ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Gasthaus+Waffe?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von gewo » Do 2. Feb 2012, 00:10

Warnschuss hat geschrieben:Die Waffe ist ungeladen und in Deiner geschlossenen Tasche. Du fährst damit vom Schießstand zum Wirt. Das ist der Transport. Das ist erlaubt. Aber sobald Du beim Wirt bist, endet dort dieser Transport....


hallo

ich habe keine veranlassung zu glauben dass man das so eng sehen muss

alles was nicht verboten ist, ist erlaubt
das ist eine der rechtsprinzipien einer demokratie

der am schiesstand begonnene transport endet nicht beim wirten, der transport endet erst zuhause

der transport wird beim wirten unterbrochen

in den gesetzestexten und - soweit mir bekannt - auch in den erlaessen und verordnungen ist nichts ueber ein verbot den transport zu unterbrechen zu finden, und auch kein gebot diesen transportweg aufs unbedingt noetige zu beschraenken

soferne ich also nichts ueberlesen habe werden wir uns bei der einschaetzung dieser speziellen rechtssituation an die lebensrealitaet bzw die praxisgerechtheit orientieren muessen

und die sieht so aus dass man nach dem schiesstand nun mal fallweise mit kollegen in ein lokal geht

solange ein zeitlicher und oertlicher bezug zum schiesstandbesuch gegeben ist gehe ICH fuer MICH davon aus dass eine mitnahme einer schusswaffe in ein lokal zum genannten zweck unschaedlich ist

von "fuehren einer schusswaffe" aus meiner sicht keine rede ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

heimwerker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 622
Registriert: Di 13. Sep 2011, 21:50

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von heimwerker » Do 2. Feb 2012, 00:33

@gewo,

lies bitte hier nochmal ganz genau: http://www.bljv.at/infoblaetter/infobla%20...%20digung.htm
Warum wurde der Waffenbesitzer wegen seiner Unterbrechung des Transportes dann verurteilt?
Er hat den Transport beim Bezirksgericht unterbrochen und damit nach Ansicht des Gerichtes die Waffe geführt.
Toleriert wird lediglich, wenn der Besuch in einem Lokal in unmittelbarem Zusammenhang (etwa im Rahmen einer Siegerehrung) mit dem Schießstandbesuch steht. Das gilt sicher aber nicht, wenn Du Dich mit einigen Freunden
in privater Runde zusammensetzen willst.
Wenn Du weder in irgendwelchen Erlässen oder Durchführungsverordnungen zum Waffengesetz entsprechende Texte findest, heißt das noch lange nicht, daß es keine gibt.
Schön wäre halt, wenn wir einen Anwalt in unserer Runde hätten. Die wissen erfahrungsgemäß besser, wo man suchen müßte.
Mir hat einmal einer erklärt, man muß nicht unbedingt ein sehr guter Anwalt sein, man muß nur wissen, wo man in den Gesetzbüchern nachlesen kann. Nicht umsonst berufen sich Anwälte des Öfteren auf höchstgerichtliche Entscheidungen.

heimwerker

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von gewo » Do 2. Feb 2012, 00:40

heimwerker hat geschrieben:@gewo,
lies bitte hier nochmal ganz genau: http://www.bljv.at/infoblaetter/infobla%20...%20digung.htm
Warum wurde der Waffenbesitzer wegen seiner Unterbrechung des Transportes dann verurteilt?
Er hat den Transport beim Bezirksgericht unterbrochen und damit nach Ansicht des Gerichtes die Waffe geführt.
Toleriert wird lediglich, wenn der Besuch in einem Lokal in unmittelbarem Zusammenhang (etwa im Rahmen einer Siegerehrung) mit dem Schießstandbesuch steht. Das gilt sicher aber nicht, wenn Du Dich mit einigen Freunden in privater Runde zusammensetzen willst.


hallo

dein link geht nicht

und du schreibst in ungefaehr das selbe wie ich

ein besuch am BG steht ganz sicher NICHT im zusammenhang mit dem schiesstandbesuch (oder der jagd)
ein besuch beim wirten mit schuetzenkollegen oder in der raststation auf der autobahn auf der heimfahrt von einem bewerb jedoch durchaus schon

und auch ein anwalt kann dir bei diesem detailthema ned helfen

wenn das was du andeutest in dem link steht (aber im urteil, auf interpretationen des bljv geb ich nix, das waren doch die die bis vor zwei jahren noch auf der HP stehen hatten dass die gemeinsame verwahrung von waffe und munition verboten ist, oder?) dann wissen wir dass es einen zusammenhang zwischen dem schiesstandbesuch und dem aufsuchen anderer orte am transportweg geben muss

welche das sein koennen/duerfen kann nur am VfgH ausjudiziert werden
da kann auch der anwalt nur kaffeesudlesen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

heimwerker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 622
Registriert: Di 13. Sep 2011, 21:50

