das 416 thema wuerde ich nicht ueberbewertenEmil hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 10:44Das hält sich hartnäckig - schriftlich hat das noch niemand gesehen den ich kenne; aber nachdem .416 Barrett jetzt offenbar kein Kriegsmaterial (mehr) ist dürften folglich die Zündhütchen dann auch kein Thema mehr sein oder..?gewo hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 09:12fuer pulver gibt es eigene aufbewahrungsregelungenaustria_fighter7 hat geschrieben: ↑Mo 30. Aug 2021, 00:48Doch eigentlich schon. Ich habe mich schon gefragt, wie es mit Wiederladekomponenten aussieht, ob man die dazurechnen muss.MichaelChr hat geschrieben: ↑Sa 28. Aug 2021, 08:33Guten Morgen.
Sorry für den Wirbel.
Sonderlich hilfreich war mein Kommentar ja wirklich nicht.
in AT im wesentlichen max 10kg oder max 29kg
je nach situation
fuer noch nicht in patronen verarbeitete geschosses gelten die bestimmungen ueber kriegsmaterial
also teilmantelhohlspitz zb
diese gelten fuer die geschosses alleine auch
fuer zuender waeren mir keine regelungen bekannt
es scheint wohl eine rechtsmeinung aus 19@@ zu geben dass zuender ab einer gewissen groesse ( fuer .50) kriegsmaterial waeren ... dazu habe ich aber nix schriftlich
gibts dazu ueberhaupt was schriftliches ?