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von KGR84 » Sa 9. Feb 2013, 23:42
Das hängt sehr stark vom Bundesland ab. Eigentlich von Landesjagdverband, ob der die Bestätigung für die Notwendigkeit bestätigt.
In manchen Bundesländern geht das eher locker, da reicht das wie von dir erwähnt, in anderen stellen sie sich richtig quer, und man braucht sowohl eine Ausgehberechtigung als auch den Nachweis über eine bestimmte Zahl von Abschüssen.
Das Problem ist bei manchen Bundesländern auch, dass man um beim LJV einen Bedarf "glaubhaft" machen zu können, eine Bestätigung vom Jagdausübungsberechtigten vom Revier braucht, wenn man nur eine Ausgehberechtigung hat, und leider gibts unter den Jägern viele ... sagen wir traditionelle altbackene, die das Tragen von Kurzwaffen strickt ablehnen, und einem diese Bestätigung nicht geben.
Schau nur, dass sie dir keine örtliche oder zeitliche Einschränkung in den WP geschrieben haben. Dies wäre laut WaffG nicht zulässig.