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von heimwerker » Do 2. Feb 2012, 00:54

@gewo,

Link korrigiert, diesmal fungktioniert er hoffentlich: [url]
http://www.bljv.at/infoblaetter/infobla ... digung.htm[/url]

heimwerker

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36568
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von gewo » Do 2. Feb 2012, 01:17

heimwerker hat geschrieben:@gewo,
Link korrigiert, diesmal fungktioniert er hoffentlich: [url]
http://www.bljv.at/infoblaetter/infobla ... digung.htm[/url]
heimwerker


hallo

ja, jetzt geht er

teile davon lesen sich aber sehr seltsam

burgenlaendischer landesjagdverband hat geschrieben:Eine Waffe hat bei sich, wer sie in einem räumlichen Naheverhältnis zu sich hat, das den baldigen Einsatz der Waffe erlaubt. Eine Waffe führt in diesem Sinn, wer sie am Leib, in seiner Kleidung oder in einem Behältnis, wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer, trägt oder etwa im Handschuhfach oder im Kofferraum des Fahrzeuges mit sich führt.

"am leib", "in der kleidung", "im handschuhfach" oder offen, ohne behaeltnis im kofferraum ist unstrittig
bei der (damen?)handtasche wird es sehr auf den einzelfall ankommen, und der transport in einem aktenkoffer ist doch wohl kaum ein fuehren im sinne des waffG ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

heimwerker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 622
Registriert: Di 13. Sep 2011, 21:50

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von heimwerker » Do 2. Feb 2012, 01:22

@gewo,

Deine hehre Ansicht, daß wir in einer Demokratie leben, kann ich leider (mit meinem heutigen Wissensstand) nicht ganz teilen.
Eher würde das Wort Demokratur passen.

heimwerker

Benutzeravatar
joe77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 659
Registriert: Di 1. Jun 2010, 17:21
Wohnort: nördl. OÖ

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von joe77 » Do 2. Feb 2012, 05:58

heimwerker hat geschrieben:@gewo,

Deine hehre Ansicht, daß wir in einer Demokratie leben, kann ich leider (mit meinem heutigen Wissensstand) nicht ganz teilen.
Eher würde das Wort Demokratur passen.

heimwerker


Im Prinzip hast mit dem Wort ja recht,...
Aber es gibt noch immer etwas weiß und grau zwischem All dem schwarzen !!
Mann muss es bloss finden und sehen,...
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Stickhead » Do 2. Feb 2012, 08:10

MIR WIRD SCHLECHT!


Aus der Judikatur:
Unter welchen Umständen kann eine genehmigungspflichtige Schusswaffe als sorgfältig verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss? Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt.


Ein Transport muss also keinesfalls ohne (kurzfristige) Unterbrechung stattfinden, sonst hätte das BMI wohl kaum diese Rechtsauffassung in den Erlass geschrieben.

Warnschuss hat geschrieben:
Chester hat geschrieben:Wie sieht das in diesem Fall eigentlich aus wenn man nur eine WBK hat und das Rangebag zum Wirtn mitnimmt?


Wie bereits erörtert: Wenn er Dir nicht die Zustimmung dafür gibt, dass Du die Waffe dort bei Dir hast, dann ist es für Dich ein unerlaubtes Führen.

Das ist übrigens gerichtlich strafbar und (theoretisch) mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht (§ 50 Abs.1 Z1 WaffG). Aber nur bei Kat. B-Waffen. Bei Kat. C und Kat. D wäre es eine Verwaltungsübertretung, die aber auch mit bis zu 6 Wochen Freihheitsstrafe geahndet werden könnte (§ 51 Abs.1 Z1).


