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Waffenkauf mit "Vollmacht"
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenkauf mit "Vollmacht"
Hallo,
habe mal eine echt blöde Frage werde aber weder hier noch im Netz schlau.
Ist es möglich das ich mit einer Vollmacht für einen anderen WBK Inhaber eine Waffe kaufe?
Oder darf nur der WBK Inhaber beim Händler unterschreiben, kaufen?
(Wobei ich nicht mal weiss auf die schnell ob man dort überhaupt was unterschreibt trotz mehreren käufen)
Und bevor ihr was böses glaubt, ich wiel die Waffe für meine Frau kaufen und Sie wüste natürlich das ich das mache nona woher sonst die Vollmacht.
ICh will sie Ihr zum Geburtstag kaufen und will eigentlich nur nicht das Sie den Preis weiss, da Sie ja schon eine andere Waffe hat würde Sie sich am liebsten als Platzhalter/SV Waffe ne 0815 Waffe kaufen unter 200€. Da will ich aber nicht mitspielen Platzhalter OK aber SV mit einer Waffe die vllt net richtig funkt und die du auch nie schiessen gehst am Stand da ja nur Tresorwaffe das will ich net.
Ich will Ihr ne Glock 19 Gen3 kaufen und gut is und die würde wenigsten mitfahren zum Stand.
Die andere Lösung ist nämlich umständlicher meine WBK ist voll also müsste ich Ihr eine von meinen "verkaufen" dann kaufe ich die Neue ich will aber dann aus Einfachheitsgründen meine wieder zurück also müssten wir irgendwann wieder "Offiziell zurück tauschen" auch net toll die Lösung. (warum tauschen meine Glock liegt oft in einem anderen Wohnsitz)
PS: Und ja ich könnte Ihr den Preis auch sagen will ich aber nicht das machen wir nicht mehr den dann meinte der andere immer das er beim nächsten mal besser sein muss, vorallem will ich ihr eine Freude machen ohne Kopfweh... Wobei das natürlich meine Notlösung ist.
Oder weiss wer eine andere Lösung?
Danke
LG
Tom
(und wenn mir hier jetzt wer schreibt erweitere schnell... dann aber)
habe mal eine echt blöde Frage werde aber weder hier noch im Netz schlau.
Ist es möglich das ich mit einer Vollmacht für einen anderen WBK Inhaber eine Waffe kaufe?
Oder darf nur der WBK Inhaber beim Händler unterschreiben, kaufen?
(Wobei ich nicht mal weiss auf die schnell ob man dort überhaupt was unterschreibt trotz mehreren käufen)
Und bevor ihr was böses glaubt, ich wiel die Waffe für meine Frau kaufen und Sie wüste natürlich das ich das mache nona woher sonst die Vollmacht.
ICh will sie Ihr zum Geburtstag kaufen und will eigentlich nur nicht das Sie den Preis weiss, da Sie ja schon eine andere Waffe hat würde Sie sich am liebsten als Platzhalter/SV Waffe ne 0815 Waffe kaufen unter 200€. Da will ich aber nicht mitspielen Platzhalter OK aber SV mit einer Waffe die vllt net richtig funkt und die du auch nie schiessen gehst am Stand da ja nur Tresorwaffe das will ich net.
Ich will Ihr ne Glock 19 Gen3 kaufen und gut is und die würde wenigsten mitfahren zum Stand.
Die andere Lösung ist nämlich umständlicher meine WBK ist voll also müsste ich Ihr eine von meinen "verkaufen" dann kaufe ich die Neue ich will aber dann aus Einfachheitsgründen meine wieder zurück also müssten wir irgendwann wieder "Offiziell zurück tauschen" auch net toll die Lösung. (warum tauschen meine Glock liegt oft in einem anderen Wohnsitz)
PS: Und ja ich könnte Ihr den Preis auch sagen will ich aber nicht das machen wir nicht mehr den dann meinte der andere immer das er beim nächsten mal besser sein muss, vorallem will ich ihr eine Freude machen ohne Kopfweh... Wobei das natürlich meine Notlösung ist.
Oder weiss wer eine andere Lösung?
Danke
LG
Tom
(und wenn mir hier jetzt wer schreibt erweitere schnell... dann aber)
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Du kannst zum Waffenhändler gehen, Waffe aussuchen, bezahlen und dann mit deiner Frau abholen fahren und den Papierkram erledigen. Natürlich den Händler einweihen das er nicht irgendwas erwähnt.
LG
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
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Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Ja an das habe ich auch schon gedacht. Dann ist mir aber eingefallen das ich wie ich meine CZ gekauft habe auf dem falsch ausgedrückt "Anmeldezettel" etc. den Kaufpreis habe.
Gut könnte man ja mit dem Händler vllt klären.
Gut könnte man ja mit dem Händler vllt klären.
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Oder du kaufst sie auf deine Karte, und überschreibst sie dann deiner Frau. Wenn du voll bist, errst deine Waffe auf sie schreiben, und dann tauschen.
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
KGR84 hat geschrieben:Oder du kaufst sie auf deine Karte, und überschreibst sie dann deiner Frau. Wenn du voll bist, errst deine Waffe auf sie schreiben, und dann tauschen.
OC Tom hat geschrieben: Die andere Lösung ist nämlich umständlicher meine WBK ist voll also müsste ich Ihr eine von meinen "verkaufen" dann kaufe ich die Neue ich will aber dann aus Einfachheitsgründen meine wieder zurück also müssten wir irgendwann wieder "Offiziell zurück tauschen" auch net toll die Lösung. (warum tauschen meine Glock liegt oft in einem anderen Wohnsitz)
Wir ticken doch alle gleich
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
[quote="OC Tom" Die andere Lösung ist nämlich umständlicher meine WBK ist voll also müsste ich Ihr eine von meinen "verkaufen" dann kaufe ich die Neue ich will aber dann aus Einfachheitsgründen meine wieder zurück also müssten wir irgendwann wieder "Offiziell zurück tauschen"...
