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VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- ronhan
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 10:50
- Wohnort: Nordöstliches Niederösterreich
VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Sorry, falls schon verlinkt und ich's übersehen habe!
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=14&t=11700
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=14&t=11700
Grüße, Ronald
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
ronhan hat geschrieben:Sorry, falls schon verlinkt und ich's übersehen habe!
http://forum.iwoe.at/viewtopic.php?f=14&t=11700
hallo
nein, hat noch niemand verlinkt
wird in wien seit ca zwei wochen angewendet
es gibt keine WP mehr fuer polizisten soferne nicht eine konkrete bedrohung nachgewiesen werden kann
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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- piflintstone
- .50 BMG
- Beiträge: 682
- Registriert: Fr 22. Apr 2011, 19:04
VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Wahnsinn, dabei sollen doch Polizisten in ihrer Freizeit auch noch Sheriff spielen. Sehr sinnvoll....
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
also jetzt is oba wiklich soweit......
Glock - Built to go, not for Show!
-
- .50 BMG
- Beiträge: 2671
- Registriert: So 16. Mai 2010, 20:27
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Pah, ich habe als 19 Jähriger auch 7 Monate lang ein vollautomatisches STG 77 geführt!
Jetzt würde ich einen Psychotest für eine Waffenbesitzkarte benötigen um halbautomatische Waffen im Tresor aufbewahren zu dürfen!
Einen WP bekomme ich nur noch posthum!
Die Mächtigen in diesem Land wollen keine wehrhaften Bürger.
Jetzt würde ich einen Psychotest für eine Waffenbesitzkarte benötigen um halbautomatische Waffen im Tresor aufbewahren zu dürfen!
Einen WP bekomme ich nur noch posthum!
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Don't steal! - The government hates competition!
"Würden die Menschen verstehen, wie unser Geldsystem funktioniert, hätten wir eine Revolution – und zwar schon morgen früh." Henry Ford
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:46, insgesamt 1-mal geändert.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Super Idee
Danke Regierung !!!!
Bei unseren Politikern sollens jetzt ordenlich einbrechen (zu holen sollte genug sein)
Danke Regierung !!!!
Bei unseren Politikern sollens jetzt ordenlich einbrechen (zu holen sollte genug sein)
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Thule hat geschrieben:Unglaublich!
Das heisst also wir haben eine Situation in der ein Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsunternehmens oder ein Jagdaufsichtsorgan oder Fischereiaufsichtsorgan....
hallo
der ordnung halber:
bei den fischern und jaegern hast du recht
bei den sicherheitsunternehmen sieht es auch schlecht aus in letzter zeit
normal geht der WP nur mehr bei personenschutz durch
geldtransport "alleine" geht fast nimmer wenn sich der dienstgeber ned maechtig dahinterklemmt ..
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
hier sehe ich den grund:
Die Behörde verlangte zwar kein pychologisches Gutachten iSd § 8 Abs. 7 WaffG, aber eine - für den Beschwerdeführer kostenlose - amtsärztliche Untersuchung, was der Beschwerdeführer verweigerte. Das Ansuchen auf Ausstellung eines Waffenpasses wurde schließlich im Instanzenzug abgewiesen.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:48, insgesamt 2-mal geändert.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
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Zuletzt geändert von Thule am Do 20. Okt 2016, 13:48, insgesamt 1-mal geändert.
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- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Als ich seinerzeit noch beim ÖBH war hatte fast jeder (meist leicht alkoholisierte) UO einen WP. Bevorzugte Waffe war damals, halt's euch an, ein 1911er.
Ein WP war völlig normal beim Heer. Ob das heute auch noch so ist wäre jetzt interessant.
Ein WP war völlig normal beim Heer. Ob das heute auch noch so ist wäre jetzt interessant.
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Lichtgestalt hat geschrieben:Als ich seinerzeit noch beim ÖBH war hatte fast jeder (meist leicht alkoholisierte) UO einen WP. Bevorzugte Waffe war damals, halt's euch an, ein 1911er.
Ein WP war völlig normal beim Heer. Ob das heute auch noch so ist wäre jetzt interessant.
keine Ahnung wies beim Heer so abläuft, aber der WP Antrag von meinem Cousin, der beim Jagdkommando dient, wurde abgelehnt.
Magnum mag man eben!
Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
Hallo,
@ Lichtgestalt: Das mit leicht alkoholisiert kannst Du vergessen , das gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr(Ausnahme ist Wien und Umgebung, da wurde teilweise noch vor 10 Jahren gebechert), was jemand nach der Dienstzeit macht, sollte Privatsache sein
WP bekommt auch ein Berufssoldat nicht mehr, dafür die WBK ohne psych. Gutachten(Dienstwaffenträgerbestimmung) und ohne Waffenführerschein. Der Dienststellenleiter muss den regelmässigen, zuverlässigen Umgang mit Schusswaffen bestätigen.
MfG
@ Lichtgestalt: Das mit leicht alkoholisiert kannst Du vergessen , das gibt es schon seit 20 Jahren nicht mehr(Ausnahme ist Wien und Umgebung, da wurde teilweise noch vor 10 Jahren gebechert), was jemand nach der Dienstzeit macht, sollte Privatsache sein
WP bekommt auch ein Berufssoldat nicht mehr, dafür die WBK ohne psych. Gutachten(Dienstwaffenträgerbestimmung) und ohne Waffenführerschein. Der Dienststellenleiter muss den regelmässigen, zuverlässigen Umgang mit Schusswaffen bestätigen.
MfG
"Die Schattenseite der wahrheitsgemäßen Berichterstattung ist und bleibt das vorsätzliche Totschweigen".
Ernst R. Hauschka
(Dr. phil., deutscher Aphoristiker, Lyriker, Essayist)
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Re: VwGH-Erkenntnis - WP für Polizisten abgelehnt
In gewisser Weise finde ich es ja nicht schlecht, wenn die Obrigkeit so blöd ist, es sich zunehmend auch mit der Exekutive zu verscherzen. Wer weiß, vielleicht heißt es bald, Obrigkeit gegen Bürger. Und dann könnte es so manchem Angehörigen der Obrigkeit ergehen wie seinerzeit Ceausescu. Der hatte es sich auch mit der Armee verscherzt und bitter dafür gebüßt. Dumm gelaufen, kein Mitleid.
Trenck
Trenck
"Der einzige Ausweg aus der Krise führt über Kapitalismus, Ersparnisse und harte Arbeit."
Javier Milei
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