@ Chester: Entwarnung: Wenn du deine Rangebag bei dir hast und der Wirt nicht will, dass du mit der ungeladenen Waffe im Lokal bist, ist es sein Hausrecht, dass er dich vor die Tür setzt. Waffenrechtlich sehe ich da keinen Zusammenhang (ausser du würdest die Waffe aus der Rangebag entnehmen => wäre dann unerlaubtes Führen).
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Centershot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2252
Registriert: Di 11. Mai 2010, 17:53
Wohnort: Graz

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Centershot » Do 2. Feb 2012, 09:53

Es ist ja wirklich interessant die verschiedenen Sichtweisen bzw. Auslegungen der Gesetze hier lesen zu können.
Das bewirkt zuminderst dass man sich der möglichen Probleme die sich ergeben können noch bewußter stellt.
Es ist auf jeden Fall vernünftiger den "Rangebag + entladene Waffe + Munition im Schachterl" ins Lokal mitzunehmen, unter dem Tisch inmitten von Schützenkollegen kann es kein Problem sein...noch dazu habe ich einen WP.
Unverantwortlich und mit Sicherheit verboten wäre es die Sachen im versperrten Kofferraum am finsteren Parkplatz zu lassen. Ich bin mir nicht einmal sicher ob bei einem Fahrzeug mit Heckklappe (Z.B. Golf) tatsächlich von einem versperrten Kofferraum gesprochen werden kann. Seitenfenster eingeschlagen - Hutablage weg - und schon hätte der Dieb Zugriff...
Aber - völlig richtig gesagt - wir sollen hier nicht Fälle konstruieren...trotzdem bleibt mein Bag immer bei mir!
Centershot

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Stickhead » Do 2. Feb 2012, 10:00

Ja, nur sind aber leider viele Äusserungen schlicht unwahr und ausserdem nicht fundiert...

Solange die Waffe im verschlossenen Behältnis beim Mann ist ist es auch ohne WP kein Problem, solang es der Wirt erlaubt. Wenn nicht gilt nur sein Hausrecht, nicht aber das Waffenrecht (da es ja nur ein Transport (A nach B mit Zwischenstopp) ist).
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Warnschuss » Do 2. Feb 2012, 13:32

@ gewo:

Verstehe schon, was Du meinst. Als Unterbrechung hätte ich einen kurzfristigen Halt zum Gang aufs WC oder zum Tanken gesehen, aber streng genommen ist laut Gesetz der Transport das Verbringen von einem Ort zum anderen. Wenn er also vom Schießstand zum Lokal fährt um dort eine Zeit lang zu bleiben, dann kann meiner bescheidenen Meinung nach vom kurzfristigen Unterbrechen eines einzigen ("großen") Transports nicht mehr die Rede sein, sondern das spätere Fahren vom Lokal nach Hause wäre wieder ein eigener Transport.

@ Stickhead:

Stickhead hat geschrieben:
Aus der Judikatur:


Sorry, aber das ist schon mal falsch. Das ist eben nicht aus der Judikatur, sondern bloß die Rechtsauffassung des BMI in ihrem Runderlass.

Da muss man halt bei der Verwendung von Fremdwörtern behutsam vorgehen, um keine Missverständnisse zu verursachen. Das deutsche Wort für Judikatur ist Rechtsprechung. Also Urteile von Gerichten, wenn man so will.

Bitte auch immer den ganzen Erlass lesen:

Dieser Erlass gibt eine Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Inneres wieder.
Aus der in diesem Erlass wiedergegebenen Rechtsmeinung erwachsen Dritten
weder Rechte noch Pflichten.


Zum Beispiel aus dem Erlass:

9.2. Unter welchen Umständen kann eine genehmigungspflichtige Schusswaffe als sorgfältig verwahrt betrachtet werden, wenn beispielshaft während des Besuches einer Raststätte der Urkundeninhaber kurzfristig den Tisch verlassen muss?
Es scheint vertretbar, dass der Urkundeninhaber die entladene Schusswaffe der Kategorie B kurzfristig im Lokal zurücklässt, wenn sie in einem massiven versperrten Transportbehälter (z.B. Pistolenkoffer) verwahrt ist und eine erwachsene Person (z.B. Ehefrau), die keine Gelegenheitsperson ist (z.B. Kellnerin), die Aufsicht über den Pistolenkoffer übernimmt.


Man beachte die Wortfolge "Es scheint vertretbar...". Eine Anspielung auf die bloße Rechtsauffassung des BMI, nicht jedoch der Judikatur, die genauso gut komplett anders entscheiden kann, wenn sie will. Und Beispiele davon, dass die Judikatur aber auch die Verwaltung auf Erlässe pfeifen, gibt's genug. Siehe z.B. Waffenpässe für Jäger.