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Wenn wir das alle regelmässig 2 x im Monat machen, schaffen wir´s zuverlässig, jede S-Bine in den Wahnsinn zu treiben.
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Wenn wir das alle regelmässig 2 x im Monat machen, schaffen wir´s zuverlässig, jede S-Bine in den Wahnsinn zu treiben.
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Varminter hat geschrieben:Wenn wir das alle regelmässig 2 x im Monat machen, schaffen wir´s zuverlässig, jede S-Bine in den Wahnsinn zu treiben.
Dann hat die BH nur mehr 3 Möglichkeiten:
1, Unbegrenzte WBK
2, Mehr Beamte
3, Keiner bekommt mehr ne WBK oder tauschen wird verboten
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
OC Tom hat geschrieben:
...
Wir ticken doch alle gleich
Hmm ich sollte manche Beiträge wohl doch zu Ende lesen
Aber ich würds so machen, finde ich einfacher als irgendwelche Vollmachten oder sonst was, und Varminter hat voll Recht, die solln soviel Hackn von uns bekommen, bis es ihnen zu blöd wird uns da mit vertrottelten Erweiterungen zu häkeln
Waffenkauf mit "Vollmacht"
würde auch tauschen vorschlagen.
Die Idee mit Arbeit überschütten is ned schlecht. Nur wird's dann bald heißen: pro Änderung den Betrag X zu übergeben. So Bankrott ö mittlerweile schon ist.
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Die Idee mit Arbeit überschütten is ned schlecht. Nur wird's dann bald heißen: pro Änderung den Betrag X zu übergeben. So Bankrott ö mittlerweile schon ist.
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IPSC: CZ75 Shadow / STI Custom Open / 1301 / OA15 M1 / Typhoon F12
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Jetzt dazu mal eine Frage, woher weiß der Verkäufer oder sonstiges wieviele Plätze ich belegt habe?
Was wenn du die Waffe kaufst und am selben Tag wieder auf sie überschreibst? Dann wäre ja nur rein theoretisch die Platzanzahl überschritten, praktisch aber nicht.
Was wenn du die Waffe kaufst und am selben Tag wieder auf sie überschreibst? Dann wäre ja nur rein theoretisch die Platzanzahl überschritten, praktisch aber nicht.
Es grüßt der Schlesi!
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
das Risiko würde ich nicht eingehen wollen... weil überschritten ist überschritten egal ob praktisch oder theoretisch
LG
Garreth
Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre
Garreth
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-Max Herre
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Schlesi hat geschrieben:Jetzt dazu mal eine Frage, woher weiß der Verkäufer oder sonstiges wieviele Plätze ich belegt habe?
Was wenn du die Waffe kaufst und am selben Tag wieder auf sie überschreibst? Dann wäre ja nur rein theoretisch die Platzanzahl überschritten, praktisch aber nicht.
Wenn ich bei einem Händler oder auch Privat kaufe weiss die BH das trotzdem aber späterstens nach 6 Wochen (mit frist vllt 12 Wo) das ich für kurze Zeit 3 Waffen hatte jedoch nur 2 Plätze.
Warum müsste eigentlich so sein:
WBK voll 2 Plätze, ich kaufe eine neu Waffe, ich verkaufe neue Waffe an XY überall ist das Datum drauf die BH sieht also das ich kurz 3 Waffen hatte.
Es fehlt quasi zwischem Neukauf der Verkauf einer der alten Waffe.
(Kann man so machen wenn man die alte am selben Tag "Datum" verkauft aber Neue kaufen und alten behalten ist nicht so toll)
Dieses Risiko würde ich nicht eingehen.
Ich werde wohl mal mit den Händlern reden ob ich die Waffe kaufen zahlen kann und sie dann meine Frau holen kann und man ihr nix zum Preis sagt wobei ich weiss das sie auch nicht Fragen wird Geschenk ist Geschenk
Ausser es kommt noch ne tolle Idee
Für Rechtschreibfehler übernehme ich keine Haftung....
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
OC Tom hat geschrieben:...
Ausser es kommt noch ne tolle Idee
Du sagst dem Händler nicht, dass du sie kaufst, und deine Frau nimmt sie einfach mit.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 121
- Registriert: Fr 18. Mär 2011, 13:03
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Also wenn du die Glock eh bei einem Händler kaufst hast du ja auch die möglichkeit von dir eine Waffe bei ihm auf Depot zu legen wennst die Glock kaufst, damit hast du einen Platz frei mit dem du dich kaufst. Am Geburtstag gibst die Glock deine Frau und verkaufst sie ihr gleich offizell mit der Meldung an die BH. Amnächsten Tag holst deine wieder beim Händler an und alle habe wieder die richtige Waffe auf ihrer Karte und eigentlich wenig Aufwand.
Re: Waffenkauf mit "Vollmacht"
Glock 1965 hat geschrieben:Also wenn du die Glock eh bei einem Händler kaufst hast du ja auch die möglichkeit von dir eine Waffe bei ihm auf Depot zu legen wennst die Glock kaufst, damit hast du einen Platz frei mit dem du dich kaufst. Am Geburtstag gibst die Glock deine Frau und verkaufst sie ihr gleich offizell mit der Meldung an die BH. Amnächsten Tag holst deine wieder beim Händler an und alle habe wieder die richtige Waffe auf ihrer Karte und eigentlich wenig Aufwand.
+1 Beste Idee bisher!
Es grüßt der Schlesi!