritte mit ihnen besprechen. Eine Schusswaffe würde ich dazu nicht verwenden. Dafür liegt bei mir auch immer ein Nicker im Handschuhfach. Wer sich das abnicken nicht zutraut -> Drosselschnitt ausführen, nicht wie im fernsehen einmal drüberziehen sondern kräftig dreimal hin und her bis die Pulsadern beideitig komplett offen sind. Weggehen. In 30sec ist alles vorbei. Aber ich denke das führt jetzt zu weit...
Wer weder Jäger ist und das auch nicht anderweritg gelernt hat, Polzei und/oder Jägerschaft informieren.
Kurze Anekdote zum Schluß von mir:
Bei uns hat ein Autofahrer der kein Jäger war, einmal ein Rehkitz mit einem Holzprügel mit einem Schlag das Genick gebrochen und so erlöst. Auch ok. Solange man beherzt und mit Verstand rangeht sollte es nicht allzu schwer sein. Wer sich das nicht zutraut informiert eben die Polizei. Unnötiges Quälen sollte jedenfalls klarerweise unbedingt vermieden werden.