Noch dazu beachte man bitte auch, dass hier plötzlich nicht mehr bloß ein "geschlossenes Behältnis" gefordert würde, so wie es im § 7 WaffG steht, sondern jetzt auf einmal ist hier die Rede von einem massiven versperrten Behälter.
Logisch. Denn der Transport ist ja schon zu Ende. Es handelt sich hier bereits um das Bei-Sich-Haben in (fremden) Betriebsräumen. Die Zustimmung des Benützungsberechtigten wird hier vorausgesetzt. Hier geht es nur um den speziellen Fall, wenn man den Tisch kurzfristig verlassen muss und die Waffe einer anderen (WBK-losen) Person zur Aufsicht übergibt, somit ist es nunmehr ein Fall der (kurzfristigen) Verwahrung.

Interessant auch so nebenbei, dass speziell das Wort "Raststätte" verwendet wird. Ist das bloß zufällig verwendet worden und ist eh allgemein ein jedes Gasthaus gemeint, wo man sich bloß der Freude wegen hinbegibt oder nicht doch etwa ausnahmsweise ein Lokal, wo man des Rastens wegen hingeht, so wie es bei längeren und ermüdenden Fahrten der Fall ist? Die Antwort bekommt man, wenn man sich die Überschrift (Nr. 9) dieser ganzen Thematik im Erlass anschaut. Dort steht nämlich:

9.Welche Vorkehrungen muss ein Inhaber einer genehmigungspflichtige
Schusswaffe hinsichtlich der Verwahrung bei Reisen treffen?


Aber wozu so kompliziert das Ganze? Einfach den Wirten fragen, ob es ihm passt oder nicht, wenn man die Waffe dabei hat. Dann gibt's keine Probleme und man ist definitiv auf der sicheren Seite.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Stickhead » Do 2. Feb 2012, 14:22

Entschuldigung, du hast recht, ich hab fälschlicherweise den Erlass des BMI als Judikatur bezeichnet :shifty:
Mir ist bewusst, dass das lediglich eine Rechtsmeinung des BMI ist.

Das mit dem versperrten massiven Behälter war für mich eigentlich unwichtig .. nur dass eben auf einer Reise
eine Unterbrechung in einer Raststätte als vertretbar erscheint.

Ein Transport ohne Unterbrechnung ist jedenfalls realitätsfremd. Ich denke nicht, dass man bereits
führt, wenn man auf dem Weg (Transport von A nach B) irgendwo aufs Klo muss oder was trinken geht.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
ronhan
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 470
Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von ronhan » Do 2. Feb 2012, 21:05

Warnschuss hat geschrieben:Einfach den Wirten fragen, ob es ihm passt oder nicht, wenn man die Waffe dabei hat.


AAAARGH, ich halt's nicht aus.

Der Wirt weiss ohnehin nicht, dass ich eine Waffe dabei habe!!!

Warum also fragen???

Reingehen mit Koffer, konsumieren, rausgehen mit Koffer.
Kein Mensch weiss, was drin ist.
Wo liegt das Problem?

(Aber wo's kein Problem gibt, muss halt künstlich eins erzeugt werden...)
Grüße, Ronald

Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.

Benutzeravatar
Sidekix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1320
Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
Wohnort: östlich von Wien
Kontaktdaten:

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Sidekix » Do 2. Feb 2012, 23:14

ronhan hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:Einfach den Wirten fragen, ob es ihm passt oder nicht, wenn man die Waffe dabei hat.


AAAARGH, ich halt's nicht aus.

Der Wirt weiss ohnehin nicht, dass ich eine Waffe dabei habe!!!

Warum also fragen???

Reingehen mit Koffer, konsumieren, rausgehen mit Koffer.
Kein Mensch weiss, was drin ist.
Wo liegt das Problem?

(Aber wo's kein Problem gibt, muss halt künstlich eins erzeugt werden...)


seh ich auch so ;)

und wenns den Wirt stören sollt, das eine Gruppe offensichtlich vom Schiessstand bei ihm Geld loswerden will
dann wird er das wohl auch kundtun und sie zum gehen auffordern...
:tipphead:

diese Frage wird wohl NUR ein Jurist sicher klären können
fragts doch mal bei der Verband nach :mrgreen:

Benutzeravatar
Warnschuss
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1612
Registriert: So 9. Mai 2010, 20:20
Wohnort: Niederösterreich

Re: Gasthaus+Waffe?

Beitrag von Warnschuss » Fr 3. Feb 2012, 11:01

Ja eh, mach ich ja auch so! Weil's in Wirklichkeit eh ka Sau interessiert. :shhh: Sind ja in Österreich.

Nur rein rechtlich gesehen ist es nicht richtig. Und nach der rechtlich korrekten Vorgangsweise wurde eben gefragt und das wurde beantwortet.

Antworten