joe77 hat geschrieben:Da gewo schrieb:
war bisher aber kein thema haben eh fast alle WBK inhaber den schuetzenpass zwischenzeitlich es sind ja alle grossen wiener/noe vereine zwischenzeitlich beim jeweiligen landesverband und zahlen fuer ihre mitglieder fuer den schuetzenpass und vor allem fuer die versicherung die beim schuetzenpass dabei ist ... ...
Soweit sogut und bekannt aber ich hab das Ding nicht.
Nun was tun wenn ich Teilmantelhohlspitz legal haben möcht ?
Da ich in einem deutschen Verein Mitglied bin hab ich den bayrischen Schützenpass.
Ist der in diesem Punkt der Muntionsfrage dem unseren gleichzusetzen?
,....
hallo
"am land" scheint es das "problem" bei der beschaffung offenbar eh weniger zu geben
hoere ich zumindestens oefters von den kollegen ..
wenn es dir nicht um die beschaffung sondern um den legalen besitz geht:
ich glaube das wurde noch ned ausjudiziert
es gibt auch leute die der festen meinung sind die IPSC-austria ausweis waere ausreichend
die wiener waffenbehoerde (zumindestens einzelne referenten dort) sind nicht dieser meinung ..
ich wuerde an deiner stelle mit der FUER DICH ZUSTAENDIGEN waffenbehoerde reden
ruf an, lass dir den namen der/des beamten geben, schreib datum und uhrzeit mit und in stichworten die auskunft die du erhaeltst
wenn du dort die auskunft bekommst dass der DE schuetzenausweis ausreichend ist dann wuerde ICH mich damit zufriedengeben. das mitgeschriebene gespraechsprotokoll wuerde ich mir gut aufheben ...
das sollte zu deiner rechtlichen absicherung ausreichend sein
und ja, es ist nicht nur moeglich sondern sogar wahrscheinlich dass der referent einer andeeren BH dazu eine gegensaetzliche meinung hat
das wird solange so bleiben bis es in einer verordnung oder in einem erlass geregelt wird
bisher ist mir kein derartiger bekannt..